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Darf das Sozialamt beim Übergang zur Frührente eine Mietübergangshilfe verweigern?

gefragt von Catfever am 26.11.2008 um 8:00 Uhr

Beim Übergang auf Frührente die von Sozialhilfe gestützt wird besteht folgendes Problem. Die Rente zahlt erst Ende des Monats...dadurch war es mir unmöglich die darauf folgende Miete zu bezahlen. Ich mußte den Vermieter darum bitten zu warten bis ich dies ausgleichen kann..schulde nun also einen Monat Miete. Das Sozialamt verweigerte die bitte um Unterstützung und verwies mich auf den Rentenservice...der wiederum schickte meine Anfrage zum Job Center (???) ...warum auch immer und von denen hörte ich natürlich nichts mehr...verständlicherweise..denn die haben damit so gar nichts mehr zu tun. Nun hörte ich das das Sozialamt aber zu solch einer Zahlung verpflichtet ist und nur erstmal ablehnt weil die Mitarbeiter angehalten werden erst mal alles abzulehnen in der Hoffnung das der Antragsteller Ruhe gibt. Stimmen diese Aussagen?

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anonym
beantwortet von Wurzel50 am 26. November 2008 19:14
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Sofort Widerspruch einlegen, und Antrag neu stellen auf Übernahme der Mietkosten


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 26. November 2008 08:13
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Ich fürchte, die Aussage bezüglich des Ablehnens ist nicht ganz unberechtigt. Das andere weiß ich nicht sicher, da man aber in solchen Fällen auch Darlehen beim Sozialamt bekommen kann, kann ich mir das schon vorstellen. Leg erst mal Widerspruch ein, dann wirst Du ja sehen.

Kommentar von Catfever am 26. November 2008 09:29

Ich vergaß zu erwähnen das diese Zahlung ja am Ende der Frührente(ist bei mir auf 3 Jahre beschränkt erst mal) zurückbezahlt werden kann da dann ein Überschuß entsteht.

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 26. November 2008 12:51

Das ist doch erst recht ein Grund einzuspringen und das Geld vorzustrecken. Es ist nur so ärgerlich, dass man dann immer die Arbeit mit den Einsprüchen hat. Viel Erfolg, wünsche ich Dir!



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