Gestern beim Sport hat mir ein Freund erzählt, dass es bei ihm in der Arbeit verboten ist, über die Höhe der Gehälter zu sprechen. Ist das rechtens?
Darf der Arbeitgeber den Angestellten vertraglich verbieten, dass sie über ihr Gehalt sprechen?
Antworten (20)
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7Antwort von
Rafffzahn Viele Arbeitgeber haben eine solche Klausel im Arbeitsvertrag, da es sonst zu Verstimmungen unter den Arbeitnehmern kommt, wenn Verdientunterschiede aufgedeckt werden. Ein Gericht hat diese Klausel jedoch für unwirksam erklärt, weil Arbeitnehmer bei Vergleich ihres Lohns in der Lage sind, sich gegen Ungerechtigkeiten zu wehren und dies ja auch gerecht und erstrebenswert ist.
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4Antwort von
FlorianRex Arbeitnehmer können nicht gezwungen werden, über ihren Lohn zu schweigen. So entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommer(Az. 2 Sa 237/09). Ein Arbeitnehmer war abgemahnt worden, weil er die Höhe des Lohnes mit einem Kollegen besprochen hatte. Dies hatte seine Firma eber untersagt. Das Unternehmen hatte seine Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit verpflichtet, weil es befürchtete, dass Gespräche über Lohnunterschiede den Betriebsfrieden stören könnten. Der Arbeitnehmer klagte und verlangte, dass die Abmahnung aus der Personalakte gelöscht wird. Die Richter gaben ihm Recht. Die Verschwiegenheitsheitsklausel im Arbeitsvertrag sei unwirksam, weil sie verhindere, dass der Arbeitnehmer die Höhe seines Lohns mit anderen vergleichen und sich dann wehren könne, wenn er für gleiche Arbeit weniger verdiene.
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3Antwort von
walterdealemanwalterdealeman
Ja, das kann er und ist auch in größeren Firmen so üblich. Meistens ist das auch im Arbeitsvertrag formuliert.
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DerIngDerIng Falsch. Kann der Arbeitgeber ja auch nicht durchsetzen.
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2Antwort von
oglala die Neinsager haben eindeutig recht. Da sage ich mit 35 jahren Richtererfahrung. Unzulässige Klausel.
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2Antwort von
ReinerUnsinnReinerUnsinn
Stell Dir mal folgendes vor:
Du suchst eine Wohnung und der Vermieter fragt nach Deinem Einkommen.
Und Du sagst dem, das darf ich nicht sagen, weil mein Chef es verboten hat.
Muhahahahaha
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2Antwort von
MismidMismid
man kann alles in einen Vertrag schreiben, aber der Arbeitgeber kann nichts dagegen machen wenn der Arbeitnehmer dies doch tut. Da gibt es eine aktuelle Gerichtsentscheidung
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1Antwort von
LellyKellyGirlLellyKellyGirl
Wenn so eine Klausel im Arbeitsvertrag steht hat man sich daran zu halten ansonsten unterschreibt man den Vertrag nicht. Nachteil: Hast dann keinen Job.
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MismidMismid ne falsch! Man kann jeden Vertrag unterschreiben, wenn Klauseln drin sind die gesetzlich unwirksam sind. Dan gelten diese Klauseln einfach nicht, so wie in diesem Fall
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LellyKellyGirlLellyKellyGirl Eine Firma kann dies von dir verlangen, dass du über dein Gehalt stillschweigen zu halten hast. Dies verstößt weder gegen Gesetze noch ghegen die guten Sitten.
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MismidMismid doch! Gibt eine aktuelle Gerichtsentscheidung dazu! Solche Forderungen gehen zu weit! http://www.joppo.de/news/recht/396-gehaltshoehe-arbeitgeber-darf-kein-stillschweigen-verlangen.html
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LellyKellyGirlLellyKellyGirl Was meinst du wohl wie lange diese Person wohl diesem Unternehmen noch zu diensten war? Ich schätze nicht lange.Natürlich darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder Abmahnen noch kündigen (aus diesem Grund) aber das Vertrauen ist doch wohl weg.
