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Darf der Arbeitgeber den Ausdruck "zur vollsten Zufriedenheit" ablehnen?

Frage von Maklaj Maklaj

Ein Kollege von uns hat gekündigt und unser Arbeitgeber weigert sich "zur vollsten Zufriedenheit" in sein Arbeitszeugnis zu schreiben, weil das grammatikalisch nicht richtig sei. Aber er würde meinem Kollegen schon eine 1 geben. Darf er dann den Ausdruck ablehnen?

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Antworten (8)

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    Antwort von dereineWolf dereineWolf

    ... ob grammatikalisch richtig oder eben falsch ist in diesem Zusammenhang unerheblich, zwischen der Benennung einer vollen- oder einer vollsten Zufriedenheit liegt ein ganzer Wertungsschritt.

    Jedoch gibt es alternative Möglichkeiten eine sehr gute allg. Leistungsbeurteilung auszusprechen, so spreche ich selbst beim Verfassen von entsprechenden Arbeitszeugnissen gelegentlich davon dass "... wir stets außerordentlich zufrieden waren".

    Gruß

    Wolf

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    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Grammatikalisch mag der Satz falsch sein, doch er entspricht dem Zeugnis-Code. Diesen Code verstehen alle Personalchefs, deswegen ist es wichtig eine solche Formulierung zu verwenden. Manch gut gemeintes geht sonst nach hinten los! Hier eine gute Seite zum Thema. http://www.jobworld.de/artikel/arbeitszeugnis/ Gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Chef die Formulierungen durch und einigen Sie sich auf eine, die sowohl Ihrer Leistung entspricht, als auch Ihren Chef zufriedenstellt. Peter Kleinsorge

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    Antwort von Peter96 Peter96

    Volle Zufriedenheit ist doch ok. Voller als voll geht ja auch nicht.

    Kommentar von Gleis3 Gleis3Gleis3

    theoretisch hast du recht- in zeugnisdeutsch ist 'voll' aber steigerungsfähig, eben durch 'vollste'...absurd, aber es ist so und allgemein geläufig als jargon unter ags.

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    Antwort von Strongbow Strongbow

    Ja, er darf den Ausdruck verweigern. Er muss aber dann die Note 1 mit anderen Worten bescheinigen. Sowas wie "in bester Weise zufriedenstellend" oder so. Damit man auch den Superlativ erkennt.

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    Antwort von Strolchi09 Strolchi09

    wenn er eine andere Bezeichnung dafür hat, dann soll er die doch da reinschreiben.

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    Antwort von BigKingXXL BigKingXXL

    Wenn es ein deutscher AG ist, wäre es OK.

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    Antwort von viragos viragos

    Soll er doch schreiben:

    Seine Leistungen fanden stets unsere vollste Zufriedenheit.

    Das ist ne 1.

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    Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Er hat recht - es ist grammatikalisch falsch und würde beim nächsten Arbeitgeber, der das ja auch weiß, u. U. den Eindruck hinterlassen, dass er eben nicht so fit in Deutsch ist (härter will ich mich hier nicht ausdrücken:-))

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