Bei uns im Betrieb ist die Frage aufgekommen, ob unser Chef uns das essen während der Arbeitszeit verbieten darf. Wie lange soll der Arbeitgeber ohne Nahrung auskommen? Es gibt doch bestimmt eine Regelung, wie oft und in welchen Zeitabständen der Arbeitgeber Pausen einlegen darf, eben um etwas zu essen.
Darf der Arbeitgeber das Essen (Kleinigkeiten) am Arbeitsplatz verbieten?
Antworten (10)
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6Antwort von
regideurregideur
Das kann er Dir unter Umständen sehr wohl verbieten. Stell Dir doch nur mal vor Du müsstest in einem absolut sterilem Umfeld arbeiten und dann holst Du Dein Pausenbrot raus... Bei einer Vollzeitkraft steht Dir eine Frühstücks und eine Mittagspause zu.
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6Antwort von
ichwuesstegernichwuesstegern
Natürlich gibt es Bestimmungen über Pausen. Wenn der Arbeitgeber das Essen am Arbeitsplatz nicht wünscht, muss er entsprechende Ausweich-Räumlichkeiten (Kantine, Teeküche, Pausenraum) zur Verfügung stellen. Genau kannst Du alles beim Betriebsrat/Gewerkschaft erfragen.
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moon73moon73 In der Frage geht es aber eindeutig um das Essen während der Arbeitszeiten und das darf der Arbeitgeber untersagen! Stehen keine Pausenräume zur Verfügung dann dürfen die Mitarbeiter natürlich in ihren Pausen am Arbeitsplatz essen.
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5Antwort von
pippi60pippi60
Ich denke, am Arbeitsplatz darf es verboten werden. Zum Essen sind die Pausen da. Eine Bankangestellte, eine Verkäuferin oder ein Notarzt, die zwischendurch in ein Fettbrot beißen, das finde ich etwas daneben.
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4Antwort von
MietnormadeMietnormade
Natürlich darf er das verbieten. Du glaubst nicht ernsthaft das ein Arzt während der Op essen darf oder? Der Arbeiter in der Microcipfabrik sein Essen in den Hochreinraum mitnehmen darf? Der Polizist ein Fahrzeug mit einem Buger in der Hand anhalten? Alles Dinge die man sich wenig vorstellen kann.
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3Antwort von
moon73moon73
Ja aber naürlich darf der Arbeitgeber das Essen während der Arbeitszeiten verbieten. Dafür gibt es die Pausen. Ein erwachsener Mensch sollte in der Lage sein mit der Nahrungsaufnahme bis zur Pause warten zu können. Nach 4 Stunden Arbeit stehen einem Arbeitnehmer die erste Pause zu!
Es gibt keinen Grund, warum man sich während der Arbeit pausenlos mit Essen vollstopfen soll, außer vielleicht für einen Zuckerkranken.Kommentar von
nimoe1307 Es ging mir nicht darum, dass sich jemand die ganze Zeit mit essen vollstopft oder nicht in der Lage ist, bis zur Pause zu warten. Das es zum Essen Pausen gibt, ist auch klar. Es ging hier um Kleinigkeiten, wie z. B. mal ein Bonbon, ein Apfel (in Stückchen), etc.
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moon73moon73 Und genau das meine ich mit vollstopfen (etwas übertrieben , ich weiß)- aber: Nahrung ist nun mal Nahrung und Nahrungsaufnahme hat während der Arbeitszeiten nichts verloren. Da ist es egal ob es um die Nahrung in mundgerechte Stückchen geschnitten worden ist. Ja ich kenne das aus den Großraumbüros mit vielen weiblichen Mitarbeitern, da wird ständig gerne zwischendurch genascht und gegessen. Gehört aber wirklich in die Pausenzeiten. Das lernen ja sogar schon die Kinder in der Schule :-) Und gegen einen Bonbon, der hin und wieder mal dezent geluscht wird, wird wohl kaum ein Arbeitgeber etwas sagen.
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3Antwort von
gertrude2gertrude2
http://www.rp-online.de/public/article/beruf/arbeitswelt/522798/Was-erlaubt-ist-was-besonders-stinkt.html
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gertrude2gertrude2 Dienst ist Dienst Das Gericht trennt klar zwischen Dienstlichem und Privatem. Essen wird grundsätzlich dem privaten Bereich zugerechnet und stellt unter Umständen eine Pflichtverletzung dar. "Wenn der Arbeitnehmer isst, statt zu arbeiten, und dadurch seine Pausenzeiten überzieht, kann das Arbeitszeitbetrug sein", so Rechtsanwalt Klein.
quelle: s.o.
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QuandtQuandt Schöner Link! ;-)
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gertrude2gertrude2 auf jedenfall sehr interessant :)
Kommentar von
nimoe1307 Toller Link, sehr interessant. Vielen Dank.
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2Antwort von
vollimlebenvollimleben
Wenn der Arbeitgeber,keinen raum zur Verfügung gestellt hat,darf er kurze Pausen zur Nahrungsaufnahme am arbeitsplatz nicht verbieten.Es könnten ja auch Diabetiker dabei sein,die ihren "Zuckerspiegel"konstant halten müssen!
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1Antwort von
yenaroyenaro
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1Antwort von
b17081973b17081973
wenn ihr einen pausenraum habt dann kann er es verbieten
Kommentar von
MietnormadeMietnormade Der kann es auch ohne Pausenraum verbieten.
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1Antwort von
Indy72Indy72
Das kommt auf den Arbeitsplatz an. In der Pause (und diese sind normaerweise tariflich geregelt) kann der Arbeigeber dem MA das Essen nicht verbieten.
Richtig!!!LG DH