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darf der arbeitgeber das gehalt einbehalten ?

Frage von heikomoeller heikomoeller

Ich habe bei einer spedition angefangen und eine schramme an das auto gemacht (versehentlich).mei chef drohte mir die hälfte der selbstkostenbeteiligung zu zahlen(500 euro).was ich selber als absurd empfinde. habe in diesem monat noch aufgehört und erst 3 monate später den lohnzettel für den monat gekriegt. wie soll ich mich verhalten?

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Antworten (7)

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    Antwort von flamingstar flamingstar

    Für Versicherungen am Fuhrpark kommt der Chef selber auf. Auch bei Schäden, die der Arbeitnehmer verursacht. Dafür sind ja die Fahrzeuge versichert. Warum hast du deswegen aufgehört, in der Firma zu arbeiten? Eventuell lass dich beim Arbeitsgericht beraten, was du tun kannst. Es sei denn, in deinem Arbeitsvertrag steht etwas von Selbstbeteiligung an selbst verursachten Schäden drin.

    Kommentar von radijas radijasradijas

    Ist der Schaden aber fahrlässig entstanden zahlt der Verursacher! (Übrigends ein Betriebswagen sollte ohne Selbstbeteiligung versichert werden)

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Wieso sollte Dein Chef für jeden Schaden aufkommen. Wenn der Schaden grob Fahrlässig verursacht wurde musst Du sogar ganz dafür geradestehen. Insbesondere wenn Du gegen entsprechende Anweisungen verstoßen hast.

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    Antwort von Claudine74 Claudine74

    Wie stehts denn im Vertrag??

    Das sich Angestellte an der Selbstbeteiligung beteiligen müssen, hab ich schon öfter gehört-scheint wohl bei Fahrer-Jobs immer üblicher zu werden.

    Kommentar von heikomoeller heikomoeller

    im vertrag steht nichts dergleichen drin...aber er darf doch das gehalt nicht einziehen? vielen dank für die schnelle antwort

    Kommentar von zj1000 zj1000zj1000

    Bis zum Pfändungsfreibetrag darf er das.

    Kommentar von Claudine74 Claudine74Claudine74

    Wenn das vertraglich nicht geregelt ist, finde ich es ziemlich unverschämt nun damit um die Ecke zu kommen-versuch doch mal anwaltlichen Rat zu bekommen!

    Viel Glück!

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    Antwort von Rolfe Rolfe

    Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist, darf der Arbeitgeber nicht einfach aufrechnen. Aufrechnung ist nur möglich, wenn die Forderung des die Aufrechnung Erklärenden (hier: Arbeitgeber) fällig ist - das wäre sie bei Bestreiten durch den Arbeitnehmer erst im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung, die der Arbeitgeber schon abwarten müsste.

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    Antwort von Siam1 Siam1

    Der Arbeitnehmer haftet bei einer Beschädigung des Firmenfahrzeuges dann nicht, wenn ihn bei dem verursachten Unfall kein Verschulden trifft oder ihm nur leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.Auch dann nicht,wenn er die Autotür unbeabsichtigt aufschlägt und an einem Gegenstand der Tür Schrammen zufügt.Anders schaut es aus ,wenn grobfahrlässig verschuldet.(zB.Handygespräch während Fahren,Trunkenheit am Steuer)Googlesuche Firmenwagen Arbeitnehmer verursacht Kratzer./ Trotzdem besser Anwalt konsultieren

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    Antwort von Taipan888 Taipan888

    Anwalt fragen...wenn Du Rechtsschutzversichert bist... oder besser ADAC, hat ja was mit AUTO zu tun...dort die Rechtsabteilung...

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    Antwort von moon73 moon73

    Wende dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, nur der kann dir jetzt helfen, deine Rechte einzuklagen. Wenn er den Fall für dich gewinnt, trägt dein Arbeitgeber die ganzen Kosten des Verfahrens. Bei geringen Einkommen kannst du dir vom Amtsgericht einen Beratungsschein holen, damit du die Anwaltskosten nicht selbst tragen mußt. http://www.anwaelte-du.de/download/Beratungshilfe.pdf

    Kommentar von heikomoeller heikomoeller

    danke an alle für die antworten....

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