Ich arbeite jetzt seit 5 jahren in dem Betrieb als Kraftfahrer. Bisher hab ich noch keinen zusammen hängenden Urlaub nehmen können,weil spätestens nach 3 Tagen der Chef anruft,und mir mitteilt das ich am nächsten tag wieder zu arbeiten habe,weil irgend jemand krank geworden ist. Ausserdem gibt er den Urlaub nur mit der option,falls einer krank wird,ist der Urlaub wieder hinfällig. Kann mir dazu jemand etwas sagen?

Du hast Anspruch auf Erholungsurlaub. Und ein Urlaub, der ständig unterbrochen wird, ist der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit nicht förderlich. Sprich mit Deinem Chef, dass Du auf diese Weise ihm nicht lange erhalten und gesund erhalten bleibst. Falls er nicht einlenkt und Dich zumindest mal 14 Tage in Ruhe lässt - suche Dir einen anderen Job. Gerade aktuell sind Fahrer CE/Klasse II wie verrrückt gesucht.
Das ist alles nicht zulässig. Lass Dich von einer Gewerkschaft, dem Sozialverband oder einem Anwalt beraten.
gerwitt am 9. Dezember 2008 08:14 Das stimmt nicht ganz: es ist aus betriebsbedingten Gründen durchaus zulässig, dass der Chef einen aus dem Urlaub zurück ruft. Er muss aber einen Erholungsersatz schaffen und die aus dieser Aktion entstandenen Mehrkosten und Schäden dem Arbeitnehmer ersetzen.
Soweit ich weiß darf er das solange es begründet ist... kann aber sein das er dir dann Urlaub ersetzen muss...
Flieg doch einfach mal weg oder buche ein urlaub.. dann überlegt er sich das, denn dann muss er die Erstattung tragen, was teuer werden kann
Flug zurück + Hotelaufenthalt für die nicht dagewesene Zeit + Flug hin ;-)
laß doch dein Handy ausgeschaltet. Niemand kann dich zwingen im Urlaub erreichbar zu sein

Dein Chef MUSS Dir einmal im Jahr mindestens 3 zusammen hängende Wochen Urlaub gewähren. Und wenn Du auch kürzer Urlaub nimmst, darf er Dich nicht so ohne weiteres zurück beordern.
Stell Dein Handy ab und leg Dir ein Festnetztelefon zu, auf dem Du die Nummer der Anrufer siehst und geh einfach nicht ran, wenn er anruft. Er kann Dir in diesem Fall nichts anhaben. Urlaub ist Urlaub, da bekommst Du vor jedem Arbeitsgericht recht.
Dass er Urlaub nur unter Vorbehalt genehmigt, kann er sich auch in die Haare schmieren, denn Du mußt die Möglichkeit haben, eine Reise zu buchen und wenn er Dir dann kurzfristig den Urlaub (vor Reiseantritt) streicht, ist er sogar verpflichtet die Stornogebühren zu übernehmen.
Wenn er weiß, dass es zu einem Engpass kommen kann, wenn Du Urlaub hast, dann muss er sich eben eine Aushilfe für diese Zeit einstellen.
Jedes andere Verhalten von ihm ist unsozial und hat gesetzlich keine Handhabe
bitmap am 12. August 2008 16:15 ''Dein Chef MUSS Dir einmal im Jahr mindestens 3 zusammen hängende Wochen Urlaub gewähren.''
Lt. Bundesurlaubsgesetz 2 Wochen.

Es kann betriebsbedingte Gründe geben, dass der Arbeitgeber dich aus dem Urlaub zurück ruft. Allerdings hat er zugleich auch dafür zu Sorgen, dass du den Urlaub zusammenhängend nehmen kannst.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist es nicht zulässig, den Urlaub bis ins Kleinste zu zerstückeln.
Wenn ich mich richtig erinnere, muss die Mindestdauer eine Woche betragen.
Der Urlaub - und das ist der Grundsatz aus dem Bundesurlaubsgesetz - dient der Erholung. D.h. das sowohl der Arbeitgeber aber auch der Arbeitnehmer den Urlaub so zu gestalten haben, damit Erholung möglich ist. Auch - und das vergessen leider viel zu viele Arbeitnehmer - der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Urlaub so zu gestalten, dass er am Ende erholt ist. Also: permanente Saufgelage und Party, Party, Party rund um die Uhr können auch der Pflicht des Arbeitnehmers zuwiderlaufen, sich zu erholen.
Noch ein Tipp: Wenn du in Urlaub bist und zum Beispiel eine Flugreise gebucht hast, ja sogar schon geflogen bist, dann muss der Arbeitgeber dir den entstandenen Schaden ersetzen, wenn er dich aus dem Urlaub zurück ruft.
Vielleicht gönnst du dir mal einen Urlaub weit weg, sogar eine Flugreise. Dann wird dein Chef sich schon überlegen müssen, ob er dich aus dem Urlaub zurück ruft, weil er dann die zusätzlichen Kosten z.B. des abgebrochenen Urlaubs und auch des zusätzlichen Rückflugs zahlen muss.
Nicht statthaft ist es grundsätzlich, dass der Chef von dir verlangt, den Urlaub dort zu verbringen, wo er dich ohne Probleme zurückholen kann.
Man ist auch in der Regel nicht verpflichtet, im Urlaub erreichbar zu sein. Du musst also nicht angeben, wohin du verreist und musst auch nicht telefonisch erreichbar sein.
Dies gilt aber eher grundsätzlich. Es gibt schon Berufe, da wird es erwartet. Aber das sind meist Posten in verantwortlich leitenden Positionen. Doch ich glaube nicht, dass deine Arbeit dazugehört.
Noch ein Rat: Bei solchen kniffeligen Fragen immer auch eine Rechtsberatung einholen.
Ein Grund mehr, über eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft nachzudenken, wenn du nicht schon Mitglied bist!

Wenn es "brennt" kann das sicher mal vorkommen! Aber jedesmal? Vielleicht solltet ihr mal an eurer Vertretungsregelung arbeiten! Was, wenn dich mal der Schlag trifft, was dir niemand wünscht!

Ein kranker Mitarbeiter ist kein Grund dich aus dem Urlaub zu holen. http://www.abendblatt.de/daten/2004/07/31/324180.html
Da man aber meist machtlos seinem Chef gegenüber ist, würde ich während des urlaubs nicht mehr an das Telefon gehen.
DH! Kurz und bündig und richtig!