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MismidMismid warum sollte es weg sein? Wenn dies jeder macht, muß der Arbeitgeber sich halt überlegen solche unsinnige gesetzeswidrige Klauseln zu unterlassen, wenn er ein angenehmes Arbeitsklima haben möchte. Dazu zählt auch die Gleichberechtigung bei den Löhnen. Das ganze verstößt auch gegen Gewerkschaftsrecht. Wie sollte eine Gewerkschaft Löhne aushandeln, wenn sie nicht mal weiß wie hoch die Löhne sind, weil es kein Arbeitnehmer weitergeben darf?
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DerIngDerIng Natürlich falsch.
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1Antwort von
badandreasbadandreas
Ja. In vielen Firmen ist das Verraten der Lohnhöhe ein Grund für fristlose Kündigung.
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MismidMismid kommt kein Arbeitgeber mit durch! Gab erst so einen Fall vor Gericht. Da hat der ARbeitgaber eindeutig verloren. Das kann man nämlich nich verbieten
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DerIngDerIng Falsch.
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1Antwort von
schlossgeistschlossgeist
Das ist allgemein üblich, außerdem: was geht es die Kollegen welches Gehalt ich bekomme?
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MismidMismid du mußt es ja niemand sagen, aber verboten ist es nicht, das heißt du kannst es tun
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1Antwort von
ReinerUnsinnReinerUnsinn
Man kann doch über sein Einkommen reden wie man will.
Das kann einem niemand verbieten.
So eine Klausel wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz.
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badandreasbadandreas Dein Name ist Programm.
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LellyKellyGirlLellyKellyGirl Nein verstößt es nicht. Wie dein Name schon sagt und bist ganz groß im Irrtum
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ReinerUnsinnReinerUnsinn Dann geht mal beide auf Rechtsanwaltsseiten lesen.
Und dann nochmal das Maul aufreißen.
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MismidMismid du bist auch nicht im Recht! Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, da solche Dinge nicht im Grundgesetz stehen, aber dennoch sind diese Klauseln unwirksam
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schurkeschurke Auf welchen § oder Absatz beziehst Du Dein Wissen?
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MismidMismid Kommentar von
schurkeschurke Sorry Mismid, die Kommentare standen hier noch nicht, als ich anfing zu schreiben. Dich meinte ich nicht, sondern ReinerUnsinn.
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1Antwort von
crittercritter
Dieser Passus steht in jedem deutschen Arbeitsvertrag und daran hat man sich als Arbeitnehmer zu halten. In Deutschland ist es nicht üblich, untereinander über sein Gehalt zu sprechen.
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MismidMismid falsch! Nur weil es nicht üblich ist (Was so auch nicht stimmt) bedeutet nicht daß es verboten ist
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FlorianRex Dieser Passus steht mit Sicherheit nicht in jedem deutschen Arbeitsvertrag, hatte den in noch keinem zu meiner Arbeitnehmerzeit. In Deutschland ist es nicht üblich, über sein Gehalt zu reden, weil jeder Angst hat, der andere verdient mehr...
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DerIngDerIng Nicht üblich über das Gehalt zu reden? Das ist ganz normal.
