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Darf der Arbeitgeber einem kündigen weil man die Sozialvorschriften einhält?

gefragt von smoky1987smoky1987 am 01.09.2009 um 9:56 Uhr

Ich fahre beruflich sehr viel mit einem Sprinter (3,5to). Somit muss ich laut den Sozialvorschriften ein fahrten buch führen und darf wie ein LKW-Fahrer nur 9std am tag fahrn(2x in der woche 10std) ich denk sie regelung ist doch weitgehend bekannt. Gestern wollte wollte ich meine 9std einhalten und hab gesagt ich mach dann schluß weil meine Fahrtzeit sonst überschriten wird. Doch die Spedition setzte dagegen und sagte: Wenn du des machst ist des ein Vertragsbruch und wird gekündigt! Darf ein Solcher Vertrag ein "Gesetz" sozu sagen beeinflussen? Oder soll ich lieber riskieren meine Job zu verlieren und die Sozialvorschriften einhalten?

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Recht x 35.297 Gesetz x 2.125 Strassenverkehrsordnung x 82 Lenk- und Ruhezeiten x 2 Sozialvorschriften x 1

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anonym
beantwortet von rosenstaub am 1. September 2009 10:03
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Nein die Kündigung ist nicht gerechtfertigt! Bei sowas würde ich vors Arbeitsgericht gehen, auf jeden Fall würdes du recht haben. Aber aus erfahrung kann ich dir sagen das sie sicher einen Rechtswirksamen Grund finden werden um dich zu kündigen. weil sie wissen das sie mit dem anderen kein recht haben.


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Pantex
beantwortet von Pantex am 1. September 2009 09:59
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Sozialgesetze sind dem Spediteur sehr wohl bekannt. Allerdings spekulieren viele Unternehmer auch mit der Angst um den Arbeitsplatz. Und so lassen sich viele Fahrer breitschlagen, denn eigentlich ist der Arbeitsvertrag bindend. Man hört immer wieder von Unfällen von übermüdeten Fahrern und auch von Verwarnungsgeldern. Letzten Endes machst Du IMMER etwas verkehrt, egal wofür Du Dich entscheidest.


anonym
beantwortet von alphonso am 1. September 2009 09:58
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natürlich können sie dir deswegen nicht kündigen. Die werden schon nach einem anderen Grund suchen, wenn sie dich loswerden wollen. Du könntest deinen Disponenten aber auch mal bitten, dir eine schriftliche Arbeitsanweiseung zu geben mit dem Zusatz: mir ist bekannt, dass dadurch die gültigen Sozialvorschriften verletzt werde".


Regenzauber
beantwortet von Regenzauber am 1. September 2009 09:58
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Was ist Dir denn wichtiger, der Job oder die Vorschriften? Wäre das Überschreiten der Zeit denn extrem lange gewesen? Anders als ein LKW-Fahrer sitzt Du doch sicher nicht konsequent 9 Stunden ohne Unterbrechung am Steuer? Mal bei der Gewerkschaft oder jemanden, der sich mit Arbeitsrecht auskennt genau erkundigen.


lackmann
beantwortet von lackmann am 1. September 2009 10:26
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Würde mir in jedem Fall das Fahrtenbuch kopieren um etwas in der Hand zu haben!Hab´ich mit meinen Tachoscheiben auch schon gemacht und gleich die ausgestellten Urlaubsscheine mit kopiert.Die haben einen gewaltigen Rückzieher gemacht!


Rennsemml2
beantwortet von Rennsemml2 am 1. September 2009 09:58
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Heikle Frage, lehnst Du ab, riskierst Du den Job. Überschreitest Du die Lenkzeiten u. wirst erwischt, bekommst Du die Punkte u. der Arbeitgeber ne Geldstrafe. Kannst Du nicht in Ruhe nochmal mit Deinem Chef reden? Ihm sollten die Regelungen für Ruhe-u. Lenkzeiten wohl bekannt sein, oder?


anonym
beantwortet von rumpi am 1. September 2009 09:57
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Diese Vorschriften gelten doch erst bei über 3,5 t zGG!?

Kommentar von 50fbf0eff3c48977066bbdd8b9ef3566smallsmoky1987 am 2. September 2009 20:14

nein. fahrtenbuchnachweiß muss man ab 2,8to führen wenn man gewerblich unterwegs ist. ab 3,5 immer


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