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Darf das Ordnungsamt Strafzettel ausstellen, wenn ein Privatmann Ort und Zeit mitteilt?

Frage von michaelcain michaelcain

Hier in Wuppertal hat die Zeitung darüber berichtet, dass ein privater "Falschparker-jäger" (ein Rentner) die entsprechenden Daten an das Ordnungsamt übermittelt und die daraufhin einen amtlichen Bußgeldbescheid ergehen lassen. Dürfen die das überhaupt? Aufgrund welcher Gesetze geht das denn? Da könnte ja jeder kommen und Mißbrauch wäre Tür und Tor geöffnet. Wie wehrt man sich am besten dagegen.

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Antworten (4)

  • 8
    Antwort von schurke schurke

    In dem Ort wo ich früher lebte, wurde meine Garagenausfahrt immer zu geparkt, wenn die Fußballer spielten. Ich hatte mich deswegen beim Ordnungsamt beschwert (ich kam ja über zwei Stunden lang nicht raus), die sagten mir, am Wochenende arbeiten sie nicht, aber ich solle doch alle Autonummern mit Uhrzeit aufschreiben und immer Montags abgeben, sie fertigen dann die Anzeigen und treiben das Bußgeld ein. Toll, was?

    Ich kam dann doch noch auf die Idee zum Stadionsprecher zu gehen, der war dann so nett, die entsprechenden auszurufen und zu ermahnen, irgendwann klappte es dann auch eine Zeitlang.

    Soviel zu unseren Behörden, am liebsten durchs Nichtstun Geld verdienen.

    Kommentar von fastlink fastlinkfastlink

    Na das ist jetzt ein klein bischen ungerecht von Dir.

    Erst rennst Du hin und willst, dass die was machen, dann bietet man Dir quasi alle Hilfe an, die man hat, wenn man natürlich nicht da ist ist man nicht da und Du reitest dann darauf rum.

    Sollen die in den Behörden Tag und Nacht sitzen, bis Du auf die Idee kommst, diese zu holen und dann am besten knapp 30 Sekunden später bei dir zu stehen?

    Und was soll das, kassieren fürs Nichtstun? Du tust so als ob die die Kohle selbst einsacken.

    Was interessiert die persönlich, was der Kreis oder die Stadt für Geld einnimmt?

    Und wenn wir schon dabei sind, einfach wo anrufen und Füße hochlegen, es wird schon alles geregelt, ist nicht. Du willst was? Dann tu was!

    Eventuell schleppt man die Fahrzeuge nicht einmal ab wenn die da sind, das ist eigentlich Deine Sache, den Schlepper zu bestellen, die Kosten zu tragen und hinterher einzufordern ggfs. einzuklagen.

  • 5
    Antwort von Knowledge Knowledge

    Ja, das ist doch eine Anzeige wie jede andere und wird genauso verfolgt. Natürlich kannst du aber auch dagegen Einsruch erheben.

  • 4
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Jeder kann eine Ordnungswidrigkeit (und natürlich eine Straftat) anzeigen. Die zuständige Behörde muß dann tätig werden.

    Natürlich gibt es auch Mißbauch, aber falsche Verdächtigung nach § 164 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.

    Was von Denunzianten zu halten ist, ist eine andere Geschichte.

    Kommentar von turbojoergi turbojoergiturbojoergi

    Würde das nicht bedeuten , wenn ich z.B. 3 Zeugen habe , die beschwören das ich mit dem Fahrzeug zum Zeitpunkt des angeblichen Falschparkens mit ihnen ganz woanders unterwegs war , daß dieser " Anzeiger " dann wegen falscher Verdächtigung dran ist ?

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Es kommt nicht auf die Anzahl, sondern die Glaubwürdigkeit der Zeugen an.

  • 0
    Antwort von baerlede baerlede

    Ja.

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