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Darf der Arbeitgeber den Angestellten vertraglich verbieten, dass sie über ihr Gehalt sprechen?

Frage von Fingeed Fingeed

Gestern beim Sport hat mir ein Freund erzählt, dass es bei ihm in der Arbeit verboten ist, über die Höhe der Gehälter zu sprechen. Ist das rechtens?

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Antworten (20)

  • 7
    Antwort von Rafffzahn Rafffzahn

    Viele Arbeitgeber haben eine solche Klausel im Arbeitsvertrag, da es sonst zu Verstimmungen unter den Arbeitnehmern kommt, wenn Verdientunterschiede aufgedeckt werden. Ein Gericht hat diese Klausel jedoch für unwirksam erklärt, weil Arbeitnehmer bei Vergleich ihres Lohns in der Lage sind, sich gegen Ungerechtigkeiten zu wehren und dies ja auch gerecht und erstrebenswert ist.

  • 4
    Antwort von FlorianRex FlorianRex

    Arbeitnehmer können nicht gezwungen werden, über ihren Lohn zu schweigen. So entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommer(Az. 2 Sa 237/09). Ein Arbeitnehmer war abgemahnt worden, weil er die Höhe des Lohnes mit einem Kollegen besprochen hatte. Dies hatte seine Firma eber untersagt. Das Unternehmen hatte seine Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit verpflichtet, weil es befürchtete, dass Gespräche über Lohnunterschiede den Betriebsfrieden stören könnten. Der Arbeitnehmer klagte und verlangte, dass die Abmahnung aus der Personalakte gelöscht wird. Die Richter gaben ihm Recht. Die Verschwiegenheitsheitsklausel im Arbeitsvertrag sei unwirksam, weil sie verhindere, dass der Arbeitnehmer die Höhe seines Lohns mit anderen vergleichen und sich dann wehren könne, wenn er für gleiche Arbeit weniger verdiene.

  • 3
    Antwort von walterdealeman walterdealeman

    Ja, das kann er und ist auch in größeren Firmen so üblich. Meistens ist das auch im Arbeitsvertrag formuliert.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    ist aber nicht zulässig bzw. muß nicht beachtet werden

    Kommentar von walterdealeman walterdealemanwalterdealeman

    ..kann aber u.U. zur Kündigung führen, wenn eine Person 500 Euro mehr verdient als die andere Person ist der Unfrieden vorprogramiert.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    Das kann weder zu einer Kündigung noch zu einer Abmahnung führen, bzw diese wären dann ungültig. Der Arbeitgeber ist doch alleine daran Schuld, wenn er nicht nur unzulässige Klauseln in seine Verträge schreibt sondern auch noch gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt

    Kommentar von Wishmaster69 Wishmaster69Wishmaster69

    Dann hat der Arbeitgeber eben eine Lohngerechtigkeit herzustellen. Dann gibt es keinen Unfrieden. Dieser Kommentar gilt für walterdealeman.

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Falsch. Kann der Arbeitgeber ja auch nicht durchsetzen.

  • 2
    Antwort von oglala oglala

    die Neinsager haben eindeutig recht. Da sage ich mit 35 jahren Richtererfahrung. Unzulässige Klausel.

  • 2
    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Stell Dir mal folgendes vor:

    Du suchst eine Wohnung und der Vermieter fragt nach Deinem Einkommen.

    Und Du sagst dem, das darf ich nicht sagen, weil mein Chef es verboten hat.

    Muhahahahaha

  • 2
    Antwort von Mismid Mismid

    man kann alles in einen Vertrag schreiben, aber der Arbeitgeber kann nichts dagegen machen wenn der Arbeitnehmer dies doch tut. Da gibt es eine aktuelle Gerichtsentscheidung

  • 1
    Antwort von LellyKellyGirl LellyKellyGirl

    Wenn so eine Klausel im Arbeitsvertrag steht hat man sich daran zu halten ansonsten unterschreibt man den Vertrag nicht. Nachteil: Hast dann keinen Job.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    ne falsch! Man kann jeden Vertrag unterschreiben, wenn Klauseln drin sind die gesetzlich unwirksam sind. Dan gelten diese Klauseln einfach nicht, so wie in diesem Fall

