Ich bin im 3.Monat schwanger und arbeitslos. Gerne würde ich noch bis zur Entbindung arbeiten gehen und nicht die ganze Zeit zu Hause sitzen. Ich weiß das man eine Schwangerschaft beim Vorstellungsgespräch nicht angeben muss. Nun meinte aber meine Arbeitsvermittlerin das ich damit rechnen müsse nachträglich vom Arbeitgeber gekündigt zu werden wegen Vortäuschung falscher Tatsachen. Kann das sein? Ich kann das nicht so ganz glauben da ja somti das ganze Mutterschutzgesetz und eben diese gesetzliche Regelung das man eine Schwangerschaft nicht angeben unsinnig wären.
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Darf der Arbeitgeber kündigen wenn ich eine vorhandene Schwangerschaft nicht angebe?
Frage von
mutti1185
Antworten (4)
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Fred4uFred4u
Ganz klares nein. Der Arbeitgeber wird, wenn er schlau ist Dich wegen arglistischer Taeuschung fristlos kuendigen. Er darf es aber nicht, und hofft, dass Du es nicht weist und Dich nicht wehrst. Denn er muss Dich auch nach der Entbindung und der Schonfrist wieder beschaeftigen. Wenn Du sogar eine Arbeitsstelle in einen gesundheitsgefaehrdeten Bereich findest, dann arbeitest Du einige Tage, doch sobald der Arbeitgeber Dein Schwangerschaftsnachweis hat, darf er Dich nicht mehr beschaeftigen (muss aber trotzdem weiter bezahlen). http://www.christliche-mitte.de
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MercedesPaoloMercedesPaolo
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