Fall: Arbeitgeber merkt heute, dass er für 2008 eine geldwerte Leitsung bei der Lohnsteuer nicht berücksichtigt hat. darf er das in 2009 (November) noch korrigieren?
Darf der Arbeitgeber für 2008 die abzuführende Lohnsteuer noch ändern, wenn er falsch versteuert hat
Antworten (7)
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1Antwort von
jballlllljballllll
nein, darf er nicht! ER muss dafür sorgen, dass die Lohnabrechnungen und die Lohnsteuerbescheinigung korrekt sind.
Korrigieren darf er, bezahlen muss die Differenz jedoch er!!
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SascherSascher
Er darf nicht nur, er muss sogar.
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rheiner wo steht denn das?
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SascherSascher Wenn er es nicht macht, dann wird er das bei einer steuerlichen Außenprüfung auf jeden Fall korrigieren müssen.
Ich kenne es aus der Praxis bei Außenprüfungen.
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mma66hogmma66hog
Er kanns aber auch dem Finanzamt mitteilen, dann kommt das Gleiche raus.
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JoWaKuJoWaKu
So was spezielles würde ich in einem speziellen Steuerforum (Beispiele: www.klicktipps.de/foren.php#finanzen_steuer) oder bei einem Steuerberater fragen.
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RBMannheimRBMannheim
Da davon auszugehen ist, dass die Lohnkonten bereits abgeschlossen und die Meldungen an das Finanzamt übertragen waren, darf er das nicht mehr ändern! Allerdings sollte er das dem Finanzamt melden!
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NadineBechteltNadineBechtelt
ja, sollte er sogar
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rheiner gibt es dafür eine gesetzliche grundlage?
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NadineBechteltNadineBechtelt bestimmt, aber bevor ich einen falschen § schreibe, frag dein finanzamt
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gibt es dafür eine gesetzliche grundlage?
dazu gibt es sicherlich präzedenzfälle! kann dir aber leider keinen link geben.
einfach beim finanzamt anrufen, die sind heiß auf sowas, dann kriegt dein ag vielleicht noch ne schöne lohnsteuer-prüfung! ;)
jballlll Völliger Unsinn was Du schreibst. Der Arbeitgeber muss ganrichts zahlen, wenns hart auf hart kommt. Denn Steuerschuldner ist immer der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist lediglich Haftunsschulnder aber in dem Fall, in dem ein Arbeitnehmer ausgeschieden ist, muss das Finanzamt dann den Arbeitnehmer in Anspruch nehmen.