Folgende Sachlage ist momentan vorhanden. Der Arbeitgeber weiß, dass der Arbeitnehmer schwanger ist und das im sechsten Monat. Nun möchte dieser wissen, inwiefern man nach der Schwangerschaft und der Elternzeit seiner Arbeit nachgehen möchte, genauer gesagt, ob man weiterhin sechs oder danach acht Stunden pro Tag arbeiten will. Diese Information will dieser auch noch relativ zeitnah, dass heißt innerhalb einer Woche, haben. Darf er das? Hat man als Arbeitgeber ein Anrecht auf solch eine Information. Was ist wenn sich während der Elternzeit sich etwas gravierendes ändert, so dass man nicht in der Lage ist, das schriftlich zu machende Bekenntnis einzulösen? Vielen Dank fr die Hilfe.
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Darf der Arbeitgeber eine Information bezüglich "Arbeit nach der Elternzeit" erzwingen?
Frage von
Bert007
Antworten (3)
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deneckedenecke
Man muss innerhalb einer Woche nach Geburt bekannt geben, wie lange man zu Haus bleibt, aber nicht wie lange man hinterher arbeitet, das wär mir neu...
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samy07samy07
erzwingen kann der AG nichts..... jetzt heut auf morgen sagen was man nach der Elternzeit macht! Ist doch eigentlich zu früh um genau zu sagen das man in 3 Jahren 8Std. Pro Tag arbeitet?!
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Guppy194Guppy194
nach § 15 Absatz 7 Satz 1 Ziffer 5 BEEG muss der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit mindestens sieben Wochen vor Beginn der neu gewünschten Arbeitszeit gestellt werden; ein Anspruch auf frühere Festlegung besteht nicht;
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Diese Frage
der Arbeitgeber und der/die ArbeitnehmerIn sollen sich innerhalb vier Wochen ab Antragstellung einigen; das Recht des AN zur Arbeitszeit wie vor der Elternzeit zurückzukehren, bleibt unberührt.