Butterfly178 am 12.02.2008 um 15:26 Uhr
Wir haben öfters Stromausfälle in unserem Büro, und unser Chef bezahlt uns die Arbeitszeit nicht, oder wir müssen sie wieder reinarbeiten. Darf er das? Es ist ja nicht unsere Schuld dass der Strom ausfällt!

Nein, das darf er nicht. Eure Arbeitskraft steht ja zur Verfügung, wenn die Leistung aus nicht von Euch zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden kann, darf er nichts abziehen. Welche Branche ist das denn?

Meines Erachtens ist der Chef für einen ordentlichen Betriebsablauf verantwortlich.
Offensichtlich hat er das nicht im Griff und scheint auch keine echte Führungskraft zu sein.
Mit mir könnte er das nicht oft machen. Ich würde mir schnell einen neuen Job suchen.

Wie uns immer auf den Betriebsratslehrgängen eingebleut wurde:
In deinem Vertrag vereinbarst du nicht, dass du täglich einen bestimmten Berg Arbeit abarbeitest sondern, dass du in der vereinbarten Arbeitszeit deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst....
Nein, er muss euch die Ausfallzeiten bezahlen.

Was ist das denn für ein Arbeitgeber? Dazu hat er kein Recht, da du für die Erbringung deiner Arbeitskraft alles mitbringst, er hingegen nicht für eine entsprechende Infrastruktur sorgen kann.

Kann mir nicht vorstellen, daß die Oesis andere Gesetze haben. Sicher in einigen Belangen, aber größtenteils sind sie doch ziemlich "gleich" mit Deu. Das ist jedenfalls sein Risiko, wenn Stromausfall ist. Gigts in oesiland Gewrkschaften, Betriebsräte? (wir in Bayern machen uns ja mal Lustig über unsere Nachbarn; habt ihr schon fließend Wasser? Ja, aber nur kalt) Spaß beiseite, wie er das betreibt, so gehts nicht! Mach dich mal schlau!Wenn kein Strom da ist, schreib einfach ´ne Karte :))
bitmap am 12. Februar 2008 16:24 ''Kann mir nicht vorstellen, daß die Oesis andere Gesetze haben.''
Doch, haben sie.
Marvello am 12. Februar 2008 17:00 ...größtenteils sind sie doch ziemlich "gleich" mit Deu.
Jaschin am 12. Februar 2008 17:05 Össis gleich mit Deutschen, das muß ich so nicht hinnehmen !?!
bitmap am 12. Februar 2008 19:23 Wenn du mir nicht konkrete Nachweise bringen kannst (z.B. bezogen auf den gefragten Sachverhalt), dann melde ich meine Zweifel daran an, dass du von deutschem oder österreichschem Arbeitsrecht überhaupt was verstehst.
Butterfly178 am 12. Februar 2008 16:36 Ich werde mich auf alle Fälle bei der Arbeiterkammer erkundigen. Danke für Eure tollen Antworten!
Wir machen telefonische Kundenbetreuung
Pech für den Chef, Ihr müsst Euer Geld auch bei Stromausfall bekommen.