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Darf der Arbeitgeber für 2008 die abzuführende Lohnsteuer noch ändern, wenn er falsch versteuert hat

Frage von rheiner rheiner

Fall: Arbeitgeber merkt heute, dass er für 2008 eine geldwerte Leitsung bei der Lohnsteuer nicht berücksichtigt hat. darf er das in 2009 (November) noch korrigieren?

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Antworten (7)

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    Antwort von jballllll jballllll

    nein, darf er nicht! ER muss dafür sorgen, dass die Lohnabrechnungen und die Lohnsteuerbescheinigung korrekt sind.

    Korrigieren darf er, bezahlen muss die Differenz jedoch er!!

    Kommentar von rheiner rheiner

    gibt es dafür eine gesetzliche grundlage?

    Kommentar von jballllll jballlllljballllll

    dazu gibt es sicherlich präzedenzfälle! kann dir aber leider keinen link geben.

    Kommentar von jballllll jballlllljballllll

    einfach beim finanzamt anrufen, die sind heiß auf sowas, dann kriegt dein ag vielleicht noch ne schöne lohnsteuer-prüfung! ;)

    Kommentar von mma66hog mma66hogmma66hog

    jballlll Völliger Unsinn was Du schreibst. Der Arbeitgeber muss ganrichts zahlen, wenns hart auf hart kommt. Denn Steuerschuldner ist immer der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist lediglich Haftunsschulnder aber in dem Fall, in dem ein Arbeitnehmer ausgeschieden ist, muss das Finanzamt dann den Arbeitnehmer in Anspruch nehmen.

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    Antwort von Sascher Sascher

    Er darf nicht nur, er muss sogar.

    Kommentar von rheiner rheiner

    wo steht denn das?

    Kommentar von Sascher SascherSascher

    Wenn er es nicht macht, dann wird er das bei einer steuerlichen Außenprüfung auf jeden Fall korrigieren müssen.

    Ich kenne es aus der Praxis bei Außenprüfungen.

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    Antwort von Suflaki Suflaki

    Das sollte ein Steuerberater oder das Finanzamt beantworten können.

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    Antwort von mma66hog mma66hog

    Er kanns aber auch dem Finanzamt mitteilen, dann kommt das Gleiche raus.

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    So was spezielles würde ich in einem speziellen Steuerforum (Beispiele: www.klicktipps.de/foren.php#finanzen_steuer) oder bei einem Steuerberater fragen.

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Da davon auszugehen ist, dass die Lohnkonten bereits abgeschlossen und die Meldungen an das Finanzamt übertragen waren, darf er das nicht mehr ändern! Allerdings sollte er das dem Finanzamt melden!

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    Antwort von NadineBechtelt NadineBechtelt

    ja, sollte er sogar

    Kommentar von rheiner rheiner

    gibt es dafür eine gesetzliche grundlage?

    Kommentar von NadineBechtelt NadineBechteltNadineBechtelt

    bestimmt, aber bevor ich einen falschen § schreibe, frag dein finanzamt

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