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Darf der alte Mieter die Miete einbehalten?

gefragt von Merci1 am 04.02.2009 um 8:14 Uhr

Hallo, wir vermieten eine Wohnung. Die letzte Mieterin hat hierin 7 Jahre gewohnt und alles hat immer gut geklappt. Ende Dezember hat sie dann ihre Kündigung (ohne Vorwarnung) eingereicht. Drei Monate Kündigungsfrist wären einzuhalten gewesen. Sie wollte jedoch schnellstmöglich ausziehen (und hat dies auch um den 20. Jan. getan). Glücklicherweise haben wir neue Mieter zum 01.03. gefunden. Der alten Mieterin wurde dann mitgeteilt, dass sie die Miete für Februar noch zu zahlen hat. Dies war ihr nicht ganz recht, sah sie dann aber letztendlich ein. Nun hat sie den Schlüssel bereits vor Februar abgegeben und wir haben ihn den neuen Vermietern ausgehändigt, damit diese schon einmal in der Wohnnung renovieren können, womit diese dann auch in dieser Woche begannen. Dies bekam die alte Mieterin mit und weigert sich nun die Februarmiete zu zahlen, da die neuen die Wohnung ja schon nutzen (allerdings nicht zum wohnen). Sie drohte schon mit dem Mieterbund. Ist das rechtens. Sie kann sich ja eigentlich freuen, dass wir so schnell neue Mieter gefunden haben. Und die Schlüssel hat sie ja auch freiwillig schon so früh abgegeben. Hätten wir die neuen Mieter denn nicht zum vorbereiten hineinlassen dürfen? Über Antwort wäre ich sehr dankbar!


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anonym
beantwortet von Volvoliebhaber am 4. Februar 2009 08:18
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Deine ehemalige Mieterin hat Recht. Du hättest die Schlüssel nicht vorher rausrücken dürfen, vor allen Dingen mußt du überlegen, das du dir keine Genehmigung der Vormieterin eingeholt hast. Da sie für Februar noch gezahlt hätte, wäre die Wohnung noch Ihre gewesen, und das bis zum 28.02.2009.


anonym
beantwortet von Karli123 am 4. Februar 2009 08:18
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ich finde, es ist absolut üblich, den mietern den schlüssel ein bisschen früher auszuhändigen. das ist mir bisher in jeder wohnung so passiert. ich wüsste nicht, warum die mieterin dafür geld kriegen sollte. sie ist ausgezogen und hat den schlüssel abgegeben und ist damit raus. der neue mietvertrag läuft ab 1.3. und das ist maßgeblich! aber erkundige dich doch einfach selbst auch beim mieterbund. dann kannst du nichts falsch machen!


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 4. Februar 2009 08:22
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Euch steht die Miete zu bis zum regulären Ablauf der Mietzeit; die Kündigungsfrist ist auch dafür gedacht, Euch eine Rechtssicherheit aus einem Dauerschuldverhältnis zu geben; wenn schon Kündigungsfrist, dann steht Euch natürlich auch ein Mietzinsanspruch bis Ende der regulären Kündigungsfrist zu; aus der Tatsache, dass die neuen Mieter die Wohnung renovieren und nicht bewohnen, kann die vormalige Mieterin keine Rechte herleiten; mit Abgabe der Schlüssel hat sie auch tatsächlich auf die weitere Nutzung der Wohnung verzichtet; darauf wer die Wohnung nun renoviert kann es nicht ankommen; auch Ihr hättet ja die Renovierung selbst vornehmen können;


anonym
beantwortet von diaetfrust am 4. Februar 2009 08:45
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Vom rechtlichen Standpunkt aus müsste die alte Mieterin die Miete zahlen, steht ja auch so im Mietvertrag. Meines Erachtens hat sie durch die Übergabe der Wohnung und der Schlüssel auf ihre Rechte als Mieterin bis zum 28.08.09 freiwillig verzichtet. Ob du oder die neuen Mieter in der Wohnung zugange sind, ist letztendlich doch vollkommen egal. Sie muß doch damit rechnen, dass du oder die neuen Mieter in der Wohnung arbeiten. Außerdem ist sie in der Beweispflicht, was die Mietzahlungen durch die neuen Mieter betrifft. Sie steht auf ziemlich wackligem Posten. Mache dich vorher aber kundig, ob du im Recht bist. Wenn ja, überlege dir genau, ob es Sinn macht,sie wegen einer Monatsmiete zu verklagen, kommt auf die Höhe und deine finanziellen Umstände an. Aus Erfahrung weiss ich, dass sich solche Dinge ewig in die Länge ziehen und sich zum Schluss die Anwälte die Hände reiben.


Wuchtbrumme
beantwortet von Wuchtbrumme am 4. Februar 2009 08:21
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Also erstens gibt es einen Mietvertrag, der eine 3 monatige Kündigungsfrist beinhalted und zweitens hat sie das gar nicht mehr zu interessieren was in ihrer alten Wohnung geschieht, denn eigentlich würde sie ja noch bis Ende Februar dort wohnen. Also selbst schuld wenn sie so schnell auszieht! Selbst der Mieterbund wird ihr dabei nicht helfen können.



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