Ich habe ein nebengewerbe und möchte an bei meinem festen Arbeitsplatz nur noch verkürzt arbeiten, mein Arbeitgeber will es aber verbieten.das ist doch eigentlich geschäftsschädigent oder?

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Der Arbeitgeber muss dir nicht die Zustimmung für ein Nebengewerbe geben und er tut es in der Regel nur, wenn es seinen betrieblichen Ablauf nicht stört. Wenn du also nun kürzer treten willst, verstößt du gegen die vertraglichen Vereinbarungen.
LG
Wieselchen
Kannst doch kündigen wenn Dir das Vertragswerk nicht gefällt. Ansonsten mußt Du Dich dran halten.

Wenn du ein Arbeitsvertrag hast musst du den auch einhalten. Sicher kann dein Arbeitgeber gegen deine Pläne sein verkürzt zu arbeiten. Würde ja sonst jeder machen was er will!

Er muss keine Rücksicht auf deine oder eine andere Firma nehmen. Er hat einen Vertrag mit dir, der besagt, dass du für IHN arbeitest. Da kannst du nicht einfach den halben Tag wegbleiben!

dein verhalten gegenüber deinem Arbeitgeber ist für ihn geschäftsschädigend.
Ja er darf dir das verbieten. da es ja einfluss auf deinen Job hat.
Da hast du vollkommen Recht, das ist geschäftsschädigend. Und zwar schädigst du das Geschäft deines Arbeitgebers.
Mal ganz ehrlich, was interessiert deinen Arbeitgeber, dass du ein Nebengewerbe hast. Nicht die Bohne.
Sei froh, dass er dich nicht vor die Tür setzt wegen Arbeitsverweigerung.
simoneFN am 23. Juni 2008 14:14 Das ist doch keine Arbeitsverweigerung. also bitte!
Natürlich ist das Arbeitsverweigerung, wenn ich nicht mehr voll in meinem Job zur Verfügung stehe.

Das mag geschäftsschädigend sein, aber ob das zulässig ist, richtet sich nach dem bestehenden Arbeitsvertrag und den näheren Umständen.
Wenn z.B. Dein Arbeitgeber die Nebentätigkeit (genau das ist ein Nebengewerbe) genehmigt hat und Du bisher schon in Teilzeit gearbeitet hast, darf er das eher nicht. (venire contra factum proprium)
Wenn Du ein Nebengewerbe begründet hast, ohne dies anzugeben und nun verkürzt arbeiten willst, wird er das dürfen.

Du sollst nur einem Herren dienen. Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag.

Du hast einen Vertrag mit dem AG, der zu erfüllen ist.
Es gibt in Deutschland aber auch ein Teilzeitgesetz. Mach Dich da mal schlau!

Der Arbeitgeber ist seinem Betriebsablauf verpflichtet. Er hat Dich als volle Kraft eingestellt. Wenn Du jedoch nicht bereit bist, die volle Leistung zu bringen, kann er Dich umsetzen auf eine andere Stelle, oder gar kündigen. Versuch, zu einer gütigen Einigung zu kommen. Deshalb ist es ja auch vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber die Nebenbeschäftigung genehmigen muss. Sonst könnte jeder machen, was er will und die Firma geht aus zu viel Großzügigkeit den Bach runter.
Ich glaub fast nicht was ich hier lese, alle schreien gleich los und brüllen ihr Halbwissen raus. Nach TzBfG §8 darfst du jederzeit eine Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verlangen. Kann nur aus wenigen Gründen abgelehnt werden. Natürlich muss dein Arbeitgeber der Ausübung des Gewerbes nicht zustimmen, aber das hat keine Auswirkungen auf die Verringerung der Arbeitszeit. Umsetzen auf eine andere Stelle ist auch quatsch, hat jemals einer von vorpostern die Arbeitsgesetze aufgeschlagen.... Ablehnen des Gewerbes kann dein Arbeitgeber auch im Grunde nur wenn dadurch eine Konkurrenzsituation entsteht, oder zu befürchten ist, dass du deine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kannst. Allerdings wenn du verringert hast, kannst du deiner Arbeitsleistung in vollem Umfang nachkommen, da du nun den Rest frei hast. Natürlich verringert sich auch das Gehalt entsprechend der Verringerung der Arbeitszeit. Dies ist natürlich nicht abschließend und ohne Gewähr und nur meine Meinung. :) Wenn du es genau wissen willst, dann investierst du die 300 euro und gehst zu nem Anwalt und lässt dich beraten. Bei den antworten hier bist du da jedenfalls auf der sicheren Seite.
sorry für Rechtschreibung, aber es ist spät :)
Jou.
Danke eine vernüftige antwort.Der arbeitgeber weiß ja das das nebengewerbe besteht und ich wollte nur sicher gehen weil jemand zu uns gesagt hat er müsse uns das die möglichkeit einräumen.
Nein, muss er definitiv nicht. Da hat dir jemand einen Bären aufgebunden. Du hast einen Vertrag mit ihm abgeschlossen, in dem deine Arbeitszeit geregelt ist. Er hat dir - kulanterweise, er muss es nicht - die Erlaubnis gegeben, ein Nebengewerbe zu betreiben. Mit Sicherheit muss er nun keine Rücksicht auf dein Gewerbe nehmen und wohlmöglich noch eine zusätzliche Kraft einstellen, die dann die von dir nicht mehr bewältigte Arbeit übernimmt.
Sorry, aber da musst du entweder den Schritt in die Vollselbstständigkeit wagen oder aber dein Nebengewerbe anders organisieren.
LG
Wieselchen