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Darf der Arbeitgeber Facebook verbieten?

Frage von Naddel20 Naddel20

Hallo ich wollte mal was wissen! Heute hat die Geschäftsleitung und mittgeteilt, das wir auf Facebook nichts mehr über die Arbeit posten dürfen! Als Beispiel: ich poste manchmal meiner Arbeitskollegin: "Ah wieder voll stressig, bin voll müde" und das sollen wir untersagen weil ja Kunden die uns keine ahnung irgendwie da finden sollten das dann lesen könnten! Also ich rede nicht von kein Facebook in der Arbeit, das is eh klar, ich meine das ich privat nicht mehr das schreiben darf was ich will! Hat da jemand erfahrung?

Vielen Dank schon mal ;-)

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Antworten (21)

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    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Das ist in der Tat ein heikles Thema!

    Ihr Chef kann Ihnen sicher verbieten, dass Sie interne Dinge wie z.B. Betriebsgeheimnisse über die Arbeit posten.

    Ihr Chef kann Ihnen nicht verbieten, wenn Sie posten dass Ihre Arbeit stressig war.

    Für den Fall dass ein Kunde den Facebook Eintrag sehen kann und den Arbeitgeber darauf anspricht kamnn es heikel werden, wenn der Kunde droht die Geschäftsbeziehungen aufzukündigen. Allerdings müsste ein logisch nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen den Facebook Einträgen, den müden Arbeitnehmerinnen und dem Wechsel des Kunden (zur Konkurrenz) belegt werden können.

    Ich würde Ihnen empfehlen die kritisierten Eintragungen freiwillig zu unterlassen - schicken Sie sich SMS oder telefonieren Sie miteinander.

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von erhari64 erhari64

    Der Arbeitgeber kann die private Nutzung von Dienstgeräten (also auch Computer-Arbeitsplätzen) gestatten oder untersagen. Wenn er sie gestattet, kann er trotzdem einzelne Webseiten sperren. Es sind schließlich seine Geräte und inwieweit er sie seinen Angestellten zur Nutzung überlässt steht alleine in seinem Ermessen. Folglich kann der Arbeitgeber somit indirekt natürlich auch den Kontakt zu Facebook verhindern.

    Was der einzelne Angestellte in der Pause mit seinem privaten, Internet-tauglichen Handy anstellt, darauf hat der Arbeitgeber keinen Einfluss, es sei denn, der Arbeitsplatz befindet sich in einem sensiblen Bereich, in dem die Nutzung von Handys untersagt ist.

    Wenn ein Angestellter Betriebsgeheimnisse ausplaudert oder sonstwie nachteilig, z.B. beleidigend über seine Firma bzw. den Arbeitgeber herzieht, kann das ernsthafte Folgen für das Arbeitsverhältnis haben, egal, in welcher Form die Indiskretion erfolgt ist. Das gilt dann natürlich auch für entsprechende Facebook-Einträge. Dies kann auch dann gelten, wenn sich ein ursächlicher Zusammenhang mit einer Geschäftschädigung nicht nachweisen lässt und es sich "nur" um einen Vertrauensbruch handelt.

    Der juristisch unkundige kann die Tragweite seiner Äußerungen oftmals nicht genau einschätzen, daher wäre ich generell sehr vorsichtig mit entsprechenden öffentlichen oder halb-öffentlichen Informationen über meinen Arbeitgeber.

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    Antwort von gutzehn gutzehn

    ob du in deiner arbeit die IT deines arbeitgebers auch privat (in angemessenem umfang) nutzen darfst, hängt vom inhalt deines persönlichen arbeitsvertrages oder aber -falls vorhanden- von einer betriebsvereinbarung ab. mein tipp: frage deinen vorgesetzten was erlaubt ist und was nicht. du riskierst bei unangemessener "privatnutzung" der IT des unternehmens im schlechtesten fall, eine kündigung oder zumindest eine abmahnung ("gelbe karte"). mach dich schlau und viel erfolg.

