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Darf der Arbeitgeber mich (befristet) gehen lassen, wenn in meiner Abteilung zwei Stellen ausgeschri

Frage von answer777 answer777

Hallo,

bei einer Freundin folgendes Problem (bitte nur Antworten, die fundiert sind):

Ihre Abteilung besteht aus 5 Personen, die alle das gleiche machen. Ihr Vertrag ist befristet. Von den 5 in ihrem Team haben 2 gekündigt. Eine geht jetzt, die andere in einigen Wochen. Ihr Vertrag läuft in 7 Wochen aus und obwohl die Abteilung dann auf 2 Personen geschrumft ist, schreibt man die zwei, die gekündigt haben, neu als Stelle aus.

Jetzt das eigentlich Unglaubliche:

Auf die 2 unbefristeten Stellen können sich auch Kollegen mit befristetem Vertrag bewerben.

Frage: Hat die Kollegin, die bereits eingearbeitet ist, und bereits IN dieser Abteilung arbeitet, denn keine Rechte? Hätte ihre Bewerbung denn einen gewissen "Vorrang"?

Da hier Moral nicht greift, erbitte ich einige juristisch fundierte Meinungen, ob die Kollegin kämpfen sollte und ob sich das Kämpfen lohnt. Denn der Abteilungsleiter würde sie wohl gerne gehen lassen, obwohl sie gute Arbeit leistet.

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Antworten (9)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Ein befristeter Arbeitsvertrag läuft mit Fristende automatisch aus. Es gibt keinen Anspruch darauf dass der Arbeitgeber den befristeten Vertrag verlängert, oder den Arbeitnehmer in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen muss.

    Ein Arbeitnehmer dessen befristeter Vertrag ausläuft, muss sich 3 Monate vor Ablauf der Frist arbeitssuchend melden, selbst wenn er eine mündliche Zusage auf eine unbefristete Übernahme hat.

    Der Arbeitgeber hat das Recht eine Stelle neu auszuschreiben, ein vorhandener Betriebsrat kann verlangenen dass die zu besetzende Stelle nicht nur extern sondern auch intern ausgeschrieben wird.

    Die Auswahl welchen Bewerber er einstellt obliegt alleine dem Arbeitgeber. Es gibt keinerlei Gesetz was dem Arbeitgeber dies verbietet, denn der Arbeitgeber trägt das wirtschaftliche Risiko und muss deshalb auch frei entscheiden können wen er einstellt und wen nicht.

    Ihre Freundin sollte sich auf die Stelle bewerben, dann kann Sie auf Ihre Erfahrung verweisen. Wenn der Arbeitgeber (Vorgesetzte) mit Ihrer Freundin zufrieden war und sie diese Vorzüge im Gespräch gut rüberbringen kann, sollte sie gute Chancen haben den Job auch zu bekommen.

    Manchmal hilft es den Vorgesetzten direkt anzusprechen und Interesse an der Stelle zu bekunden.

    Fazit:

    Kämpfen bringt gar nichts, mit guten Argumenten überzeugen bringt in der Regel sehr viel mehr!

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von wolfman74 wolfman74

    Kämpfen wird sich leider nicht lohnen, den ein Arbeitgeber kann ein Arbeitsverhältnis ohne Angaben von Gründen vertragsgemäß auslaufen lassen, wenn es befristet gewesen ist. Das hört sich jetzt gemein an, aber ein besonderes Recht auf Weiterbeschäftigung liegt bei Deiner Freundin daher nicht vor. Viel anders wäre der Fall, wenn Sie aus betriebsbedingten Gründen gekündigt worden wäre und der AG gleichzeitig eine Neueinstellung betreiben hätte. Hier kann gem. BVG gegen vorgegangen werden, da Neueinstellungen bei betriebsbedingter Kündigungen einer bestimmten Stelle in einem bestimmen Geschäftsbereich binnen 6 Monate nicht neubesetzt werden dürfen.

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    Antwort von auto350910 auto350910

    Nein, sie hat kein Recht auf die Stelle.

