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Darf der Arbeitgeber in der probezeit, bei einer krankmeldung kündigen??

Frage von rafnix rafnix

Hallo, habe folgende frage? Darf der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer der sich noch in der Probezeit befindet, aber vom Arzt krankgeschrieben ist, kündigen? Danke für eure antworten! Liebe Grüsse

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DerHans DerHans

    Während der probezeit können beide Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen fristgemäß kündigen. Die Frist beträgt 14 Tage, wenn nichts ausdrücklich eine andere Frist vereinbart wurde. Ob der Arbeitneher "krank geschrieben" ist, ist dabei völlig egal

    Kommentar von Einzelfahrer EinzelfahrerEinzelfahrer

    DerHans bringt´s auf den Punkt!

  • 5
    Antwort von helrich helrich

    Aber sicher darf der Arbeitgeber das.

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    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Während der Probezeit kann auch während oder wegen Krankheit unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. Wäre ja sonst ein bißchen zu einfach: neue Arbeit, monatelang krank und dann im Kündigungsschutz oder wie?

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    Antwort von mops09 mops09

    ja darf er. das ist ein mythos, dass krankheit vor kündigung schützt.

    Kommentar von Flensburger2 Flensburger2Flensburger2

    während man krank geschrieben ist darf man nicht gekündigt werden ..bzw. muss die zeit wo man krank geschrieben ist trotzdem vergütet werden.

    Kommentar von PeterSchu PeterSchuPeterSchu

    "während man krank geschrieben ist darf man nicht gekündigt werden..."

    Unsinn

    Kommentar von Einzelfahrer EinzelfahrerEinzelfahrer

    Man darf auch während einer Krankschreibung kündigen und es gibt nur so lange Geld, bis die Kündigungsfrist um ist!

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    @flensburger: den entsprechenden Gesetzestext oder ein aussagekräftiges Urteil wirst du doch sicher zitieren können!?

    Kommentar von Flensburger2 Flensburger2Flensburger2

    hmm naja das wär mir neu das das gehen soll aber gut zu wissen ^^ die mehrheit hier scheint sich ja sicher zu sein..

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Das ist hier keine Abstimmung;-) Trotzdem hat die Mehrheit hier recht.

    Kommentar von Flensburger2 Flensburger2Flensburger2
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    Antwort von fs112 fs112
    1. In der Probezeit kann man ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, was allgemein bekannt ist. Deshalb der Name PROBEzeit.

    2. Wieso sollte man nun also in der Probezeit nach einer Arbeitsunfähigkeit nicht gekündigt werden dürfen?

    Leuchtet mir jetzt nicht ein...

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    Antwort von esox05 esox05

    Während der Probezeit immer und ohne Angabe von Gründen.

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    Antwort von AloeVera50 AloeVera50

    Ja darf er und er muß noch nicht einmal einen Grund nennen.

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    Antwort von Einzelfahrer Einzelfahrer

    Ja, das darf er.

  • 1
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    In der Probezeit muss kein Kündigungsgrund angegeben werden!

  • 1
    Antwort von bruno75015 bruno75015

    ja so direkt nicht wegen der Krankmeldung. Aber in der Probezeit darf das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen, jederzeit beendet werden, so steht es im Gesetz. Also so sicher ist das in der Probezeit nicht.

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    Antwort von pilot350 pilot350

    in der probezeit darf er immer ohne angabe von gründen kündigen.

  • 1
    Antwort von Jacksen92 Jacksen92

    In der Probezeit darf er auch Kündigen nur weil ihm deine Vissage nicht gefällt ;-) Dafür sit die Probezeit da. Hier müssen auch keine Grüne angegeben werden und dies gescheit fristlos. Das ganze gilt natürlich auch für dich.

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    auch in der Probezeit gibt es Kündigungsfristen^^

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    Antwort von Flensburger2 Flensburger2

    Gesetzlich gesehen darf er dir nicht kündigen wärend du Krankgeschrieben bist jedoch da du in der Probezeit bist macht er es einfach hinterher. Die Zeit wo du Krank bist muss er aber trotzdem zahlen.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Totaler Unsinn. Natürlich darf der AG kündigen, während der AN krank geschrieben ist. Wo steht denn das das nicht rechtens sein soll? Und in der Probezeit allemal.

    Und ob es Lohnfortzahlung gibt hängt davon ab, ob die ersten 4 Wochen der Beschäftigung schon vorbei sind.

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