Ich wurde mit dem Auto meiner Exfreundin, die auch Mutter und Vormund meiner beiden minderjährigen Kinder 8Jahre und 9Jahre ist, frontal von einem 88jährigen abgeschossen. Ich lies mich von einem Anwalt außergerichtlich vertreten um die Schmerzensgeldforderungen bei der Versicherung einzufordern, da ich und meine beiden Kinder verletzt wurden. Mein Anwalt hielt mich jetzt aber dazu an für meine Kinder jeweils ein Mündelsparbuch zu eröffnen, da er nur auf solches die Schmerzensgeldzahlung übermitteln will. Auf diese haben die Kinder aber erst ab 18 Jahre zugriff.das heißt erst in 10 Jahren. Bis dahin verliert dieses Geld aber die Kaufkraft die es heute hätte.Bin ich dazu verpflichtet?
Darf der Anwalt Scmerzensgeldzahlungen für Kinder, diese auch dem Vormund ausbezahlen,
Antworten (4)
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7Antwort von
schurkeschurke
Wenn das Sparbuch gut verzinst ist, machst Di nichts verkehrt. Wenn Du es unter das Kopfkissen legst, ist der Wertverlust größer. Und das Geld steht ja nun mal den Kindern zu und nicht den Eltern. Ich finde das gut so.
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3Antwort von
vollimlebenvollimleben
Das verliert nicht die Kaufkraft,der Anwalt muß es Zinsbringend anlegen!
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0Antwort von
nicoleeule Wenn ich es richtig verstanden habe, hat Deine Exfeundin das alleinige Sorgerecht für die Kinder. Ergo kannst Du keinesfalls über die Verwendung des Schmerzendgeldes entscheiden. Aber auch Deine Ex muss auf Nachfragen dem Vormundschaftsgericht darüber Auskunft erteilen, was mit dem Geld passiert. Das Geld ist für die Kinder und darf auch nur für diese verwendet werden, aber nicht für den normalen Alltagsbedarf. Da es immer wieder vorkam, dass Eltern "Schindluder" mit dem Vermögen Ihrer Kinder getrieben haben, sehen die Vormundschaftsgericht und die Jugendämter es sehr gerne wenn sog. Mündelsparbücher angelegt werden. Damit kann keiner von Euch an das Geld und verzinst wird´s auch. Evtl. könnt Ihr Euch beraten lassen wie man das Geld am besten anlegt den bei einem Zeitraum von 10 Jahren gibt es sicher bessere Anlagmöglichkeiten als ein normales Sparbuch. Sprecht mit dem Anwalt und evtl. der Bank.
Hoffe aber trotz allem dass es Dir und deinen Kindern wieder gut geht.
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0Antwort von
Erkan1 Ich hatte in der Bekanntschaft auch so einen Fall gehabt. Es liegt aber mittlerweile auch schon über 10 Jahre zurück. Da wurden 2 Nichten von einem Auto Überfahren, weil der Fahrer seinen rote Ampel durch Sonnenstrahlen nicht gesehen hatte. Klar war der Autofahrer schuldig. Der Vater hatte zwei Möglichkeiten. Entweder sollten die Kinder bis zu Ihren 18´tes Lebensjahr untersucht werden, damit man Spätfolgen feststellen und dann Ausbezahlt werden sollte oder aber direkt Cash aber weniger. Der Vater von den 2 Mädchen entschied sich für die zweite Variante, und hat es gekriegt. Ich weiß aber wie es Heute ist.
Kommentar von
Erkan1 Ich wollte sagen, ich weiß aber Heute nicht wie es geregelt wird.
War auch meine Antwort LG DH