    Kommentar von LellyKellyGirl LellyKellyGirlLellyKellyGirl

    Eine Firma kann dies von dir verlangen, dass du über dein Gehalt stillschweigen zu halten hast. Dies verstößt weder gegen Gesetze noch ghegen die guten Sitten.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    doch! Gibt eine aktuelle Gerichtsentscheidung dazu! Solche Forderungen gehen zu weit! http://www.joppo.de/news/recht/396-gehaltshoehe-arbeitgeber-darf-kein-stillschweigen-verlangen.html

    Kommentar von LellyKellyGirl LellyKellyGirlLellyKellyGirl

    Was meinst du wohl wie lange diese Person wohl diesem Unternehmen noch zu diensten war? Ich schätze nicht lange.Natürlich darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder Abmahnen noch kündigen (aus diesem Grund) aber das Vertrauen ist doch wohl weg.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    warum sollte es weg sein? Wenn dies jeder macht, muß der Arbeitgeber sich halt überlegen solche unsinnige gesetzeswidrige Klauseln zu unterlassen, wenn er ein angenehmes Arbeitsklima haben möchte. Dazu zählt auch die Gleichberechtigung bei den Löhnen. Das ganze verstößt auch gegen Gewerkschaftsrecht. Wie sollte eine Gewerkschaft Löhne aushandeln, wenn sie nicht mal weiß wie hoch die Löhne sind, weil es kein Arbeitnehmer weitergeben darf?

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Natürlich falsch.

  • 1
    Antwort von badandreas badandreas

    Ja. In vielen Firmen ist das Verraten der Lohnhöhe ein Grund für fristlose Kündigung.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    kommt kein Arbeitgeber mit durch! Gab erst so einen Fall vor Gericht. Da hat der ARbeitgaber eindeutig verloren. Das kann man nämlich nich verbieten

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Falsch.

  • 1
    Antwort von schlossgeist schlossgeist

    Das ist allgemein üblich, außerdem: was geht es die Kollegen welches Gehalt ich bekomme?

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    du mußt es ja niemand sagen, aber verboten ist es nicht, das heißt du kannst es tun

  • 1
    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Man kann doch über sein Einkommen reden wie man will.

    Das kann einem niemand verbieten.

    So eine Klausel wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz.

    Kommentar von badandreas badandreasbadandreas

    Dein Name ist Programm.

    Kommentar von LellyKellyGirl LellyKellyGirlLellyKellyGirl

    Nein verstößt es nicht. Wie dein Name schon sagt und bist ganz groß im Irrtum

    Kommentar von ReinerUnsinn ReinerUnsinnReinerUnsinn

    Dann geht mal beide auf Rechtsanwaltsseiten lesen.

    Und dann nochmal das Maul aufreißen.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    du bist auch nicht im Recht! Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, da solche Dinge nicht im Grundgesetz stehen, aber dennoch sind diese Klauseln unwirksam

    Kommentar von schurke schurkeschurke

    Auf welchen § oder Absatz beziehst Du Dein Wissen?

    Kommentar von Mismid MismidMismid
    Kommentar von schurke schurkeschurke

    Sorry Mismid, die Kommentare standen hier noch nicht, als ich anfing zu schreiben. Dich meinte ich nicht, sondern ReinerUnsinn.

  • 1
    Antwort von holsch holsch

    das ist so möglich

  • 1
    Antwort von critter critter

    Dieser Passus steht in jedem deutschen Arbeitsvertrag und daran hat man sich als Arbeitnehmer zu halten. In Deutschland ist es nicht üblich, untereinander über sein Gehalt zu sprechen.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    falsch! Nur weil es nicht üblich ist (Was so auch nicht stimmt) bedeutet nicht daß es verboten ist

    Kommentar von FlorianRex FlorianRex

    Dieser Passus steht mit Sicherheit nicht in jedem deutschen Arbeitsvertrag, hatte den in noch keinem zu meiner Arbeitnehmerzeit. In Deutschland ist es nicht üblich, über sein Gehalt zu reden, weil jeder Angst hat, der andere verdient mehr...

