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Darf der Arbeitgeber mich Kündigen wenn ich nichtbeschäftig bin und dabei auch Schwanger?

Frage von SandraRamona SandraRamona

Hallo! Ich hoffe mir kann einer Tipps geben. Ich bin seit Sep.2007 bei einer Zeitfirma habe nach meiner Probezeit (6Monate) ein unbefristeten Vertrag. War Mitte Sep.2008 im Krankenhaus,und ich bin jetzt Schwanger. Seit anfang Nov. habe ich kein Einsatz/Beschäftigung bekommen,muss2mal am Tg. anrufen. Ich habe noch 11 urlaubstage und (70h+ ist das Zeitkonto.) Jetzt habe ich die große angst das die für mich nichts mehr finden, und das die dafür mich Kündigen

Dürfen die das so einfach obwohl ich Schwanger bin.

Kann mir da einer weiter helfen und mich beraten!!

Würd mich freun auf eine antwort.

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Antworten (4)

  • 2
    Antwort von akademikus akademikus

    schwnagere haben einen besonderen kündigungsschutz, mach dich mal nicht verrückt!

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Richtig: http://kuerzer.de/t99ZUPlMs

    Kommentar von SandraRamona SandraRamona

    Danke dir!

  • 1
    Antwort von Samira1988 Samira1988

    wenn dein Arbeitgeber weiß dass du schwanger bist darf er dich nicht kündigen wie das dann weiter abläuft mit der arbeit wann und wie du arbeitest muss du mit deinem Arbeitgeber besprechen, aber Kündigen kann er dich auf keinen Fall.

    lg

  • 1
    Antwort von medic medic

    du musst dein AG das Mitteilen das du Schwanger bist, dann greift das Mutterschutzgesetz ein, und hast Kündigungsschutz

    Kommentar von SandraRamona SandraRamona

    Ich habe mein Arbeitgeber sofort beischeid gegeben das ich Schwanger bin.

    Kommentar von medic medicmedic

    § 9

    Kündigungsverbot

    (1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung - des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBI. I, S. 191) erstreckt.

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    Antwort von Masoud53 Masoud53

    JAAA;wenn btriebliche Ggünde bestehen und die kann man finden!!!

    Kommentar von SandraRamona SandraRamona

    Meinst du das so,wenn die jetzt nix für mich finden(keine beschäftigung) dann dürfen die mich Kündigen od wie soll ich deine Antwort verstehen!

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