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Darf der AG den freien Tag auf einen Arztermin verschieben und auch noch mit Abmahnung drohen?

Frage von christiansoN christiansoN

Hallo Community,

meine Schwester hat folgendes Problem. Sie hat nächste Woche Montag einen Termin für eine CT im Krankenhaus. Von diesem Termin hast sie heute ihrer Chefin bescheid gegeben. Nach der Arbeit rufte diese meine Schwester wieder an und wollte dass dieser Termin verschoben wird, was nicht möglich ist. Darauf kam die Antwort, ob sie schon weiß dass dies ein Grund für eine Abmahnung sei!? Sie bekomme zwar jetzt noch keine, jedoch beim nächsten mal sofort. Eine Minute später kam wieder ein Anruf, in der der AG sagte er hat den freien Tag meine Schwester auf den Tag an dem der Artztermin stattfindet gelegt. Muss man sich sowas bieten lassen?

zur Info: meine Schwester ist 17, Azubi zur Friseurin im 2. LJ und hat immer einen Tag pro Woche frei

Vielen Dank im vorraus für eure Antworten =)

Grüße Christian

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Antworten (7)

  • 8
    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Mit Abmahnung darf der Arbeitgeber wegen eines Arztbesuches nicht drohen.

    Aber er kann verlangen, dass sie den außerhalb der Arbeitszeit wahrnimmt. Da dies nicht immer möglich ist, kann er verlangen, dass die Zeit vor- oder nachgearbeitet wird. Bzw. wie in diesem Fall, dass der freie Tag daruf gelegt wird.

  • 4
    Antwort von anni51 anni51

    Arzttermine sind immer so zu legen das sie nicht in die Arbeistzeit fallen. Nun gibt es aber Untersuchungen- Blutabnahme, einige Ultraschalluntersuchungen die nur zu festgelegten Zeiten z.B. Morgens stattfinden. Hier bekommst du einen Schein vom Arzt ausgestellt aus dem die Uhrzeit - Beginn, Ende- der Untersuchung hervorgeht. Ein Arbeitgeber muss ich an die Termingabe der Praxen halten und kann den Arbeitnehmer nicht an den Arztbesuch hindern. Aber er kann dafür Überstunden oder freie Tage anrechnen. Was mich nur verwundert ist das deine Schwester ihre Chefin so kurzfristig von ihrem CT Termin unterrichtet hat. Normalerweise haben diese Termine wochenlange Wartefristen und deine Schwester hat so schon längere Zeit von diesem Termin ggewusst. Dieser Umstand wird die Chefin, verständlicher weise, sauer gemacht haben. Eine Abmahnung wird sie aber nicht aussprechen dürfen. Da hätte das Arbeitsgericht noch ein Wörtchen mit zu reden. Nur wenn die Chefin mit einer Abmahnung droht wird eventuell schon einiges Mehr vorgefallen sein.

    Es gilt immer das ein gutes Arbeitsklima auf Gegenseitigkeit beruht, da steht deine Schwester genauso in der Verantwortung wie die Chefin. sie hätte sie nicht erst heute von dem Termin in Kenntnis setzen dürfen.

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    Antwort von pasmalle pasmalle

    Jeder Arzttermin ist in die Freizeit zu verlegen, wenn nicht akute Gesundheitsgefahr besteht - der Arbeitnehmer z.B. während der Arbeit krank wird. - Nicht alle Arzttermine können allerdings zeitlich nach Wunsch des Arbeitgebers festgelegt werden. - Schließlich haben Ärzte ihre eigenen Regeln. - Dann muß aber deine Schwester die Fehlzeit entweder wieder hereinarbeiten, oder am Untersuchungstag Urlaub nehmen.

    Einen Grund für eine Abmahnung stellt der Arztbesuch jedenfalls nicht dar. Ich halte die Reaktion des Arbeitgebers schlicht für unfair. Fehlt bloss noch, dass es einer dieser Billig-Friseure ist, welche ihr Personal nicht ordentlich bezahlen.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Ja, der AG darf die freien Tage dazu heranziehen. Auch Gericht oder Anwaltstermine sind Privatsache des AN.

