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Darf das Rauchen auf dem Balkon "verboten" werden?

Frage von Donna999 Donna999

Mein Freund raucht morgen seine erste Zigarette auf dem Balkon ca. 6.15h und abends wenn er zu mir kommt, ab ca. 19 Uhr, 3-4 mal. Mein Vermieter wohnt "leider" über mir und beschwert sich über den Rauch. Wir versuchen schon Rücksicht zu nehmen, haben die Markiese heraus- gedreht, damit der Rauch nicht so sehr an der Hauswand entlangkriecht, wenn es mal windstill ist. Aber ganz kann mein Freund nicht auf das Rauchen verzichten.

Gibt es etwas "offizielles" dazu oder ist der Nachbar/Vermieter auf unseren "guten Willen" angewiesen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antwort.

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Antworten (23)

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    Antwort von turalo turalo

    nein, auf dem Balkon darf er rauchen

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    Antwort von heimwerker heimwerker

    Rauchen gehört zu vertragsgemäßen Gebrauch. Verbieten kann dies der VM nicht. MfG

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    Antwort von Jaunty Jaunty

    Da hat der Vermieter keine Rechte. Der Balkon ist Bestandteil der Mietwohnung und in Deiner Wohnung hast Du daß alleinige Hausrecht.

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    Antwort von eva130254 eva130254

    Auf dem Balkon darf er rauchen, wann er will.

  • 3
    Antwort von kinnablue kinnablue

    Was macht dein vermieter im WInter auf seinem Balkon um 615h????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

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    Antwort von cyracus cyracus

    Anders als fürs Grillen gibt es leider, leider, leider noch kein Urteil, das das Rauchen auf dem Balkon in Mehrfamilienhäusern verbietet.

    Millionen Mieter ersehnen solch ein Urteil.

    .

    Stell Dir vor, Du bist in Deiner Wohnung, und von anderen Nachbarn her riecht es in eurer Wohnung superstinkig und obereklig nach Hundekacke.

    Ihr seid also in Eurem Zuhause, und müsst - so oft wie es den Nachbarn gefällt - diesen eklig stinkenden Hundekackemief in EURER Wohnung ertragen.

    Und wenn Ihr Euch bei den Nachbarn beschwert, kriegt Ihr zur Antwort:

    • Das brauchen wir für unser Wohnbefinden,

    • das beruhigt uns,

    • wieso, duftet doch angenehm oder

    • stellen Sie sich doch nicht so an, ist doch nicht verboten.

    Klar möchtet Ihr NIEMALS übel stinkenden Hundekackemief von Nachbarn in EURER Wohnung haben!

    Die meisten rauchenden Nachbarn nehmen nicht einmal Rücksicht auf kranke Nachbarn mit Asthma, schwerem Herzleiden, und auch nicht auf Schwangere und (kleine) Kinder ...

    Rauchende Nachbarn sind wirklich ein Übel - also nicht die Nachbarn, sondern der gesundheitsschädigende üble Gestank, den sie beim Rauchen verbreiten.

    .

    Blöd ist nur, dass die Raucher selbst den Gestank nicht wahrnehmen. Denn 7 Sekunden nach dem ersten Zug überwindet das Nikotin die natürliche Hirnschranke und manipuliert das Belohnungszentrum (Nucleus accumbens) im Gehirn.

    (Wird sehr gut erklärt in dem Buch von Bauer "Die Rauchgiftfalle".)

    .

    Die Tabakindustrie bezahlt teuer "gute" Drogendesigner, damit die Raucher den Tabakgestank als Wohlgeruch wahrnehmen. - Google hierzu mit

    gehirn belohnungszentrum drogen nikotin

    (die Reihenfolge der Wörter genau so)

    Und wenn Du genaueres dazu wissen willst, google mit

    nucleus accumbens bilder

    Raucher, die mit der Qualmerei aufhören, sind meist entsetzt über den Gestank, den Zigarettenrauch verursacht. Und viele schämen sich nachträglich dafür, wie sehr sie auf diese Weise andere Menschen belästigt haben.

    .

    Normalerweise gebe ich sehr freundliche und wohlwollende Antworten. - Was den übel stinkenden und schwer gesundheitsschädigenden Tabakrauch angeht, kenne ich (für Dich leider) kein Pardon.

    .

    Falls Du mehr über das Rauchen und die Tabakindustrie wissen möchtest (könnte ja sein), lies diese Frage und meine dreiteilige Antwort:

    wie kann man am besten mit dem Rauchen aufhöhren?

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    Antwort von Reanne Reanne

    Er darf auf dem Balkon rauchen, manche Leute stört die Fliege an der Wand.

  • 2
    Antwort von Rennie Rennie

    Dein Vermieter hat einen Furz im Kopf

    Kommentar von Donna999 Donna999

    Ja, ein alter Herr...er sagt er sei allergisch und ich kann mir kaum erklären, wie der Rauch in sein Zimmer zieht, denn das Fenster liegt ja sozusagen "noch weiter nach hinten". Der Rauch müsste die Balkonwand rauf kriechen und dann ca. 2 Meter geradeaus durch gekippt/geöffnete Fenster wabbern.....