    Und hätte man sie gerne auf der Position, wäre ihr der Job schon angeboten worden.

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    Antwort von Wishmaster69 Wishmaster69

    Deine Freundin hat doch Gelegenheit sich auf die interne Stellenausschreibung zu bewerben. Ich kenne zwar den Betrieb in dem sie arbeitet nicht, aber man wird nicht immer gefragt, ob man möchte, sonder man muss sagen, dass man etwas will. Woher soll denn der Arbeitgeber wissen, ob deine Freundin nicht andere Pläne hat. Die Zeiten, in denen Arbeitnehmer umworben und gehätschelt wurden, sind leider vorbei. Zu der internen Ausschreibung kann man nur sagen, dass es eigentlich zum guten Ton in einem Betrieb gehört, frei werdende Stellen zuerst intern auszuschreiben. Vielleicht ist es auch eine Vorschrift, bin mir da nicht sicher.Für einen Betriebsrat (falls vorhanden) ist es auf alle Fälle ein Grund , eine Einstellung abzulehnen, falls diese interne Ausschreibung unterblieben ist.

    Gemäß §18 Teilzeit-und Befristungsgesetz sind befristet beschäftigte Arbeitnehmer lediglich über unbefristete Arbeitsplätze zu informieren.

    Viele Grüße

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    Antwort von BuddyOverstreet BuddyOverstreet

    Wenn Deine Freundin einen befristeten Vertrag hat, steht es ihr ja frei, sich darauf zu bewerben. Es gibt keinen Automatismus, der den Arbeitgeber dazu bewegt, ihr die Stelle in Festanstellung anzubieten.

    Sie hätte aber große Chancen, wenn sie sich bewirbt, die Probezeit wird sicherlich verkürzt.

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    Antwort von DollyPond DollyPond

    alle offenen stellen müssen ausgeschrieben werden auch wenn sie inoffiziell eigentlich schon vergeben sind. einen anspruch auf diesen arbeitsplatz hat sie nicht. sie kann sich nur dem normalen bewerbungsverfahren unterwerfen und natürlich in einem vier-augen-gespräch ihre lage schildern. ob das etwas nützt ist natürlich fraglich. lediglich der br hat ein einspruchsrecht bei der stellenvergabe. ich weiß leider nicht, welche gründe sie dafür anführen können sie könnte sich also auch dort unterstützung suchen. ich vermute, dass der arbeitgeber nicht noch mehr festangestellte haben möchte und deswegen ma mit festvertrag bevorzugt. trotzdem muss er natürlich alle bewerbungen annehmen auch wenn eigentlich schon klar ist, dass sie aussichtslos ist.

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    Antwort von keksi3313 keksi3313

    Der einzige Kampf den sie da führen kann ist die Bewerbung auf die Stelle. Da sie einen befristeten Vertrag hat und dieser ausläuft hat sie kein Anrecht auf Verlängerung. Das sagt ja der befristete Vertrag schon aus.

    Natürlich rein vom Einarbeiten, Erfahrung und CO wäre deine Freundin mit Sicherheit geeigneter für die Stelle als jemand neues. Aber wenn der Arbeitgeber sie nicht behalten will, dann findet der genug und auch anerkannte Gründe um die Stell einer anderen Bewerberin zu geben.

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    Die haben keine gesetzlich geregelte vorrangstellung. Klar spricht vieles für die, was der Arbeitgeber sicher auch berücksichtigen wird, wenn er sich überlegt, denen die unbefristete Stelle zu geben, aber verpflichtet ist er dazu nicht. Kann ja sein, daß er die angestellten nur noch bis zum Ablauf der Frist behalten will und auf Bewerbungen von qualifizierterten Mitarbeitern hofft oder so ähnlich.

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    Antwort von Mendian Mendian

    1) wer jetzt? Du, deine Freundin oder wer? 2) Sie will gehen aber doch bleiben? 3) Hat sie sich auf eine der freien Stellen beworben und eine Absage erhalten? 4) Bitte das Ganze mal aufbroeseln, sonst wird da keiner richtig schlau draus

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