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darf der arbeitgeber geld abziehen bei lohnpfändung?

Frage von haitzler123 haitzler123

wenn ich eine lohnpfändung habe darf dann mein arbeitgeber mir noch zusätzlich gebühren jedesmal abziehen

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Es ist durchaus üblich, das Arbeitgeber das tun. Aber sie dürfen es eben nicht.

    Es entsteht ihnen (entgegen dem, was sie oft behaupten) auch kein zusätzlicher Aufwand.

    Lass dich von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatung beraten und unterstützen.

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    Antwort von haitzler123 haitzler123

    gebürren für pfändung steht drin

    im arbeitsvertrag steht davon nichts

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Dann lass dir mal genau zeigen, welche Gebühren er hat. Ich bin gespannt. Er hat nämlich keine.

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    Antwort von diemeggie diemeggie

    wenn er für dich gebühren o.ä. auf grund der pfändung hatte, darf er dir die in rechnung stellen.

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    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    Für was? Stehts in deiner Lohnabrechnung denn definiert drin, für was er dir Gebühren abzieht?

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Ja, er kann seinen Aufwand damit berechnen.

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    Antwort von akademikus akademikus

    ... das darf er.. ist in der regel sogar im arbeitsvertrag geregelt.

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Was noch lange nicht heißt, dass sie es dürfen.

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    ..natürlich, das sieht der gesetzgeber vor.. das bearbeiten von pfändungen ist mit arbeit verbunden, und diese kann sich der arbeitgeber auch bezahlen lassen!!

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    Antwort von Knabberstange Knabberstange

    Ja darf er..ohne wenn und aber

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