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1Antwort von
MolocayMolocay
ja das ist eigentlich überall so und üblich mehr dazu auch unter verdi.de
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MismidMismid dann google doch mal nach entsprechender Rechtssprechung. Solche Klauseln verstoßen gleich gegen mehrere Gesetze
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0Antwort von
HausbootholidayHausbootholiday
Liebe Forumsfreunde er darf und er kann All the best. Holiday
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0Antwort von
inlinedr Klar kann das Vetragsbestandteil sein, aber man kann ja nacvhlesen, wo die Gehälter liegen - z.B.: http://www.mqs.at/indexfiles/CompensationAustria09-02-20.pdf
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0Antwort von
RemlakRemlak
Um den Betriebsfrieden zu wahren, ist es durchaus legitim, das austauschen von Informationen über die Höhe der Löhne oder Gehälter zu verbieten.Es kommt dann meist ganz schnell zu Neidreaktionen, die dem Betriebsklima schaden würden. Auch in unserer Fa. ist es bei Androhung der fristlosen Kündigung verboten, über die Höhe des eigenen Gehaltes zu sprechen.
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MismidMismid solche Klauseln sind unwirksam. Wenn es zu Neid kommen sollte ist allein der Arbeitgeber Schuld
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DerIngDerIng Kein Störungsgrund für den Betriebsfrieden. Ein Verbot könnte schließlich ebenfalls als Störung des Betriebsfriedens betrachtet werden.
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RemlakRemlak Kann ich so nicht direkt nachvollziehen.Ich gehe in ein Bewerbungsgespräch, kenne meine Stärken und verkaufe meine Arbeitskraft entsprechend. Der andere hat auch diese Stärken, konnte sie aber nicht so an den Chef bringen. Er stellt ihn/sie ein, stuft sie/ihn entsprechend geringer ein. Jeder glaubt für sich, das Beste heraus geholt zu haben.
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0Antwort von
DonbastyDonbasty
das war zb eine klausel in allen meinen bisherigen verträgen- völlig normal
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DerIngDerIng Normal ist das sicher nicht.
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0Antwort von
user735user735
Ja, Vertraulichkeit des Wortes .... so blöd es klingt, das darf er und ist sogar Grund einer fristlosen Kündigung!
mfg
Ein Arbeitgeber ;-)
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MismidMismid falsch! Neuste Gerichtsentscheidung: diese Klauseln sind unzulässig und müssen nicht beachtet werden
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kiki68kiki68 hast Du dazu einen Link oder ähnliches?
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MismidMismid Kommentar von
user735user735 Netter Kommentar. Das gilt aber nur innerhalb einer gleichgestellten Arbeitstätigkeit. Natürlich tragen Mitarbeiter in unterschiedlichen Positionen auch mehr Verantwortung und auch innerbetriebliche Gründe (sogar "soziale Gleichstellung!") bedürfen einer größeren Sorgfalt, als in dem KURZURTEIL ausgelegt. Insbesondere das Aktenzeichen fehlt mir die nötige Kompetenz der Beurteilung von "Geheimnisträgern". Das ist also in den Falle vielleicht gültig sein, aber Ein Abteilungsleiter muss einem anderem Abteilungsleiter ja nicht sagen was er bekommt. Damit würde sich dieser als Geheimnissträger offenbaren, was er ja eben nicht darf. Kapiert?
mfg
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MismidMismid natürlich wird niemand gezwungen sein Gehalt zu offenbaren. Es kann aber auch kein normaler Arbeitnehmer gewzungen werden sich nicht innerhalb der Kollegen auszutauschen
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DerIngDerIng Hat nichts mit einem vertraulichen Wort zu tun, zumal ja auch das Lohnbüro es weiß.
ist aber nicht zulässig bzw. muß nicht beachtet werden
..kann aber u.U. zur Kündigung führen, wenn eine Person 500 Euro mehr verdient als die andere Person ist der Unfrieden vorprogramiert.
Das kann weder zu einer Kündigung noch zu einer Abmahnung führen, bzw diese wären dann ungültig. Der Arbeitgeber ist doch alleine daran Schuld, wenn er nicht nur unzulässige Klauseln in seine Verträge schreibt sondern auch noch gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt
Dann hat der Arbeitgeber eben eine Lohngerechtigkeit herzustellen. Dann gibt es keinen Unfrieden. Dieser Kommentar gilt für walterdealeman.