wenn ich eine lohnpfändung habe darf dann mein arbeitgeber mir noch zusätzlich gebühren jedesmal abziehen
Antworten (7)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
sonnenladysonnenlady
Es ist durchaus üblich, das Arbeitgeber das tun. Aber sie dürfen es eben nicht.
Es entsteht ihnen (entgegen dem, was sie oft behaupten) auch kein zusätzlicher Aufwand.
Lass dich von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatung beraten und unterstützen.
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haitzler123haitzler123
gebürren für pfändung steht drin
im arbeitsvertrag steht davon nichts
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diemeggiediemeggie
wenn er für dich gebühren o.ä. auf grund der pfändung hatte, darf er dir die in rechnung stellen.
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RabenfederRabenfeder
Für was? Stehts in deiner Lohnabrechnung denn definiert drin, für was er dir Gebühren abzieht?
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akademikusakademikus
... das darf er.. ist in der regel sogar im arbeitsvertrag geregelt.
Kommentar von
sonnenladysonnenlady Was noch lange nicht heißt, dass sie es dürfen.
Kommentar von
akademikusakademikus ..natürlich, das sieht der gesetzgeber vor.. das bearbeiten von pfändungen ist mit arbeit verbunden, und diese kann sich der arbeitgeber auch bezahlen lassen!!
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Dann lass dir mal genau zeigen, welche Gebühren er hat. Ich bin gespannt. Er hat nämlich keine.