Anhand der spärlichen Informationen lässt sich deine Frage lediglich plural beantworten.
Ein generelles Ess- und Trinkverbot am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber ohne Zustimmung mit dem Betriebsrat nicht durchsetzen.
Ich denke einmal, insbesondere das Naschen von Gummibärchen sowie Schokolade als „Nervennahrung“ ist keinesfalls abwegig in Bereichen wo ohnehin kein Publikumsverkehr anfällt.
Im Kundenbereich könnte das Einnehmen von Getränken und Speisen als störend empfunden werden.
Kein Mitarbeiter wird gezwungen seine Pausenzeiten am Arbeitsplatz zu verbringen, dafür müssen Sozialräume bereit gestellt werden.
Vorschriften, was der einzelne Mitarbeiter dort an Nahrung zu sich nehmen darf, können nicht erlassen werden.
@pechter, danke dir für den "Stern"