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Darf das Versorgungsamt wen ich neue Krankheiten gelten machen möchte meinen GdB von 30 abstufen ?

Frage von Worzelfresser Worzelfresser

Genauer gesagt hatte ich Angst u. Panikstörungen bzw. Gonartrhose angegeben.

Und erhielt 10 wegen seelischer Störung, also jetzt ges. 40

Zu meiner Gonarthrose hatte sich das V-Amt überhaupt nicht geäußert !

Vielen Dank für eure Antworten :-)

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Antworten (2)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von EvaUwe EvaUwe

    Hallo, das Amt kann eine Rückstufung machen, wenn sie die Gesundheitszustände wesentlich gebessert haben. Bei Arthrose in beiden Kniegelenken können bis 50 GdB gegeben werden. Es kommt aber auch darauf an, was für Schmerzen du hast und natürlich auch, wieviel bereits abgenutzt ist. Wenn sich das Amt zu bestimmten Krankheiten nicht äußert, dann sind diese Anzeichen entweder nicht lange genug dokumentiert, d.h. du musst diese Beschwerden mindestens 1/2 Jahr haben und es muss bei einem Facharzt (Orthopäde) dokumentiert sein. Du hast also 40 GdB, davon 10 auf seelische Störung. Und die restlichen 30? Die Krankheiten werden auch z.T. miteinander verrechnet, je nachdem wie sie zueinander stehen, also wenn sie ähnliche Anzeichen aufweisen oder bei einer neuen Krankheit mit dabei sind usw. Wenn du dir nicht sicher bist, dann lass dich am besten vom VdK beraten, wenn du dort Mitglied bist. Oder sprich mit deinen Ärzten. Oft liegt es auch daran, wie die Ärzte ihre Befunde schreiben. Viel Glück und LG

    Kommentar von Worzelfresser Worzelfresser

    Hallöchen.....

    danke für die Info habe jeweils 10 GdB auf :

    Schwerhörigkeit mit Gleichgewichtsstörung Funktionsstörung der Wirbelsäule Bluthochdruck....... und nun sind 10 GdB dazu gekommen wegen Seelische Störung.

    Lg Worzelfresser

    Kommentar von EvaUwe EvaUweEvaUwe

    Hallo, guten Morgen, wegen seelischer Störung kann man bis zu 30 GdB erhalten, je nachdem wie sich die Störungen bemerkbar machen. Ich weiß nur, dass die Einstufungen heute schwieriger geworden sind. Lass dich doch mal vom VdK beraten. Werde Mitglied. Die kümmern sich um alles Sozialrechtliche! Ich bin auch Mitglied und habe schon ein paar Mal Unterstützung bekommen und danach auch gewonnen! Viel Glück und LG

    Kommentar von Worzelfresser Worzelfresser

    Vielen Dank.......

    ich werde....... wen ich darf noch ca. 1 - 10000 Fragen an Dich haben, wegen der VdK usw. :-)

    Habe mir schon mal Telefonummer von dort heraus gesucht, und versuch da unter zu kommen!

    Was zahlt man dafür bzw. sollte man sich alleine mit den Versorgungsamt anlegen?

    Wen ich zu nervig werde einfach nicht mehr antworten :-)

    Einen schönen Abend wünschen Monika&Thomas alias Worzelfresser

    Kommentar von EvaUwe EvaUweEvaUwe

    .... erstens nervt ihr mich nicht, denn ich weiß selbst, wie das ist, wenn man keine Infos hat und ....zweitens legt man sich mit dem Versorgungsamt nicht an, wenn du Widerspruch einlegst (innerhalb von 4 Wochen!) Die Mitgliedschaft beim VdK kostet ca. 60 €/Jahr. Widerspruchsverfahren ist unterschiedlich. Da solltet ihr gleich mit anfragen und ob es sich auch lohnt! Viel Erfolg und LG Eva

    Kommentar von Worzelfresser Worzelfresser

    Hallöchen.......

    macht es Sinn einen Verschlechterungsantrag auf die ersten schon genemigten 3 Kranhkeiten von 2009, a´ 10 GdB (ges.30GdB) zu stellen?

    Und trotzdem einen Einspruch für die jetzt aktuellen 10GdB für seelische Störung einzulegen?

    Verschlechtert hat sich ja einiges......sonst würde es mir ja jetzt nicht so dreckig gehen, hat doch Sinn oder ?

    Den Tip habe ich von einen Bekannten bekommen,vielen Dank für deine/Eure Unterstützung.

    lg Monika&thomas alias Worzelfresser

    Kommentar von EvaUwe EvaUweEvaUwe

    Hallo auch, man kann immer einen Verschlechterungsantrag stellen, wenn die aktuellen Krankheiten schlimmer geworden sind oder wenn neue dazugekommen sind. Man muss nur 1/2 Jahr vom letzten Bescheid warten. Gleichzeitig Widerspruch einzulegen würde ich nicht. Wenn, dann würde ich gleich nach dem 1/2 Jahr einen Verschlechterungsantrag stellen, aber über den VdK. Der macht das auch. Aber frag ihn lieber erst einmal, was ratsamer ist. Geh aber auf jeden Fall regelmäßig zu deinen Ärzten zur Kontrolle, damit auch wirklich alles dokumentiert ist. Darauf wird viel Wert gelegt. Ich wünsche viel Glück und alles Gute. LG Eva

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    Antwort von FlyingCarpet FlyingCarpet

    meinst Du eine Arthrose des Kniegelenks?

    Kommentar von Worzelfresser Worzelfresser

    Hallöchen......

    ups hat ich vergessen zu erwähnen das ich diese im Knie beidseitig habe.......

    laut Orthopäde III Grades.

    Vielen Dank

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