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Darf der Arbeitgeber mich zwingen den Ehering abzusetzen ?

Frage von Powerbass Powerbass

Wenn ich einen Ehering aus Gold habe und nur an der Kasse arbeite, also nichts mit Lebensmittel zu tun habe, darf mich dann der Arbeitgeber zwingen diesen abzulegen ?

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Antworten (17)

  • 7
    Antwort von lila85 lila85

    aus arbeitstechnischen Gründen, also wenn es Unfallmöglichkeiten gibt, dann wohl schon... aber an einer Kasse ist das eigentlich nicht nachvollziehbar... frag doch mal nach seinen Gründen, also welche Gefahren der darin sieht....

  • 4
    Antwort von ragglan ragglan

    du ziehst doch die waren über den scanner, da wirst du auch mit lebensmitteln in berührung kommen. macht eben einen hygienischeren eindruck. vielleicht darfst du ja mit handschuhen arbeiten ... oder du arrangierst dich und ziehst den ring wärend der arbeit auf ein kette, die du um den hals trägst.

    Kommentar von usEINer usEINerusEINer

    Es ist so tarurig, dass Eindruck...so...alles sein muss...wirklichkeitsfremde, unrealistische Richtlinien..und..und..

    (Punkt für Antwort)

    Kommentar von ragglan ragglanragglan

    ja, du hast recht ... da gibt es so einiges was traurig ist ... wichtig ist, dass man sich nicht "überarrangiert" dabei, sonst verliert man sich selbst. wäre doch schade ...

    Kommentar von usEINer usEINerusEINer

    Mögen alle Lieben die Kraft haben, zufrieden sein zu können, mit dem, was noch alles -

  • 4
    Antwort von Flitzpiepje Flitzpiepje

    Ich weiß nicht, wie hoch die Gefahr ist, dass Du mit Deinem Ring wo hängen bleiben kannst und Dir somit den Finger abreißen kannst. Wenn es nur eine Andeutung dieser Gefahr gibt, hat er Recht. Das hat nichts mit Lebensmittel zu tun.

  • 3
    Antwort von Siggi1910 Siggi1910

    Hier steht alles.

    Frage:

    Der § 35 "Kleidung, Mitführen von Werkzeugen und Gegenständen, Tragen von Schmuckstücken" in der "BGV A1 Präventation" wurde ersatzlos gestrichen. Wie wird in Zukunft damit verfahren? Wo wird das Tragen von Schmuck am Arbeitsplatz geregelt? Auf welche Vorschrift kann sich ein Betrieb bei einem Verbot beziehen?

    Antwort :

    Das neue Konzept der BGV A 1 kommt ohne Detailvorschriften (z.B. ohne den alten § 35, der das Mitführen von Werkzeugen und Gegenständen sowie das Tragen von Schmuckstücken zum Inhalt hatte) aus und stärkt damit die von Politik und Verbänden aktuell geforderte höhere Eigenverantwortung des Unternehmers für den betrieblichen Arbeitsschutz. Auch die Versicherten werden unmittelbar in die Pflicht genommen, den Unternehmer bei seinen Vorkehrungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterstützen.

    Konkret bedeutet dies, dass das Tragen von Schmuckstücken am Arbeitsplatz nicht mehr ausdrücklich in einer berufsgenossenschaftlichen Vorschrift geregelt wird. Es gilt vielmehr der Grundsatz des § 15 BGV A1, der mit § 15 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz korrespondiert. Danach sind die Versicherten, d. h. die Beschäftigten in einem Unternehmen, verpflichtet nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind. Diese Regelung angewendet bedeutet für die betriebliche Praxis, dass der Verantwortliche im Unternehmen Weisungen bezüglich des Tragens von Schmuck etc. treffen kann soweit dies Belange der Sicherheit und/oder des Gesundheitsschutzes betrifft.

    Bei Tätigkeiten die eine hygienische Händedesinfektion erfordern und bei Feuchtarbeiten bestehen allerdings Regelungen (Verbote) zum Tragen von Schmuck an Unterarmen und Händen; Siehe die Ausführungen der Berufsgenossenschaft - BGW. Künstliche Fingernägel stehen dem Schmuck gleich. (Quellen: TRBA 250 Ziffer 4.1.2.6 und TRGS 401 Ziffer 6.1).

