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Darf das Steueramt zweimal im Jahr die KfZ-Steuer fürs gleiche Auto verlangen????

gefragt von CHIPU am 11.08.2009 um 21:08 Uhr

Hallo ich habe einen alten VW Polo und musste Anfang des Jahres wegen Anmeldung die Kfz-Steuer für den Wagen zahlen, der war als Zweitwagen von meiner Mutter angegeben. Durch mehrere differenzen mit meiner Mutter habe ich den Wagen jetzt über mich angemeldet und jetzt wollen die nochmal Steuern haben. Das sind 166€, da ja das Auto schon älter ist.

Mein Versicherungsvertreter sagte mir vorab, dass keine weiteren Kosten bei einer Neuanmeldung auf mich zu kommen...tja jetzt weiß ich auch nicht, ob ichs zahlen muss oder net????

Danke für hilfreiche Antworten!


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ziuwari
beantwortet von ziuwari am 11. August 2009 21:10
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steuern werden anteilig bezahlt


terry94
beantwortet von terry94 am 11. August 2009 21:11
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Wenn sie nochmal Geld wollen wird das schon so sein.


Auchdazu
beantwortet von Auchdazu am 11. August 2009 21:12
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Auch die Mühlen der Steuerämter mahlen langsam am Ende vom Jahr wird diese Überbezahlung zurück erstattet. Weil du aber in Namen deiner Mutter angemeldet hattest( so verstehe ich das) und jetzt auf deinen Namen ist da eine scheinbare Ungerechtigkeit entstanden. Du kannst jedenfalls diese Zahlung nicht übertragenlassen. Und deswegen wird das im Jahresendbescheid anteilig verrechnet.

Kommentar von Baf36ee825bba8646349b5d261ec9875smallChwasc am 11. August 2009 21:13

keine Ungerechtigkeit. Es ist dschon so in Ordnung.

Kommentar von Fabeeeefd255e56eef88154f38eb90e2smallAuchdazu am 11. August 2009 21:16

LIES MAL RICHTIG! ICH HABE "SCHEINBAR" GESCHRIEBEN

Kommentar von 58995f3b3aca29b09342d6059e279671smallHolzhamster am 11. August 2009 21:16

@ Auchdazu: Wieso erst am Ende des Jahres???

Kommentar von Fabeeeefd255e56eef88154f38eb90e2smallAuchdazu am 11. August 2009 21:20

damit ist der Berechnungszeitraum gemeint es ginge dann vom 02.08. 2009 bis zum 02.08.2010. Und das ist doch ein Jahr oder?


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 11. August 2009 21:13
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Das was Deine Mutter zuviel bezahlt hat bekommt sie zurück, weil sie das Auto ja nicht das ganze Jahr benutzt hat. Nun die Ummeldung und von heute ab für 1 Jahr mußt Du bezahlen.


anonym
beantwortet von Reiff am 11. August 2009 21:14
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doch, du musst leider bezahlen. allerdings erst ab dem Datum der Ummeldung. Sieh einmal genau auf den Steuerbescheid.Der errechnet sich für den jeweiligen Halter ab Tag der Zulassung. Überschneidungen wird es nicht geben.D.h. der STeuerbescheid Deiner Mutter ging bis zum Tag der Ummeldung auf Dich. Und ab diesem Tag wird die Steuer für die darauffolgenden 12 Monte neu erhoben.Deine Mutter wird für die im voraus zuviel bezahlte Steuer eine RÜckerstattung erhalten. Das wirst Du dann mit ihr klären müssen.


Kommentar von CHIPU am 11. August 2009 21:18

Ja nur hab ich die erste Steuer auch schon gezahlt...und sie wird mir mein Geld nach der Verrechnung nicht zurück geben. Wie bekomme ich denn dann raus wann es verrechnet wird?

Kommentar von Reiff am 12. August 2009 09:22

Du bekommst nicht raus, wann es verrechnet wird, weil der Rückerstattungsbescheid an Deine Mutter geht. Du kannst höchstens selber ausrechnen, wieviel Deine Mutter zurückerstattet bekommt und dies dann von ihr einfordern. Wenn sie sich jedoch stur stellt, dann fürchte ich, hast Du Pech gehabt. Viel Glück.


Holzhamster
beantwortet von Holzhamster am 11. August 2009 21:14
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Bei einer Ummeldung aufgrund Besitzerwechsel wird die KFZ-Steuer in voller Höhe fällig für ! Jahr. Die vom Vorbesitzer zuviel gezahlte Steuer wird anteilig rückerstattet.


anonym
beantwortet von hundini am 11. August 2009 21:15
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Deine Mutter bekommt die zuviel gezahlte Steuer zurück. Aber keine weiteren Kosten? Du mußt das Auto doch mind. haftpflichtversichern. Und wenn du das erste mal ein Auto auf deinen Namen hast, zahlst du eine sehr hohe Versicherungsprämie. Hat der Vertreter dir das nicht gesagt?

Kommentar von CHIPU am 11. August 2009 21:30

Ich bezahle jetzt sogar weniger. Vorher als Zweitwagen hab ich mon. 92€ zahlen müssen und jetzt 52€. Keine Ahnung warum, aber mein Versicherungsvertreter hat das mir geraten und da ich eh nur Probleme mit meiner Mutter habe war das auch besser so! Hoffentlich bekomme ich irgendwie raus wann das Geld zurück erstattet wird, damit ich es auch wieder bekomme!

Kommentar von 58995f3b3aca29b09342d6059e279671smallHolzhamster am 11. August 2009 21:35

Offensichtlich verwechselst du hier die KFZ-Steuer mit der Haftpflicht. Bei der KFZ-Steuer gibt es meines Wissens keine Ermäßigung für Zweitwagen!

Kommentar von CHIPU am 11. August 2009 21:50

Ja Hundini fragte: Und wenn du das erste mal ein Auto auf deinen Namen hast, zahlst du eine sehr hohe Versicherungsprämie. Hat der Vertreter dir das nicht gesagt?

Darau war die Antwort! =)


anonym
beantwortet von Moritz2222 am 3. November 2009 13:03
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Deine Mutter zahlt nur Steuern für das auf sie zugelassene Auto,solange das Prunkstück auf Deine Mutter zugelassen ist. Mit der Ummeldung hast Du Deiner Mutter ein kleines Geschenk gemacht!!! Du kannst, wenn Deine Mutter mitspielt eine Schdensfreiheitrsbattübertrsgung machen, das geht für maximal so viele Jahre wie Du selber Deine Fahrerlaubnis hast und Du Dir diesen Rabatt selber hättest erfahren können. Wenn der Rabatt Deiner Mutter noch nicht so hoch ist, bekommst Du diesen übertragen.

Viel Glück Moritz2222


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