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darf das straßenbauamt auf fremden grundstücken bauen??

Frage von mama24 mama24

vor einigen jahren hat das straßenbauamt vor dem haus meines mannes den bürgersteig gemacht dabei sind sie auch auf seinem grundstück rüber gegangen und somit einfach die lügtungsschächte zugemacht!! und nun sind die wände feucht und es fängt an zu schimmeln!

nun sagen die vom straßenbau das sie zwar den radweg neu machen aber nur bis zur begrenzung unseres grundstückes müssen die nicht für den endstandenen schaden aufkommen ??????

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Samui201 Samui201

    Na klar müssen die für den Schaden aufkommen du musst es nur Beweisen. Wenn du dass kannst geh gleich zu einen Anwald und lass dich vertreten, fang nicht an mit der Behörde selber zu streiten, die haben einen langen Atem und reagieren meisstens Arogant und lassen dich abblitzen. Also gar nicht erst selber mit denen reden, besser gleich die Keule. Die müssen wissen dass du keinen Spass machst sondern ernst.

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    Antwort von Fluchzeuch Fluchzeuch

    Wird schwer sein, nachzuweisen, dass das Verschließen der Schächte unmittelbar etwas mit der Feuchtigkeit bei euch zu tun hat. Am besten einen Gutachter beauftragen und bei positivem Ergebnis kann dann munter geklagt werden.

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    Antwort von augustkoenigin augustkoenigin

    Kannst Du den Schaden beweisen?..........Und wieso merkt ihr erst nach Jahren, das die Lüftungsschächte zu sind?

    Kommentar von mama24 mama24

    ich bin ja noch nicht solange hier beziehungsweise es war ja vor meiner zeit jedoch fängt es erst seit ca 2 jahren an feucht zu werden

    Kommentar von augustkoenigin augustkoeniginaugustkoenigin

    Und vor zwei Jahren habt ihr immer noch nicht gemerkt, das die Lüftungsschächte zu sind? Da tragt ihr eine große Mitverantwortung für die Feuchtigkeit. Das wird mit Schadensersatz nichts werden.

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    Antwort von Familienglueck Familienglueck

    Da das schon einen größeren Schaden darstellt würde ich an eurer Stelle einen Rechtsanwalt einschalten.

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    Antwort von Kaiserjaeger Kaiserjaeger

    Sie dürfen eigentlich nciht auf einem fremden Grundstück bauen, somit ahben sie auch für den Schaden aufzukommen. Allerdigns muss der Schaden eingeklagt werden, kann mir nicht vorstellen das sie freiwillig zahlen werden.

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    Antwort von mama24 mama24

    ich bedanke mich für eure antworten und werde den gleich zu meinem anwalt fahren

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    Antwort von mama24 mama24

    ja man sieht es ja an den bildern und genau an der straßenwand die wand ist total feucht

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    Antwort von HHSthp HHSthp

    Müssen die, ja klar.
    Mal ans Fernsehen wenden, dann wird schneller was gemacht.

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