    Weitere Informationen zur Anforderungen bei Pflegearbeiten können Sie bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft erfragen (www.bgw-online.de).

    Kommentar von Siggi1910 Siggi1910Siggi1910

    Du kannst dich sehr wohl auch beim Kassieren verletzen, am einer Kante am Band hängenbleiben, an der Kasse hängen bleiben, ja sogar an der Ware, die wiederum durch unglückliche Umstände vom Band eingeklemmt wurde usw. Wenn du jetzt denkst so was geschieht nie hast du dich getäuscht, einmal ist immer das erste mal.

  • 3
    Antwort von RainerB76 RainerB76

    Der Arbeitgeber kann aus Arbeitsschutzgründen die Abnahme von Schmuck anordnen.

    Auch aus Hygienegründen, um z.B. HACCP- Richtlinien einhalten zu können.

  • 2
    Antwort von sonne64 sonne64

    nein das darf er nicht

    Kommentar von Seehase SeehaseSeehase

    warum nicht?

  • 1
    Antwort von Ruttel Ruttel

    schau hier mal. http://books.google.de/books?id=aZHgtPNIj3MC&pg=PA5&lpg=PA5&dq=eheri...&q=ehering%20arbeitsplatz%20verboten&f=false

  • 1
    Antwort von altermann58 altermann58

    Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber hat dich aus Sicherheitsgründen dazu aufgefordert. Wenn du dich jetzt verletzt, wird es problematisch. Man kann sich übrigens den Finger ganz abreißen, wenn man mit dem Ring irgendwo hängenbleibt... Hab ich schon gesehen. Bei Arbeiten in der Elektrik sind Ringe auch verboten.

  • 1
    Antwort von tommyvfl tommyvfl

    zwingen kann er dich zu garnix, es dir nur nahe legen, aber ich du musst den ring nicht ablegen, solange es nicht vorgeschrieben ist oder ein risiko besteht dich zu verletze , hängen zu bleiben oder hygiene regeln verletzt werden

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    Antwort von Snoopy73 Snoopy73

    leider, denke ich nach meinen recherchen(schweiz)-(haben auch eu-normen unterdessen) kann dein chef, auf verweis der hygieneordnung dich dazu auffordern. körberschmuck, wie pircing und ringe, sind eigendlich ein persönliches recht! doch konservativ eingestellte betriebe dürfen das und machen gebrauch davon.z.s.b. einzelhandel ect.. tipp: schaue mal auf; arbeits-abc.de

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    Antwort von dompfeifer dompfeifer

    Wenn es plausible betriebliche Gründe dafür gibt, ja. Die sind für mich hier nicht erkennbar.

  • 0
    Antwort von EgonEimer EgonEimer

    Mal andersrum gefragt: Welche Begründung gibt den dein Arbeitgeber an?

  • 0
    Antwort von assimueller assimueller

    Nein. Nur wenn der Ring eine Verletzungsgefahr darstellen würde (Arbeit an laufenden Maschinen), kann er dies verlangen. Dies ist aber nicht gegeben

  • 0
    Antwort von deFleescha deFleescha

    In der Regel kann er es auch hygienischen oder arbeitssicherheitstechnischen Gründen verbieten, Ringe (einschließlich Ehering) zu tragen. Frag ihn doch einfach mal mit welcher Begründung er es verbietet.

  • 0
    Antwort von dollgar dollgar

    nein.

    (es sei denn, es gibt ein arbeitschutzgesetz oder hygenevorschriften, die mir unbekannt sind)

    aber, was wäre so schlimm, dies zu tun?

  • 0
    Antwort von Holzfaust Holzfaust

    kann sein, da man sich verhäddern kann. könnte im arbeitsschutzgesetzt stehen.

    frag mal lieber bei der gewerkschaft nach.

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    Antwort von larry2010 larry2010

    ja, nicht das du irgendwo mit dem ring hängen bleibst und dich verletzt

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