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Darf das Sozialamt(alter Wohnort) pfänden trotz neuer Beziehung (eheähnliches Verhältnis)

Frage von 123Suse123 123Suse123

 Hallo wir bräuchten mal dringend Hilfe. Mein Freund und ich wohnen zusammen. Ich habe noch 2 Kinder. Mein Freund arbeitet und ich bekomme Sozialhilfe. Natürlich wird sein Geld angerechnet. Ist auch okay......nun unser Problem mein Freund war damals verheiratet und hat selber noch Kinder. Alle Kinder sind berufstätig. Nun hat das Sozialamt aus seinen damaligen Wohnort eine Lohnpfändung gemacht, wegen den damaligen Unterhalt, den das Amt ja im voraus bezahlte. Nun bleibt meinen Freund nur noch der Satz von 777 Netto über. Dadurch das das jetzige Amt von mir, aber sein Geld mitanrechnet, fehlt uns das restliche Geld....Wir können kaum noch leben. Von seinen Geld bezahlen wir die Miete und und Sprit*Versicherung fürs Auto. Von meiner Sozialhilfe bezahlen wir den Strom und ich behalte davon dann noch 100 Euro über.......Kann man irgendwas machen, sind schon echt am verzweifeln, leben so schon seit 2 Jahren und es wird immer schlimmer....Bitte dringend um Rat

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von dasfloh dasfloh

    Moin.

    Mein Schwager hatte/ hat das gleiche Problem. Jahrelang konnte er für seine Kinder keinen Unterhalt zahlen, weil er arbeitslos war; deswegen hat das Amt das übernommen und ihm praktisch eine lange lange Rechnung geschrieben, die sich schließlich auf über 70.000 Euro belief. Er dachte, sie Sache sei erledigt, als seine Kinder über 18 waren, Ausbildung beendet hatten und fest angestellt arbeiteten. Dann bekam er endlich wieder einen Job - und mit der ersten Gehaltszahlung auch gleich den Bescheid vom Amt, dass man sich freue, da er ja nun offensichtlich fähig sei, seine gemachten Schulden abzubezahlen. Bums; blieben ihm von etwa 1.400 Euro plötzlich nur noch knapp die Hälfte.

    Eine Möglichkeit: Zum Gericht gehen und einen höheren Pfändungsfreibetrag fordern. Der wird (soweit ich mich richtig entsinne) berechnet aus den monatlich anfallenden Fixkosten plus Lebensunterhalt. Bei meinem Schwager waren es z.B. 997 Euro (Miete knapp 400 + Strom + Heizung + Versicherungen + Telefon etc.). Dazu muss man aber; wie gesagt; selber zum Gericht hi und dort alle auch nur irgendwie relevanten Daten angeben: Kontoauszüge, Mietvertrag, Versicherungs-Policen und weiss der Geier was noch alles. Damit würden euch immerhi ein paar mehr Euro im Monat bleiben.

    Die zweite Möglichkeit wäre gewesen, sich schon früher gegen die stetig steigende "Aufrechnung" zu wehren. Etwa mit Argumenten, dass man sehr wohl Unterhalt bezahlt habe, allerdings bar - direkt an die Mutter der Kinder. Diese muss das jedoch bestätigen können (... und auch wollen).

    Dritte Möglichkeit: Privatinsolvenz. Das dauert dann zwar ab Antragstellung mehrere Jahre, durch die man dann irgendwie durch muss, aber danach ist man restlos schuldenfrei. - Je nachdem, wie hoch der Betrag oder die gesamten Schulden sind, lohnt sich das auf jeden Fall. Denn man sollte/ muss auch bedenken: Geht man diesen Schritt nicht, hat das betreffende Amt 30 Jahre (oder vielleicht sogar auch noch länger, das weiss ich leider nicht so genau) einen Titel darauf und kann das Geld während/ in dieser gesamten Zeit immer noch einfordern (mit Zinsen !).

    LG,
    das gloh

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    Antwort von mercedes mercedes

    so ganz verstehe ich das nicht, was du da schilderst!

    ja, wenn das sozialamt für die kinder deines freundes in vorleistung getreten ist, auch wenn die kinder heute beruftätig sind, darf gepfändet werden!

    aber bis zur pfändung ist dein freund bestimmt angeschrieben b.z.w.die pfändung angedroht worden! da hätte man evtl. eine ratenzahlung vereinbaren können!

    du solltest zu amt gehen und fragen, ob du kein wohngeld beantragen kannst! sonst nimm dir einen anwalt, du wirst bestimmt für die beratung beihilfe bekommen, daß kann die der anwalt sagen!

     

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    Antwort von 123Suse123 123Suse123

    Vielen Dank für eure schnellen Antworten, das hat mir doch schon geholfen, werde versuchen die Pfändungsgrenze höher zubekommen...... Das die ihr Geld fordern finden wir ja okay----sollen sie ja auch wieder bekommen.....nur das hier nun meine Kinder drunter leiden, finde ich nicht okay.....Der Vater meiner Söhne arbeit net, er wird bestimmt irgendwann das selbe Problem haben und das Kindergeld es sind glaube ich 372 plus die 100 Euro....dat ist net viel mit 4 Personen und was Kinder kostet das wisst ihr bestimmt selber, heut noch kam der Große und hat seine Schuhe kaputt.....wir müßen noch knapp ein Jahr bezahlen, dann ist mein Freund mit seinen Zahlungen durch, da er immer zwischendurch Raten gezahlt hatte bevor er den Job bekam.....vielen lieben Dank für eure Antworten, ihr habt mir sehr geholfen

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    Antwort von uschi28 uschi28

    Er hat ja wohl damals keinen Unterhalt bezahlt, das Amt hat vorgestreckt und holt sich das jetzt zurück.  Du bist jetzt die Dumme , da du für sein damaliges Versäumniss bestraft wirst. Könnt ihr denn nicht mit dem Amt reden, das  die Raten vielleicht halbiert werden, aber dann dauert es noch länger. Aber wie ist das denn mit deinen Kindern. Haben die keinen Vater der Unterhalt zahlt?. Kindergeld gibt es doch auch.

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