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Darf der Arbeitgeber mir ein Befriedigendes Arbeitszeugnis ausstellen, wenn die Arbeit gut war

Frage von biene0815 biene0815

Alle Vorgesetzten sagen, ich hätte gut gearbeitet und haben auch meine Arbeit vor allen anderen gelobt.Ich habe ein gutes Zeugnis erwartet so wie immer.Das Zeugnis ist aber befriedigend weil angeblich das in diesem Betrieb so üblich ist, daß ein guter Mitarbeiter eine 3 kriegt. Nur wenn man herausragend/Überflieger wäre, könnte das Zeugnis besser ausfallen??

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Antworten (5)

  • 3
    Antwort von radihalle radihalle

    Meine Erfahrung vor zwei Jahren :
    Wir mußten uns von einem Mitarb. wegen Geschäftsschädigung mit Beschwerdebriefen von Kunden und Diebstahl entlassen. Mit Kündigungsfristen lt. Richter ( nicht fristlos ).
    Nach langem Hinundher wurde dann noch ein wohlwollendes Zeugnis zur Pflicht gemacht. Der Einwand, dass ein nachfolgender AG Ersatzansprüche stellen kann, wegen Falschaussage (so das Gesetz!), wurde zurückgewiesen; eine mindere Einstufung wurde abgelehnt.
    Unter Androhung von 1-jähriger Haft ( des AG's ) wurde dann ein Spitzenzeugnis verlangt.
    Soweit unsere deutsche Gerichtsbarkeit.
    Mein Facit : Zeugnisse sagen heute nicht's mehr über die Qualität eines Mitarbeiters aus.

  • 3
    Antwort von Rolfe Rolfe

    Die Frage ist doch: kann man es sich leisten, gegen den Arbeitgeber vorzugehen? Das wäre evtl. der Fall, wenn man das Unternehmen verlassen will und zum Zwecke der Bewerbung für einen neuen Job diese Beurteilung braucht. Dann, aber nur dann, sollte man ggf. dem bisherigen Arbeitgeber signalisieren, dass man gewillt ist, eine wohlwollende Beurteilung ggf. gerichtlich einzuklagen. Das ist tasächlich möglich, wenn man vorhergehende schriftliche Beurteilungen in Besitz hat, die der bisherige Arbeitgeber nicht mehr manipulieren kann. Was die Vorgesetzten "sagen", macht nicht wirklich viel Sinn, weil die ja auch ihren Job - im Streifall - behalten wollen. Nur, wenn man diese Aussagen der Vorgesetzten irgendwie schriftlich fixiert hat, sind diese verwertbar...

    Kommentar von biene0815 biene0815

    Danke für das Feedback. Es ging bei mir um Abschlußzeugnis. Natürlich habe ich nichts schriftl. weil alles ja immetr über MitarbeiterGESPRÄCHE läuft...

  • 2
    Antwort von Jasmine Jasmine

    Soweit ich weiß:wennn kein Konfliktgespräch vorher mit deinem Vorgesetzten stattgefunden hat,steht dir ein gutes Zeugnis zu.

  • 1
    Antwort von anonymous Gast

    hallo biene. wenn es um das "abschlusszeugnis" geht merke dir folgendes prinzip: ein zeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf das berufliche fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren. so sagt es jedenfalls eine einschlägige höchstrichterliche entscheidung. beim begriff "wohlwollend" ist der maßstab eines verständigen arbeitgebers anzulegen. im übrigen ergibt sich das verständige wohlwollen auch aus der fürsorgepflicht des arbeitgebers. oder - für die nichtjuristen hier: im ergebnis darf ein zeugnis nichts nachteiliges enthalten.


    wie bereits an anderer stelle gesagt: zum arbeitsrecht sollten sich weder hinz noch kunz oder kreti und pleti äussern, wie es leider häufiger hier passiert, sondern menschen, die etwas vom fach verstehen.

    Kommentar von Heute Heute

    Hinz und Kunz kenne ich, doch wer ist Pleti?

  • 1
    Antwort von anonymous Gast

    der arbeitgeber ist v e r p f l ic h t e t ein der leistung entsprechendes zeugniss auszustellen! sie sollten ihn daraufhin ansprechen, wenn nötig ruhig ein wenig drohung verwenden z.b. das zeugniss gerichtlich ändern zu lassen.

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