  • 1
    Antwort von biege biege

    Die Abmahnung darf deswegen nicht gleich gegeben werden.

    Aber den freien Tag dafür zu nehmen, kann der AG durchaus verlangen.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Die Abmahnung darf deswegen nicht gleich gegeben werden.

    Gleich, sagt auch niemand. Aber in der Zukunft schon: besteht der Verdacht, dass auffschiebbare Arzttermine immer auf einen Arbeits- oder Berufsschultag gelegt werden, um den freien Tag zu retten, ist das ein Abmahnungsgrund :-O

    Kommentar von anni51 anni51anni51

    Stimmt imager und das völlig zu recht.

  • 0
    Antwort von EmilysCats EmilysCats

    ist definitiv nicht rechtens. ein ct wird aus gesundheitlichen gründen vorgenommen. ich weiß ja jetzt nicht was deine schwester hat oder auf was sie halt getestet werden soll aber wenn es nicht möglich ist den termin anders zu legen ist es nun einmal so und die AG darf es ihr nicht verbieten. CT termine bekommt man nun mal nicht nach frei schnauze und friseurinnen haben ja nun auch nicht jeden tag um eins feierabend.

    sie darf dir auch nicht einfach deine freien tage einteilen. das sind deine tage. sie muss die zwar genehmigen wenn du sie einreichst, aber einteilen darfst du sie dir. du gehst ja vor und/oder nach dem termin ja sicher wieder zur arbeit.

    sie soll sich das nicht gefallen lassen. viele AG meinen sie können mit angestellten machen was sie wollen, noch dazu wenn deine sis eine 17jährige ist und dann auch noch azubi...auch sie hat rechte, erst recht wenns um die gesundheit geht. ein kontrolltermin beim zahnarzt wäre was anderes aber hier geht es ja nun mal um ein ct

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Völlig unsubstantiierter Bauchgefühl-Beitrag ohne rechtliche Substanz :-O

    Selbstverständlich kann der Ausbildungsbetrieb Arztbesuche, die nicht auf einer akuten Erkrankung beruhen (Zahnschmerzen, Erbrechen, Arbeitsunfall), außerhalb der Ausbildungszeit erledigt verlangen oder sie auf einen freien Tag legen!

    Auch ist eine Abmahnung gerechtfertigt wenn der vVerdacht besteht, dass die Auszubildende ihre freien Tage schön rettet und die Arzttermine immer auf einen anderen, Berufsschul- oder Arbeitstag legt :-O

    Ich wäre da sehr vorsichtig: über die Anmeldung zur Gesellenprüfung entscheidet der Ausbildungsbetrieb nach ihrer Prüfungsreife, die, durch unnötige Fehlzeiten verkürzt, durchaus verneint werden kann. Auch Berichtshefte werden mal nicht rechtzeitig unterschrieben, wenn man hier Rechte und Pflichten einseitig definiert :-O

    G imager761

    Kommentar von biege biegebiege

    Ist zwar alles gut und schön, aber da stellt sich doch die Frage: Wer hat den längeren Arm? Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Recht haben ist eine Sache. Recht bekommen, eine ganz andere.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Längerer Arm? Das ist der Arm des Gesetzes: BBiG, HWO.

    Warum glaubst du hat die Chefin die Abmahnung erst für das nächte Mal angedroht? Weil sie - anders als du - sich mit der Innung (Lehrlingswart) oder Kammer (Ausbildungsberater) erst einmal sachkundig gemacht hat :-)

    Und Recht hat sie: die ausgefallenen Arbeit leistet sie später nach oder nimmt den freien Tag für den Arztbesuch.