    Kommentar von Naddel20 Naddel20

    ich nutze di it nicht

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    Antwort von uhellweg uhellweg

    Dein Arbeitgeber darf Dir Facebook nicht verbieten, er kann euch aber untersagen, in Facebook Dinge reinzuschreiben, die eindeutige Rückschlüsse auf die Arbeit, den Betrieb, betriebliche Interna oder Mitarbeiter des Betriebes ermöglichen.

    Kommentar von Naddel20 Naddel20

    Und was ist, wenn ich nur schreibe "arbeit is heut voll blöd" und die jetzt sagen da ich in der arbeit ein namensschild habe könnten Kunden das zurückführen (in facebook is eingestellt "nur für freunde sichtbar"

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    Antwort von bitmap bitmap

    Deine Überschrift ist irreführend. So wie du schreibst, verbietet der AG ja nicht facebook generell, sondern nur bestimmte Äußerungen. Und da kann man nur sagen, dass es darauf ankommt, was du konkret erkennbar über deinen AG dort schreibst.

    Kommentar von Naddel20 Naddel20

    ich erwähne meine arbeit nicht mit namen! aber die denken weil mein name da steht könnte man es zurückführen....

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Dann schreibs halt deinen Kolleginnen per pn (oder welche - nicht für alle sichtbare - Möglichkeit es da gibt).

    Wenn du - wie schon erwähnt wurde - keine Firmeninterna oder/und Namen ausplauderst, dürfte dir das eigentlich keiner verbieten, aber man muss es ja auch nicht provozieren.

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    Antwort von corsa678 corsa678

    Dein Arbeitgeber darf dir den Kontakt zu Kollegen ausserhalb des Büros NICHT verbieten.

    Was du privat machst, geht ihn nichts an.

    Auch darf er dir nicht verbieten, das eine oder andere über die Arbeit via Facebook zu schreiben - es sei denn, es sind Firmeninternas... Das darf er verbieten.

    Wenn du also keine Firmen"geheimnisse" in Facebook veröffentlichst, darf dir dein Arbeitgeber das NICHT verbieten!!!

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    Antwort von chistl chistl

    stelle ein, dass nur bestimmte personen diese posts sehen können, wie zum beispiel deine kollegin ...

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    Antwort von holzhauer holzhauer

    nein das können sie nicht machen weil jeder Recht auf eigene Meinung hat. Aber sie können dich mit einem Vorwand bestrafen

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Darüber hat der Arbeitgeber nichts zu sagen.

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    Antwort von kimlara1998 kimlara1998

    Also chefs dürfen sowas vorschreiben außer in den mittagspauesen glaub ich (lief letztens in den sat 1 nachrichten)

    Lg kimi

    Kommentar von Socat5 Socat5Socat5

    Hier bei gf ist es ganz wichtig, immer auch die Beschreibung und nicht nur die Überschrift zu lesen. Oft hat das eine mit dem andern nicht mal entfernt was zu tun...^^

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    Antwort von Chiller1745 Chiller1745

    also wenn du ihr ne pn schickst dürfen sie dir nichts machen wenn du ein kommentar hinterlässt sieht das schon anderes aus aber ich glaube eher nicht sofern es sich nicht gegen die geschäftsleitung geht

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    Antwort von dominik129 dominik129

    Mach doch was du willst. Müde kann man von allem sein. Außerdem was will dein Chef machen??

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    Antwort von zindagi007 zindagi007

    gegenfrage: du darfst während der Arbeit ins Internet? Huiii .. ein guter Chef ... da würde ich die facebook-Sache mal runterschlucken

    Kommentar von dominik129 dominik129dominik129

    Erst Frage ganz lesen !!!

    Kommentar von Naddel20 Naddel20

    Danke!!! Wenn ihr kommentare gebt bitte vorher auch lesen was die Frage ist!!!

    Kommentar von Kamuffel KamuffelKamuffel

    "Also ich rede nicht von kein Facebook in der Arbeit, das is eh klar, ich meine das ich privat nicht mehr das schreiben darf was ich will! Hat da jemand erfahrung?"

    Klingt als ob er von daheim aus, also nach Arbeit, so was auch nicht schreiben darf.

    Kommentar von zindagi007 zindagi007zindagi007

    habe verstanden dass du das während der arbeit machst. ansonsten darf dein arbeitgeber dir das nchit verbieten ...

