Rosabrille am 06.09.2009 um 10:42 Uhr
Darf ein Unternehmen einfach so den Lohn von Mitarbeitern kürzen ohne dass davor Verhandlungen durchgeführt wurden? Bei einer Freundin von mir soll nämlich das Gehalt ab nächsten Monat verkürzt werden. Kann man da rechtlich vorgehen?

NEIN IM AREITSRECHT STEHT DAS ES VEREINBART WERDEN MUSS lese auch hier http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/index.php?navid=1

Grundsätzlich müssen sich immer und überall alle Vertragspartner an ihre Verträge halten. Deshalb schließt man ja Verträge, damit beide Seiten wissen, woran sie sind.

Eine einseitige Lohnkürzung ist nicht zulässig. Es bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Arbeitnehmers.
Lehnt der Arbeitnehmer ab,kann der Arbeitgeber nur mit einer Änderungskündigung etwas erreichen.
Und das ist dann ein anderes Kapitel,das auch seine Tücken für den Arbeitgeber hat.

ja, man kann rechtlich vorgehen. Eine einseitige Lohnkürzung ist gesetzlich nicht zulässig, definitiv !!!

Klare Antwort auf Deine Frage: Ein solches einseitiges Vorgehen der Firma ist rechtswidrig!
Normal nicht. Es sei denn deine Freundin hat dem zugestimmt.
Ohne einvernehmlich Änderung geht das nicht. Vielleicht wurde ja mit dem Betriebsrat eine generelle Vereinbarung getroffen, dann wurde sie aber darüber informiert.

Einfach so den Lohn kürzen geht nicht,entweder mit dem Einverständnis des Betroffenen oder es muß etwas vorgefallen sein was das berechtigt....
Romilda12345 am 6. September 2009 10:47 bei mir haben die auch einfach den lohn gekürzt..auf grund personalkostensparen! ich habe den ganzen monat gearbeitet hätte 400 bekommen sollen und habe nur die hälfte bekommen..
Joschy0907 am 6. September 2009 11:08 Das hätte ich mir aber nicht gefallen lassen,das sind 50% deines Lohnes,sowas ist garnicht statthaft...

"einfach so" kann man kein gehalt kürzen. da wird dir deine freundin irgendetwas vergessen haben zu sagen, warum das gehalt gekürzt wird