    Und im übertragenen Sinn hat der Betrieb immer die besseren Karten: so einen Lehrling kann man jurz vor der Prüfung am ausgestreckten Arm verhungern lassen, wenn man es denn will :-)

    Oder die Kollegen mal länger machen lassen und auf das Problem hinweisen - so ein "Kollegenschwein", der rücksichtslos seinen freien Tag geniesst und andere Überstunden dafür schrubben lässt, mag niemand mehr. Lernen kann sie von denen ab diesem Tag nichts mehr, wetten:-)

    Kommentar von anni51 anni51anni51

    Doch Emily sie darf die freien Tage einteilen und zwar so wie es für den Betrieb am günstigsten ist. Der Lauf des Betriebes steht immer vor den Wünschen und Forderungen des Arbeitnehmers. Das ist mit der Urlaubsregelung ebenso.

    Kommentar von EmilysCats EmilysCatsEmilysCats

    hättest du es richtig durchgelesen hättest du auch gelesen das ich geschrieben habe das die AG bei Zahnarztbesuchen etc. sich sehr wohl aufregen darf aber bei etwas wie einem CT nicht. denn das ist eine akute Sache...wäre es nix akutes würde es nämlich kein CT geben...also brauchst du mich, so wie in deinem ersten beitrag nicht darüber belehren, ich komme nämlich aus der branche...

    dass sie die freien tage einteilen darf, so wie du sagst, mag viell sein, dagegen kann ich nicht 100 prozentiges was sagen, aber ich kanns mir nicht vorstellen.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Du irrst dich gerne hartnäckig, oder?

    Ein CT ist eine diagnostische Untersuchung. keine akute Behandlung. Eine CT ist, sofern man dort selbst hingehen kann, niemals ein Notfall i. S. d. Gesetzes.

    Nur weil eine schwere oder ernste Erkrankung dignostiziert werden kann ist es eben kein schwerer oder ernsthafter Grund, dafür krankgeschrieben zu werden oder bezahlte Arbeitszeit gutgeschrieben zu bekommen.

    Ohne Arbeitsunfähigkeit ist jede vertraglich geschuldetet Nichterbringung von Arbeitsleistung nachzuholen - lies die Gesetze oder nimm deren Inhalt von denen zur Kenntnis, die sich im Ausbildungs- und Arbeitsrecht hier ganz offensichtlich besser auskennen.

    G imager761

    Kommentar von EmilysCats EmilysCatsEmilysCats

    ;) wozu wird denn ein CT gemacht? weil einem die haare weh tun? kopierste hier immer schön texte ein...

    ist schon okay, ich nehm deinen rat an, du hast recht.

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    Antwort von user1192 user1192

    Eigentlich bekommt sie ja einen gelben Schein für den Tag. Abgemahnt werden kann sie, wenn der Termin auch an einem Tag/ zu einer Zeit stattfinden könnte, der nicht mit der Arbeit kollidiert.

    Kommentar von Virginia47 Virginia47Virginia47

    Nicht jeder Arzt gibt für eine Untersuchung einen gelben Schein.

    Kommentar von user1192 user1192user1192

    Wenn es aber ein Termin ist, der länger dauert, dann schon

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Das wäre Betrug, und da macht der Arzt nicht mit. Er stellt eine Bescheinigung über Datum und Dauer der Untersuchung aus, mehr nicht.

    Eine CT ist genausowenig wie eine Zahnsteinbehandlung oder Schwangerschaftsuntersuchung etwas, bei dem man arbeitsunfähig i. S. des Gesetzes ist.

    Nein, hier will man den freien Tag auf Kosten der Chefin und Arbeitskollegen retten, das ist unkollegial und arbeitsvertragswidrig und bringt jede Menge Ärger, der sich definitiv nicht lohnt.

    Das merkt sie spätestend dann, wenn die Prüfung näher rückt, Modelle abspringen, Maschinen zur Reparatur müssen, Pflegeprodukte plötzlich nicht rechtzeitig nachbestellt werden können oder die Ameldung zur Prüfung verweigert wird :-O

    G imager761

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