    Kommentar von cyracus cyracuscyracus

    Ja, ist schon erstaunlich, wie der Tabakrauch in anderer Leute Wohnung wabert - ist aber leider eine Tatsache. Hier wird's ansatzweise erklärt:

    http://www.nichtraucherschutz.de/nichtraucher-schutz/nichtraucherschutz/nichtraucherschutzinder_wohnung.html

    Einen kleinen Einblick, wie sehr Nachbarn unter Tabakqualm anderer Leute leiden, kriegst Du, indem Du googelst mit

    rauchen nachbarn wohnung

    mit

    rauchen nachbarn wohnung kleinkind

    und mit

    rauchen nachbarn wohnung asthma

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    Antwort von Lola25 Lola25

    Nein er darf schon auf dem balkon rauchen. Er darf ja theoretisch auch draußen pupsen, das hat euren Vermieter dann auch nicht zu stören...

  • 2
    Antwort von romeo27 romeo27

    nein, das kann nicht verboten werden.....!!!!

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    Antwort von masternikita masternikita

    das hätte noch gefehlt, wenn man nicht rauchen dürfteauf seinen Balkon
    also ich habe noch nichts davon gehört das es jemals Verboten wurde, dass Problem ist das man dann das (Gute)Verhältnis stört.

    Kommentar von cyracus cyracuscyracus
  • 1
    Antwort von Brauer0105 Brauer0105

    Er kann dort dort Rauchen!

  • 1
    Antwort von Gille Gille

    Ich kann euch gut verstehen, möchte hier aber auch ein gutes Wort für den Vermieter einlegen. Ich bin Nichtraucher, habe mit Rauchern kein Problem, habe jahrelang in Kneipen gejobbt etc, aber dennoch ist es wirklich so, dass der Qualm einer(!) Zigarette, selbst draussen geraucht, dermaßen die Luft IN den Räumen daneben vernebeln kann!!! Wirklich! Gar nicht bös gemeint...Ich würde mit dem Vermieter sprechen und ihm die Zeiten nennen und fragen, wie groß die Beästigung ist....Auf die Nette ist auf jedenfall die bessere Art das zu handhaben! Ich denke, er möchte auch nur verstanden werden...!

    Kommentar von cyracus cyracuscyracus

    Vereinzelt gibt es diesbezüglich gute Gesetze, wie zum Beispiel hier:

    http://www.bz-berlin.de/aktuell/welt/suedafrika-verschaerft-anti-raucher-gesetz-article568936.html

  • 1
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Der steht doch nicht 24 Stunden da und qualmt! Selbst dann wäre ein Rauchverbot von Tabakwaren auf dem Balkon wohl kaum durchsetzbar!

  • 1
    Antwort von tomsong tomsong

    Das ist erlaubt und muß geduldet werden, auch wenn es mehr als ekelhaft ist für Nichtraucher im Haus, die praktisch nie lüften können, weil ständig kalter Rauch reinzieht von einem Raucher. Aber Raucher sind halt nicht tolerant und spielen das immer herunter. Es ist eine Belästigung und zum Ko.tzen! Da kann man nur ausziehen und woanders sein Glück versuchen.

    Kommentar von kinnablue kinnabluekinnablue

    Meine Güte wo wohnst du? Steht bei dir 24/7 ein Raucher unterm Fenster?? Ich hab sowas noch nie mitbekommen!!!!!!!!!!!!

    Kommentar von tomsong tomsongtomsong

    Unter mir wohnt einer, der raucht so selbergedrehte mit schwarzem Sche.isstabak,1.Zigarette um 5.30 und letzte um 1 Uhr in der Frühe. Glaubst Du, mir macht das Spaß, das Fenster abends oder über Nacht aufzumachen?

    Kommentar von Donna999 Donna999

    naja, ständig ist in dem Fall ja übertrieben. Deswegen hab ich ja die Zeiten angegeben. Ausserdem kann ich mir das thermisch nicht so ganz erklären. Der Rauch müsste die Balkonwand raufziehen und dann ca. 2 Meter geradeaus/im Winkel zum geöffneten/gekippten Zimmerfenster hineinwabbern, denn das Fenster liegt ja innerhalb des Balkons. Ich selber rauche übrigens nicht.

    Kommentar von heimwerker heimwerkerheimwerker

    Lieber intoleranter Nichtraucher, warum mindern Sie nicht die Miete?

    Kommentar von tomsong tomsongtomsong

    Ich wußte schon, daß es wieder auf die Schiene "Nichtraucher-Intoleranz" rausläuft! Die Raucher können ja tolerant sein, sie werden ja von Nichtrauchern nicht mit Rauch belästigt. Mietminderung kann man abhaken. Und nochmal zum Mitdenken: Kalter Zigarettenrauch, durchs Fenster von Rauchern verursacht ist für Nichtraucher zum Ko.tzen! Alles stinkt plötzlich nach Qualm. Ist das so schwer zu kapieren? Weitere Diskussionen haben wohl keinen Sinn, denn RAucher wollen das nicht begreifen.

