Für Reparaturen ist der Mieter kostenmäßig zuständig, nicht der Mieter. Es sei denn, du hast diese schuldhaft verursacht. Dann könnte er dich in Regress nehmen. Solltest du Verursacher sein, müsste er Belege vorlegen über Materialeinsatz, Arbeitslohn könnte er m. E. auch einfordern, muss aber realistisch sein und versteuert werden. Schwarzarbeit brauchst du nicht bezahlen. Er muss also eine ordentliche Rechnung mit Steuernummer etc. schreiben. Ich gehe hier nicht von sog. "Schönheitsreparaturen" aus, für diese ist entscheidend, was im MV steht und ob das auch rechtswirksam ist (von der Rechtsprechung ausgehend).
Die Wohnung habe ich nicht renoviert übernommen, sondern in dem Zustand wie der Vormieter sie verlassen hat. Mir geht es darum, ob er sich einfach Lohnkosten berrechnen darf, denn sowas stand nicht im Mietvertrag.
Das muss auch nicht drin stehen, denn wenn einen einen berechtigten Schaden behebt, hätte er auch eine Firma nehmen können und dir das berechnen. Im Grund kam er euch noch entgegen. Vorausgesetzt, ihr habt den Schaden verursacht und das beweisbar.
Also rechtlich gesehen darf er das. Dann darf er doch jeden beliebigen Betrag und beliebig viele Arbeitsstunden berrechnen, ohne dass ich es beweisen kann?
Vielen Dank für alle Antworten :)