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Darf das Ordnungsamt den Vermieter befragen (Listenhund)?

Frage von Lana230 Lana230

Hallo, ich habe eine Frage. Ich komme nördlich von Stuttgart und habe mir einen älteren Listenhund aus dem Tierheim geholt. Natürlich habe ich ihn sofort angemeldet und habe auch die schriftliche Erlaubnis des Vermieters bzgl. Hundehaltung. Ich habe schriftlich im Mietvertrag stehen dass ich einen Staffordshire Terrier (Katg. 1) halten darf. (da die meisten Listis in Tierheimen als Staffs angegeben sind) Es lief aber letztens Endes darauf hinaus, das ein Pitbull Rüde bei mir eingezogen ist. Soweit sogut, nur war ich zur Anmeldung beim Amt und ich wurde gefragt ob mein Vermieter mit der Haltung einverstanden wäre. Ich habe natürlich wahrheitsmäßig gesagt, dass ich einen Listi halten darf, nur habe ich die Befürchtung dass OA zusätzlich meinen Vermieter befragt ob sie den einverstanden wäre dass ich einen "Kampfhund" halten dürfe und der Vermieter dann doch die Haltung untersagt, da es ja kein Staff sondern Pitbull ist.

Hat das Ordnungsamt das Recht den eigenen Vermieter zu befragen?

Ich habe Angst das sich der Vermieter beim Wort "Kampfhund" doch noch anders überlegt und versucht die Haltung zu untersagen. :( Darf der Vermieter das dann eigentlich? Ich habe ja im Mietvertrag ja stehen, dass ich einen Listi halten darf, macht es wirklich einen großen Unterschied wenn man jetzt einen Pitbull statt einen Staff hält?? Gesetzlich sind es ja beide Kategorie 1 Hunde.

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Antworten (11)

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Das Ordnungsamt will nur sicher stellen, dass der Hund nicht demnächst wieder im Tierheim landet, weil er in der Wohnung nicht gehalten werden darf.

    Außerdem liegt das Problem mit den "Kampfhunden" immer am anderen Ende der leine. Wenn du den Befähigungsnachweis hast, kann nichts passieren.

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    Antwort von NepomukMillepan NepomukMillepan

    Das Ordnungsamt darf nachfragen. Und ja dein Vermieter kann dir die Wohnung kündigen da der tatsächliche Hund nicht dem im Mietvertrag entspricht.

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    Antwort von blacksvan blacksvan
    1. das Ordnungsamt arbeitet ja für den Staat, also hat es auch gewisse Rechte und Pflichten und darf auch nachfragen- einfach mal googlen
    2. Wenn Du eine gute Beziehung zu Deinem Vermieter hast, lade ihn zu Dir ein beim Kaffee und erkläre ihm in Ruhe, warum es doch kein Staff ist sondern ein Pitbull, dem Du ein letztes gutes zu Hause bieten willst
    3. die schriftliche Hundehaltergenehmigung habe ich auch von meinem Vermieter, wenn nur drin steht Listenhund erlaubt nicht welche Rasse von denen, kann Dir meiner Meinung nach auch keiner was, sollte die Rasse drin stehen empfehle ich Schritt 2 wie beschrieben Für Hundeliebhaber gibt es keine geborenen Kampfhunde!!! Gibt auch herzliche Vermieter und wenn sie den Staff erlaubt haben werden sie auch nichts gegen den Pitti haben- aber lass ne Änderung machen vertraglich dann kann Dir keiner was. Viel Glück!
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    Antwort von schelm1 schelm1

    Der Vermieter genehmigt die Hundehaltung. Er kann diese Gehnemigung zur Hundehaltung auch widerrufen. Das Ordnungsamt hat keinen Grund, den dort ohnehin nicht bekannten Vermeiter zu befragen, schließlich haben Sie ja Ihren Mietvertrag beim Ordnunsamt nicht vorlegen müssen!

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    Antwort von Tibettaxi Tibettaxi

    Fragen dürfen die wen sie wollen. Zu ner Antwort zwingen können sie nur jemad der Beteiligter oder Zeuge ist..z.B. den Vermieter

    Ich denk mal vor Gericht hätte er schlechte Karten mit sowas. Aber lewtztendlich klärt das ein Gericht

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    Antwort von sasaluna sasaluna

    ja das macht was aus,denn du hast deinem vermieter was vorgemacht und die unterschrift erschlichen,das kann er rückgängig machen und verbieten,was die nachbarn angeht,dürfen sie das auch und nachbarn sehen mehr ,als die leute anmelden und das ist für die der richtige weg,die warheit zu erfahren,oder? wenn mein mieter so mit mir verfahren würde,hätte ich kein vertrauen mehr,denn die auslegung war anders,als es tatsächlich gekommen ist und das listis kontrolliert werden ist doch klar,sie haben nun mal einen schlechten ruf,schade für die tiere aber so ist es halt. ich wünsche dir glück.

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    Antwort von jockl jockl

    Das Ordnungsamt hat da alle Rechte, sofern nur der geringste Verdach besteht, dass Du zum Halten eines solchen Hundes mit die entsprechenden Mindestbedingungen erfüllst. Meines Wissens setzt die Haltung eines solchen Hundes eine Eignungsprüfung voraus. Das aber ist länderunterschiedlich geregelt.

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    Antwort von monsteraprojekt monsteraprojekt

    Ja das OAmt darf den Nachbarn befragen. Dein Nachbar muss aber KEINE Auskunft geben. Also er kann sagen; dazu gebe ich keine Auskunft, fragen sie selber ...

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    Antwort von carmen1976 carmen1976

    Ja, die dürfen den Vermieter befragen. Also warum machst du dir sorgen, du hast dich doch abgesichert und im Mietvertrag stehts ja drin. Also keinen Kopf machen.

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    Antwort von Rosenbaeumchen Rosenbaeumchen

    Ja, die Leute vom Ordnungsamt dürfen das!

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    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Natürlich dürfen die sich überall erkundigen.

    Was glaubst Du, wie viele Stellen sich über Dich in der Nachbarschaft erkundigen?

    Ich kann solche Prüfungen nur bestätigen. Das bekommt man mit, wenn Nachbarn einem das erzählen.

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