    Kommentar von heimwerker heimwerkerheimwerker

    Auch wenn Sie Ihrer Meinung mit Ausdrücken wie "zum Kot.zen" nachdruck verleihen möchten, wird sie durch derartige Aussprüche nicht richtiger. Wer sagt, dass eine Minderung nicht möglich ist? Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. Das heißt aber nicht, dass sich Ihre Wohnung dadurch automatisch im vertragsgemäßen Zustand befindet. Darüber sollten Sie einmal nachdenken. Das ganzen Leben ist von dem Miteinander geprägt. Das es unter den Rauchern genau solche Sturköpfe gibt, wie Sie offensichtlich einer sind ist klar. So kommt es auch, dass Menschen nicht glücklich nebeneinander leben können. Wenn es denn nicht das Rauchen ist über das man sich aufregen kann, dann nehmen wir die Treppenwoche,den Lärm den der Nachbar macht und wie oft der Besuch bekommt. Der Hund des Nachbarn, die ganzen Haare im Treppenhaus...usw. Und ich gebe Ihnen recht, weitere Diskussionen ersparen wir uns. MfG

    Kommentar von Monty45 Monty45Monty45

    ----Aber Raucher sind halt nicht tolerant und spielen das immer herunter.---

    Der Raucher, der dort auf dem Balkon raucht, hätte zu Beginn der Passivrauchhysterie, ~ anno 2005, noch sonstwo geraucht, im Zimmer, auf Arbeit - sonstwo eben.

    Sie und Ihresgleichen haben diesen Raucher genau dorthin gebracht und das durchaus mit System. Jetzt darüber zu meckern ist absolut daneben.

    Er hat sich das so nicht ausgesucht.

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    Antwort von xxSQUIRRELxx xxSQUIRRELxx

    klar darf er da rauchen. sonst lass ihn doch in irgend einem raum rauchen mit fenster wo ihr schnell lüften könnt.

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    Antwort von Thinderella1994 Thinderella1994

    auf dem balkon ist das kein problem

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    Antwort von Problemmensch Problemmensch

    Wenn nichts genaues in der Hausortnung, Vertrag, etc. steht, darf er das

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    Antwort von Benjy Benjy

    Das Rauchen auf dem Balkon darf nicht verboten werden. Grillen hingegen schon.

    Außerdem ists besser als drinnen zu rauchen. Dann muss der Vermieter nämlich intensiver renovieren :o)

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    Antwort von crazy93 crazy93

    zweimal am tag muss er die geruchsbelästigung ertragen, er kann euch aber zwingen beim auszug die wohnung zu renovieren weil die deken vielt gelb sind

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    Antwort von Torenti Torenti

    stimmt nicht, auch der balkon gehört zu seinem eigentum, er kann es untersagen.mein arbeitgeber untersagte kürzlich das rauchen im gebäude, dazu gehört auch der balkon :o(

    Kommentar von KyronB KyronBKyronB

    Das ist nicht vergleichbar, da es hier um eine Mietwohnung geht.

    Kommentar von Reanne ReanneReanne

    Der Arbeitgeber darf das, ver Vermieter nicht, in einer Mietwohnung hat der Mieter Hausrecht.

    Kommentar von Jaunty JauntyJaunty

    Ihr seid ja auch keine Mieter des Gebäudes und zahlt demnach auch keine Miete.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Das sind zwie völlig verschiedene Tatbestände. Ein Vermieter darf dem Mieter das Rauchen in den angemieteten Räumlichlieten, dazu gehört auch der Balkon nicht verbieten. Dein Arbeitgeber hingegen hat das Hausrecht im Betriebsgebäude und deshalb darf er das Rauchen verbeiten. Ich darf also als Mieter meine Besuch das Rauchen in meiner Wohnung verbieten, aber der Vermieter darf mir das nicht in meiner angemieteten Wohnung verbieten

    Kommentar von heimwerker heimwerkerheimwerker

    Der Arbeitgeber hat die Pflicht, dass Nichtraucherschutzgesetz umzusetzen. Mit dem Mietrecht hat dies allerdings ncihts zu tun. MfG

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    Antwort von Mooncry Mooncry

    Ist ja genauso als würd er an einer Bushaltestelle rauchen, wo auch Nichtraucher rumstehen.

    Also man kann etwas Rücksicht nehmen, aber verboten ist es nicht.

    Kommentar von Monty45 Monty45Monty45

    Er geht extra auf den Balkon und das soll falsch sein und er soll Rücksicht nehmen?

    Wo soll er denn noch hin?

    Wieder nach Hause? Gar nicht erst hinkommen? Auf ne Verkehrsinsel?

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    Antwort von HaiHappen84 HaiHappen84

    Auf dem Balkon darf der Vermieter das Rauchen normal nicht verbieten. Genauso dürfen sich die Mieter drüber beschweren wenn es aus dem Fenster hoch zieht

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