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Darf das Sozialamt mir das Auto wegnehmen?

Frage von Lolle71 Lolle71

Hallo,ich bin sehr verzweifelt ich habe für 2 Jahre eine volle Erwerbsminderung Rente ist aber zuwenig zum Leben.Habe vorher Alg 2 bekommen muß jetzt zum Sozialamt. Jetzt war ich daund soll mein Auto verkaufen. Kann das Sozialamt mir mein Auto wegnehmen?

Gruß Lolle71

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Antworten (5)

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    Antwort von McSteven McSteven

    "Wegnehmen" sicher nicht. Aber als Sozialhilfeempfänger hast Du eine Vermögensfreigrenze von 2.600 €. Hierzu zählt alles was Du auf dem Konto hast und natürlich dann auch noch Sachwerte, wie z.B. ein Auto. Alles zusammen darf den Wert von 2.600 € nicht überschreiten. Ist dies dennoch der Fall, kann erwartet werden, dass Du das Auto verkaufst und zunächst vom Erlös lebst.

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    RatgeberHelden Antwort von Anaxabia Anaxabia

    Hast Du wenigstens ein Behindertenausweis für Deine Gehbehinderung? Ansonsten ist das nämlich schwierig mit dem Nachweis.

    HartzIV-Empfänger dürfen ein Auto im Wert von bis zu 7.500€ haben, das Sozialamt hat wohl eine andere Grenze von 3.200€, hab ich die Tage gelesen. Wenn Dein Auto mehr wert ist, musst Du Dir ein günstigeres holen.

    Kommentar von Lolle71 Lolle71

    Hallo,danke für deine Info. Ich war heute beim Anwalt und habe mich erkundigt ob es rechtens ist das sie mir es wegnehmen.Der Anwalt sagt die können es mir nicht nehmen.Behindertenausweis habe ich noch nicht es läuft noch alles. Es gibt ein BGS B14/7b AS 66/06 R das ein PKW bis 7.500€ haben darf, das Sozialamt auch.Und mein Auto nicht mehr als 2.500€ Wert hat.

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    Antwort von omacharlotte omacharlotte

    Ich kann mir vorstellen, dass es vielleicht auch eine Rolle spielt, was es für ein Auto ist und wieviel es noch wert ist. Ich bin auch auf ein Auto angewiesen, weil ich gehbehindert bin und die nächste Bushaltestelle 1300 Meter entfernt ist und selten Busse fahren.

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    Antwort von Reiterfee Reiterfee

    Ich glaube schon, denn wenn jemand zum Sozialamt geht, wird er ja ausschließlich vom Staat unterhalten und braucht das Auto nicht mehr zur Arbeit. Mußt Dich aber mal beim Amt schlau machen. Ich sehe es eher negativ.

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    Antwort von tapri tapri

    da du es nciht benötigst um zur Arbeit zu kommen, gilt es als Luxusgut. Dazu zählt auch, dass es Folgekosten gibt - Benzin - Steuer - Versicherung - warum soll die das Amt bezahlen für deine Beweglichkeit/Bequemlichkeit......aus diesen Grunden darf das Amt verlangen dass du das Auto verkaufst.....

    Kommentar von Lolle71 Lolle71

    Ich brauche aber das Auto! Nicht wegen meiner Beweglichkeit oder Bequemlichkeit sondern wegen meiner Gesundheit!!!

    Kommentar von tapri tapritapri

    du bekommst vom Amt Geld zur Grundsicherung weil du dir dein Leben icht selbst finanzieren kannst. Nicht mehr und nicht weniger. das Auto ist nicht Lebensnotwendig in Deutschand deshalöb steht es dir auch nicht zu. Du kannst doch die Unterhaltskosten dafür gar nciht aufbringen

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