3

Darf der Arbeitgeber das Essen (Kleinigkeiten) am Arbeitsplatz verbieten?

Frage von nimoe1307 nimoe1307

Bei uns im Betrieb ist die Frage aufgekommen, ob unser Chef uns das essen während der Arbeitszeit verbieten darf. Wie lange soll der Arbeitgeber ohne Nahrung auskommen? Es gibt doch bestimmt eine Regelung, wie oft und in welchen Zeitabständen der Arbeitgeber Pausen einlegen darf, eben um etwas zu essen.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 6
    Antwort von regideur regideur

    Das kann er Dir unter Umständen sehr wohl verbieten. Stell Dir doch nur mal vor Du müsstest in einem absolut sterilem Umfeld arbeiten und dann holst Du Dein Pausenbrot raus... Bei einer Vollzeitkraft steht Dir eine Frühstücks und eine Mittagspause zu.

  • 6
    Antwort von ichwuesstegern ichwuesstegern

    Natürlich gibt es Bestimmungen über Pausen. Wenn der Arbeitgeber das Essen am Arbeitsplatz nicht wünscht, muss er entsprechende Ausweich-Räumlichkeiten (Kantine, Teeküche, Pausenraum) zur Verfügung stellen. Genau kannst Du alles beim Betriebsrat/Gewerkschaft erfragen.

    Kommentar von vollimleben vollimlebenvollimleben

    Richtig!!!LG DH

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    In der Frage geht es aber eindeutig um das Essen während der Arbeitszeiten und das darf der Arbeitgeber untersagen! Stehen keine Pausenräume zur Verfügung dann dürfen die Mitarbeiter natürlich in ihren Pausen am Arbeitsplatz essen.

  • 5
    Antwort von pippi60 pippi60

    Ich denke, am Arbeitsplatz darf es verboten werden. Zum Essen sind die Pausen da. Eine Bankangestellte, eine Verkäuferin oder ein Notarzt, die zwischendurch in ein Fettbrot beißen, das finde ich etwas daneben.

  • 4
    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Natürlich darf er das verbieten. Du glaubst nicht ernsthaft das ein Arzt während der Op essen darf oder? Der Arbeiter in der Microcipfabrik sein Essen in den Hochreinraum mitnehmen darf? Der Polizist ein Fahrzeug mit einem Buger in der Hand anhalten? Alles Dinge die man sich wenig vorstellen kann.

  • 3
    Antwort von moon73 moon73

    Ja aber naürlich darf der Arbeitgeber das Essen während der Arbeitszeiten verbieten. Dafür gibt es die Pausen. Ein erwachsener Mensch sollte in der Lage sein mit der Nahrungsaufnahme bis zur Pause warten zu können. Nach 4 Stunden Arbeit stehen einem Arbeitnehmer die erste Pause zu!
    Es gibt keinen Grund, warum man sich während der Arbeit pausenlos mit Essen vollstopfen soll, außer vielleicht für einen Zuckerkranken.

    Kommentar von nimoe1307 nimoe1307

    Es ging mir nicht darum, dass sich jemand die ganze Zeit mit essen vollstopft oder nicht in der Lage ist, bis zur Pause zu warten. Das es zum Essen Pausen gibt, ist auch klar. Es ging hier um Kleinigkeiten, wie z. B. mal ein Bonbon, ein Apfel (in Stückchen), etc.

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Und genau das meine ich mit vollstopfen (etwas übertrieben , ich weiß)- aber: Nahrung ist nun mal Nahrung und Nahrungsaufnahme hat während der Arbeitszeiten nichts verloren. Da ist es egal ob es um die Nahrung in mundgerechte Stückchen geschnitten worden ist. Ja ich kenne das aus den Großraumbüros mit vielen weiblichen Mitarbeitern, da wird ständig gerne zwischendurch genascht und gegessen. Gehört aber wirklich in die Pausenzeiten. Das lernen ja sogar schon die Kinder in der Schule :-) Und gegen einen Bonbon, der hin und wieder mal dezent geluscht wird, wird wohl kaum ein Arbeitgeber etwas sagen.

  • 3
    Antwort von gertrude2 gertrude2

    http://www.rp-online.de/public/article/beruf/arbeitswelt/522798/Was-erlaubt-ist-was-besonders-stinkt.html

    Kommentar von gertrude2 gertrude2gertrude2

    Dienst ist Dienst Das Gericht trennt klar zwischen Dienstlichem und Privatem. Essen wird grundsätzlich dem privaten Bereich zugerechnet und stellt unter Umständen eine Pflichtverletzung dar. "Wenn der Arbeitnehmer isst, statt zu arbeiten, und dadurch seine Pausenzeiten überzieht, kann das Arbeitszeitbetrug sein", so Rechtsanwalt Klein.

    quelle: s.o.

    Kommentar von Quandt QuandtQuandt

    Schöner Link! ;-)

    Kommentar von gertrude2 gertrude2gertrude2

    auf jedenfall sehr interessant :)

    Kommentar von nimoe1307 nimoe1307

    Toller Link, sehr interessant. Vielen Dank.

  • 2
    Antwort von vollimleben vollimleben

    Wenn der Arbeitgeber,keinen raum zur Verfügung gestellt hat,darf er kurze Pausen zur Nahrungsaufnahme am arbeitsplatz nicht verbieten.Es könnten ja auch Diabetiker dabei sein,die ihren "Zuckerspiegel"konstant halten müssen!

  • 1
    Antwort von yenaro yenaro

    In der bekannten, deutschen TV-Kriminalserie DERRICK, die in vielen Länder zu sehen ist: Polizist Harry Klein setzte sich bei seinem Chef Inspektor Derrick bei Besprechungen regelmässig auf den Schreibtisch, weil kein Stuhl im Raum war. Warum sollte er nicht auch ein Pausenbrot verzehren?

  • 1
    Antwort von b17081973 b17081973

    wenn ihr einen pausenraum habt dann kann er es verbieten

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Der kann es auch ohne Pausenraum verbieten.

  • 1
    Antwort von Indy72 Indy72

    Das kommt auf den Arbeitsplatz an. In der Pause (und diese sind normaerweise tariflich geregelt) kann der Arbeigeber dem MA das Essen nicht verbieten.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.