vor einigen jahren hat das straßenbauamt vor dem haus meines mannes den bürgersteig gemacht dabei sind sie auch auf seinem grundstück rüber gegangen und somit einfach die lügtungsschächte zugemacht!! und nun sind die wände feucht und es fängt an zu schimmeln!
nun sagen die vom straßenbau das sie zwar den radweg neu machen aber nur bis zur begrenzung unseres grundstückes müssen die nicht für den endstandenen schaden aufkommen ??????
ich bin ja noch nicht solange hier beziehungsweise es war ja vor meiner zeit jedoch fängt es erst seit ca 2 jahren an feucht zu werden
Und vor zwei Jahren habt ihr immer noch nicht gemerkt, das die Lüftungsschächte zu sind? Da tragt ihr eine große Mitverantwortung für die Feuchtigkeit. Das wird mit Schadensersatz nichts werden.