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Darf das verbotene Horst-Wesel-Lied "Die Fahne hoch" in YouTube stehen?

gefragt von egarf am 05.02.2009 um 22:57 Uhr

Dieses Kampflied der SA, das etwas später zur Parteihymne der NSDAP avancierte, ist gemäß § 86a StGB verboten. Mich irritiert, dass es dennoch auf YouTube der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Und mache ich mich strafbar, wenn ich es auf meinem Rechner speichere?

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YouTube x 4.914 Strafgesetzbuch x 10 Horst-Wessel-Lied x 1

EmoxX
beantwortet von EmoxX am 5. Februar 2009 22:58
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zum privatgebrauch is es glaub ich erlaubt, aber öffentlich machung ist in deutschland verboten

Kommentar von SuperMehmet am 5. Februar 2009 23:00

bei youtube unterliegt es aber den us-richtlinien und die sehen keinen Grund zur Belangung nationalsozialistischen Gedankengut,also erlaubt

Kommentar von 2831a0ac18a7a6934931f8e82869d824smallEmoxX am 5. Februar 2009 23:01

deswegen hab ich auch deutschland gesagt...youtube.com isn ami server, so weit kann ich schon noch denken ;)

Kommentar von Mona1909 am 5. Februar 2009 23:00

soweit ich weiss nicht mal für den privatgebrauch

Kommentar von 2831a0ac18a7a6934931f8e82869d824smallEmoxX am 5. Februar 2009 23:02

wär ich mir nicht mal so sicher

müsste man mal nen anwalt o.ä. fragen^^

Kommentar von SuperMehmet am 5. Februar 2009 23:03

du darfst auch ne Hakenkreuzfahne haben und in deiner Wohnung aufhängen,solange sie von außen nicht einsehbar ist,also kein politisches Statement bietet und nicht nach 8.Mai 1945 hergestellt wurde.

Kommentar von 2831a0ac18a7a6934931f8e82869d824smallEmoxX am 5. Februar 2009 23:06

also hab ichs doch noch richtig in erinnerung gehabt^^

danke

Kommentar von SuperMehmet am 5. Februar 2009 23:15

egal wie auch immer im endeffekt solange du nicht auf deinem Dach die Fahne hisst juckt es eh kein Schwein

Kommentar von SuperMehmet am 5. Februar 2009 23:15

egal wie auch immer im endeffekt solange du nicht auf deinem Dach die Fahne hisst juckt es eh kein Schwein

Kommentar von 2831a0ac18a7a6934931f8e82869d824smallEmoxX am 5. Februar 2009 23:16

jo hast auch wieder recht^^


anonym
beantwortet von SuperMehmet am 5. Februar 2009 22:58
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wieso nicht? us-server


Hypothesis
beantwortet von Hypothesis am 5. Februar 2009 23:36
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Soweit ich weiss, machst Du Dich nicht strafbar nur weil Du das Lied auf deinem heimischen PC hast. Verbreitest Du es aber ( auf CD, MP3 , auf Deiner Hompage ) machst Du Dich m.E. strafbar .


anonym
beantwortet von Felixguido am 5. Februar 2009 23:11
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Ich wäre da vorsichtig. Es gibt ja ein Gesetz, das Wiederbetätigung unter Strafe stellt. Symbole könnten in diese Richtung - jedenfalls bei Bekanntwerden - ausgelegt werden.


anonym
beantwortet von Skidrow am 25. März 2009 00:00
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Allgemein gilt:

Beschlagnahmte Sachen, darunter fallen beschlagnahmte Musik, Computerspiele, Bücher, verfassungswidrige Symbole wie eben Hakenkreuze und so weiter und sofort unterliegen einem Verbreitungsverbot, nicht jedoch einem Konsumverbot.

Soll heissen: man kann in Deutschland im Großen und Ganzen in seinen eigenen 4 Wänden tun und lassen was man will, solange man niemand anderen dabei schädigt (klar... man darf niemanden zu Hause foltern oder sich Kinderpornos angucken... dabei sind Minderjährige zu Schaden gekommen, weshalb diese Thematik mit Recht untersagt ist).

Theoretisch kann man zu Hause ne Hakenkreuzfahne an der Wand haben, Wolfenstein 3D spielen und dazu Landser und Kraftschlag und wie die Naps alle heissen hören, selbst wenn die Kripo direkt daneben steht. Gibt man diese Sachen jedoch an andere weiter (egal ob entgeldlich oder nicht) macht man sich strafbar.


Raller
beantwortet von Raller am 5. Februar 2009 23:14
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Wenns die Gesetze es erlauben?


apriket
beantwortet von apriket am 5. Februar 2009 23:06
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Ich finde: Nein!


holsch
beantwortet von holsch am 5. Februar 2009 23:04
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was verboten ist, darf man nicht haben...aber wer will Dir was, wenn Du nicht in die öffentlichkeit gehst...


anonym
beantwortet von Mona1909 am 5. Februar 2009 23:00
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wenn es verboten ist dann dürfte es nicht dort sein ist doch genau wie diese ganzen cd´s wie schulhof darfst du ja auch nicht haben und veröffentlichen

Kommentar von SuperMehmet am 5. Februar 2009 23:01

die schulhof cd der NPD ist erlaubt,du meinst Landser und sowas wahrscheinlich


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