Arbeite als Maler und habe früher immer eine Fahrzeit zur Baustelle bezahlt bekommen . vor 5 Jahren wurde das umgeändert wir müssten dann beide Fahrzeiten tragen und bekamen darfür 10 Euro Auslösung . Seit einen jahr wurde uns die Auslösung und sämtliche Zulagen gestrichen darf das der Arbeitgeber so einfach ?
Antworten (3)
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soziomasozioma
jaein wenn du zur Baustelle von der Firma aus fährst, gilt das als Arbeitszeit. Wenn du aber von zu Hause aus hinfährst nicht. Das ist dann der unbezahlte Arbeitsweg, den du beim Finanzamt geltend machen kannst. Alle anderen Zahlungen sind freiwillige Leistungen, die dein Arbeitgeber solange zahlen kann wie er will.Manchmal ist finanzielle Situation auch in ner Firma so, dass man kurzzeitig auf diese Zahlungen verzichten muss, damit die Firma nicht pleite geht. Ursache ist meisten mangelnde Zahlungfähigkeit der Auftraggeber. Wir hatten gerade ne Rezesion und viele wurden entlassen bzw. waren auf Kurzarbeit. Wenn deine Firma es so überstanden hat, ist doch gut.
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reifall Ja, er darf: diese Zahlungen sind freiwillige Zahlungen. Aber schau in deinen Arbeitsvertrag, ob diese nicht fester Bestandteil deines Arbeitseinsatzes sind, dann solltest du sie nachfordern.Begründe dies mit den Kosten, die du hast, wenn du auf Auswärtstätigkeit bist.
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invaliinvali Arbeite schon 20 jahre in der Firma und 15 Jahre lief alles gut
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Unser Chef verlangt das wir eine Stunde vor Arbeitsbeginn im Geschäft sein sollen für Auto laden und Fahrt zur Bestelle und die zulagen sind die gesetzlich vorgeschieben Schmutzzulagen