    Kommentar von Naddel20 Naddel20

    ich machs nicht in der arbeit!!!!! ich rede von zu hause und wochenende und freizeit!!!!

    Kommentar von zindagi007 zindagi007zindagi007

    sry, ich meinte dass du das nciht während der arbeit machst

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    Antwort von gegnhang gegnhang

    Das Recht hat dein Arbeitgeber,Zuwiderhandlungen könnten in einer Abmahnung, bei mehrmaligen Verstössen sogar in einer Kündigung enden.

    Kommentar von PeterSchu PeterSchuPeterSchu

    Da frage ich mich aber, wie der Arbeitgeber ein Verhalten abmahnen kann, das in der Freizeit stattfindet. Da muss er erst mal nachweisen, dass ein Schaden für die Firma entstanden ist. Wenn ich meinen Bekannten nicht mehr sagen darf, dass ich auf der Arbeti Stress hatte, dann stimmt was nicht.

    Allerdings würde ich der Fragestellerin raten, sowas nur über persönliche Nachricht zu machen.

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    Antwort von phoenix69x phoenix69x

    Ja, das darf der machen!!!!

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    Antwort von care4u care4u

    Rufschaedigung - also ja.

    Kommentar von PeterSchu PeterSchuPeterSchu

    "Ah wieder voll stressig, bin voll müde"

    Das ist Rufschädigung ?

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    Antwort von lennartboehm lennartboehm

    ahh voll stressig darfst du natürlich posten!!

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    Antwort von Richtig11296 Richtig11296

    Lass es halt bleiben!

    Wenn du nur schreibst ah gestresst hat da wohl niemand was gegen.

    Was anderes ist allerdings wenn du schreibst:

    Boah heute die Arbeit bei Aldi an der Kasse war aber mal wieder Schei.ße

    Kommentar von dominik129 dominik129dominik129

    Ja ich kenne diesen Aldi, der liegt bestimmt in der Nähe von einer Straße, also die STraße an der Laternen und ein Bordstein ist.

    Kommentar von Richtig11296 Richtig11296Richtig11296

    war nurn beispiel

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    Antwort von lars911 lars911

    Du darfst alles schreiben was du willst, so lange es nicht geschäftsschädigend ist. "Ah wieder voll stressig, bin voll müde" sehe ich unter Unständen durchaus als bashend bis geschäftsschädigend an.

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    Antwort von Livingstone Livingstone

    Der AG darf durchaus die Nutzung der firmeneigenen Computer für private Zwecke untersagen.

    Kommentar von monja1995 monja1995monja1995

    Es geht hier um die Nutzung des privaten Computers. Bitte lesen

    Kommentar von Livingstone LivingstoneLivingstone

    Ach so. Aber man darf gar nichts aus der Firma verlauten lassen, wenn der AG das nicht will. Selbst ohne Verbot ist das fragwürdig. Das kann der AG sehr wohl verbieten.

    Kommentar von PeterSchu PeterSchuPeterSchu

    Die Mitteilung, dass man von der Arbeit müde ist, ist weder ein Betriebsgeheimnis noch geschäftsschädigend.

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    Antwort von Needhelp07 Needhelp07

    Ich würds mir als Prinzip nicht verbieten lassen, als nächstes sollst du vorgeschriebene Unterwäsche mitbringen.

    Kommentar von Livingstone LivingstoneLivingstone

    Die Computer und auch die Arbeitszeit gehören dem AG. Dieser Vergleich ist unsachlich.

    Kommentar von Naddel20 Naddel20

    HALLO??? Es geht nicht um Arbeitszeit und ARbeitscomputer? checkt ihr das nicht? es geht wenn ich abends daheim bin KEINE Arbeitszeit und KEIN Firmencomputer und da schreib das die Arbeit total unorganisiert ist und ich kurz vor dem Koller stehe

    Kommentar von Naddel20 Naddel20

    Ja da könntest du recht haben! Die bringen jeden tag was neues raus.... Neulich haben sie gesagt es kommt ein ganz wichtiger und deswegen müssen wir alle geschminkt und gestylt in die arbeit kommen (wir sind 9 Mädchen)

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