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Darf das Sozialamt einem Mini-Frührentner den Erlös aus dem Verkauf alten Eigentums wegnehmen?

Frage von Gizmo65 Gizmo65

Ein Freund, vor einigen Jahren nach einem Skiunfall dauerhaft arbeitsunfähig geworden, bekommt eine so kleine Frührente, das das Sozialamt noch einen Teil drauflegen muss, um den Mindestsatz zu erreichen. Jetzt hat er vor einiger Zeit damit begonnen, die Sachen seines Eigentums zu verkaufen, die er nicht mehr unbedingt benötigt. Bei der jährlichen Überprüfung seines Kontos (Kontoauszüge der letzten drei Monate) seitens des Sozialamts, ist dem Sachbearbeiter ‘‘Zuviel Aktivität bei Ebay‘‘ aufgefallen, und jetzt vermutet er ein ‘‘Gewerbe‘‘ dahinter, und teilte ihm auch mit, das er jede Art Einkünfte, sei es durch Ebay Verkäufe, oder Privat (bspw. mal a Radl richten), bei ihm zu melden habe. Zudem wurde ihm mitgeteilt, dass er erst die Einkünfte behalten dürfe, die den Anteil, den das Sozialamt ihm zur Rente dazu bezahlt, übersteigen. Er bekommt vom Sozialamt irgendwas zwischen 120 & 150,-€ dazu bezahlt. Da muss er monatlich schon einiges von seinem Gerümpel verkaufen, um nur annähernd an diese Summe ranzukommen! Und das soll er dann trotzdem alles ans Sozialamt melden und dann überweisen?

Ist das ok so? Dürfen die ihm das wegnehmen?

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Antworten (7)

  • 4
    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Ja.

    Sie nehmen nichts weg. Sie zahlen nur bei Bedürftigkeit - von Stuergeldern.

    Wenn er alte Sachen gewinnbringend verkauft, liegt (vorübergehend) keine Bedürftigkeit vor. Also bekommt er weniger bis gar nichts.

    Oder wenn er einen Minijob annehmen würde, hätte er auch Einkommen, das angerechnet würde.

    Sogar ein Lottogewinn wird als Einkommen angerechnet.

  • 3
    Antwort von Mucker Mucker

    Ja - mit Geld bist du ja nicht mehr bedürftig !

  • 1
    Antwort von imager761 imager761

    Dürfen die ihm das wegnehmen?

    Nein, sie dürfen jedoch seine sonstigen Einkünfte auf die geleistete Sozialhilfe anrechnen.

    Und das soll er dann trotzdem alles ans Sozialamt melden und dann überweisen?

    Nur angeben, also monatliche Erlöse abzgl. ebay-Gebühren auflisten und mitteilen. Das sollte er unbedingt: Sie könnten die Leistungen andernfalls sogar sperren, wenn er seiner Mitwirkungspflicht nach SGB nicht vollumfänglich nachkommt oder noch so geringe Erlöse unterschlägt.

    G imager761

    Kommentar von jockl jockljockl

    Stimmt die Mitwirkung ist im SGB X geregelt. DH

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    Antwort von gegnhang gegnhang

    Ja das ist leider so. Sozialhilfe wird unter strengen Reglungen gezahlt und jeder Euro wird angerechnet, den er anderswo verdient.

    Kommentar von Gizmo65 Gizmo65

    Danke für die schnelle Antwort.

    Na dann werde ich ihm raten, sich für die Basteleien nur noch materiell bezahlen zu lassen. Bspw. was zu Mampfen, Kleidung usw...

    Da wäre er ja schön blöd, wenn er sein Zeugs verkauft, und des Geld dem Amt in den Rachen stopft. Wenn ich mir dabei noch das aktuelle Geschehen um unser Staatsoberhaupt betrachte, wird mir wahrlich speiübel :(

    Kommentar von steini1 steini1steini1

    Aber das ist nicht blöd , wenn das Amt ihm nvon Steuerngeldern ihn in den Rachen stopft ???

    Kommentar von jockl jockljockl

    Hallo, lass die Sache mit unserem Staatsoberhaupt hier aus der Diskussion. Der Chef-Redakteur des Spiegel hat gestern in einer Talkschow den Medien endlich einmal den Marsch geblasen.

    Kommentar von Virginia47 Virginia47Virginia47

    Dem Amt wird nichts in den Rachen gestopft.

    Die Gelder, die Dein Freund bekommt, fehlen auf einer anderen Seite - wirklich Bedürftigen.

    Wenn er noch ein bisschen zusätzlich herbeischaffen kann, kann er sich doch freuen.

  • 0
    Antwort von ichhierundda ichhierundda

    Ja das dürfen die. Beim Sozialamt zählen alle Einkünfte, egal, warum er sie einnimmt. Und Vermögen. Also wenn er was verkauft, nicht über sein eigenes Konto laufen lassen. Mfg

  • 0
    Antwort von Gizmo65 Gizmo65

    Also danke nochmals für eure Antworten. Waren teilweise echt hilfreich ;))

    Ich werde ihn instruieren.

  • 0
    Antwort von jockl jockl

    Das Sozialamt darf das nicht nur es muss das sogar. Da hat das Sozialamt nicht einmal einen Ermessensspielraum. Der Betroffene muss kein Geld an das Amt pberweisen, sondern das Amt kürzt seine Überweisungen/Zahlungen. Das einzige was das Amt kann, ist die Kürzungen in Raten aufzuteilen.

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