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Nicht üblich über das Gehalt zu reden? Das ist ganz normal.

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    Antwort von Molocay Molocay

    ja das ist eigentlich überall so und üblich mehr dazu auch unter verdi.de

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    dann google doch mal nach entsprechender Rechtssprechung. Solche Klauseln verstoßen gleich gegen mehrere Gesetze

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    Antwort von dandidub dandidub

    ja, ist es.

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    Antwort von Hausbootholiday Hausbootholiday

    Liebe Forumsfreunde er darf und er kann All the best. Holiday

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    Antwort von inlinedr inlinedr

    Klar kann das Vetragsbestandteil sein, aber man kann ja nacvhlesen, wo die Gehälter liegen - z.B.: http://www.mqs.at/indexfiles/CompensationAustria09-02-20.pdf

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    Antwort von Remlak Remlak

    Um den Betriebsfrieden zu wahren, ist es durchaus legitim, das austauschen von Informationen über die Höhe der Löhne oder Gehälter zu verbieten.Es kommt dann meist ganz schnell zu Neidreaktionen, die dem Betriebsklima schaden würden. Auch in unserer Fa. ist es bei Androhung der fristlosen Kündigung verboten, über die Höhe des eigenen Gehaltes zu sprechen.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    solche Klauseln sind unwirksam. Wenn es zu Neid kommen sollte ist allein der Arbeitgeber Schuld

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Kein Störungsgrund für den Betriebsfrieden. Ein Verbot könnte schließlich ebenfalls als Störung des Betriebsfriedens betrachtet werden.

    Kommentar von Remlak RemlakRemlak

    Kann ich so nicht direkt nachvollziehen.Ich gehe in ein Bewerbungsgespräch, kenne meine Stärken und verkaufe meine Arbeitskraft entsprechend. Der andere hat auch diese Stärken, konnte sie aber nicht so an den Chef bringen. Er stellt ihn/sie ein, stuft sie/ihn entsprechend geringer ein. Jeder glaubt für sich, das Beste heraus geholt zu haben.

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    Antwort von AllesKnower AllesKnower

    Ja, macht nur zumeist wenig Sinn (Tarifverträge etc.) !

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    Antwort von Donbasty Donbasty

    das war zb eine klausel in allen meinen bisherigen verträgen- völlig normal

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Normal ist das sicher nicht.

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    Antwort von user735 user735

    Ja, Vertraulichkeit des Wortes .... so blöd es klingt, das darf er und ist sogar Grund einer fristlosen Kündigung!

    mfg

    Ein Arbeitgeber ;-)

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    falsch! Neuste Gerichtsentscheidung: diese Klauseln sind unzulässig und müssen nicht beachtet werden

    Kommentar von kiki68 kiki68kiki68

    hast Du dazu einen Link oder ähnliches?

    Kommentar von Mismid MismidMismid
    Kommentar von user735 user735user735

    Netter Kommentar. Das gilt aber nur innerhalb einer gleichgestellten Arbeitstätigkeit. Natürlich tragen Mitarbeiter in unterschiedlichen Positionen auch mehr Verantwortung und auch innerbetriebliche Gründe (sogar "soziale Gleichstellung!") bedürfen einer größeren Sorgfalt, als in dem KURZURTEIL ausgelegt. Insbesondere das Aktenzeichen fehlt mir die nötige Kompetenz der Beurteilung von "Geheimnisträgern". Das ist also in den Falle vielleicht gültig sein, aber Ein Abteilungsleiter muss einem anderem Abteilungsleiter ja nicht sagen was er bekommt. Damit würde sich dieser als Geheimnissträger offenbaren, was er ja eben nicht darf. Kapiert?

    mfg

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    natürlich wird niemand gezwungen sein Gehalt zu offenbaren. Es kann aber auch kein normaler Arbeitnehmer gewzungen werden sich nicht innerhalb der Kollegen auszutauschen

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Hat nichts mit einem vertraulichen Wort zu tun, zumal ja auch das Lohnbüro es weiß.

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