Hallo, ich habe eine Frage. Ich komme nördlich von Stuttgart und habe mir einen älteren Listenhund aus dem Tierheim geholt. Natürlich habe ich ihn sofort angemeldet und habe auch die schriftliche Erlaubnis des Vermieters bzgl. Hundehaltung. Ich habe schriftlich im Mietvertrag stehen dass ich einen Staffordshire Terrier (Katg. 1) halten darf. (da die meisten Listis in Tierheimen als Staffs angegeben sind) Es lief aber letztens Endes darauf hinaus, das ein Pitbull Rüde bei mir eingezogen ist. Soweit sogut, nur war ich zur Anmeldung beim Amt und ich wurde gefragt ob mein Vermieter mit der Haltung einverstanden wäre. Ich habe natürlich wahrheitsmäßig gesagt, dass ich einen Listi halten darf, nur habe ich die Befürchtung dass OA zusätzlich meinen Vermieter befragt ob sie den einverstanden wäre dass ich einen "Kampfhund" halten dürfe und der Vermieter dann doch die Haltung untersagt, da es ja kein Staff sondern Pitbull ist.
Hat das Ordnungsamt das Recht den eigenen Vermieter zu befragen?
Ich habe Angst das sich der Vermieter beim Wort "Kampfhund" doch noch anders überlegt und versucht die Haltung zu untersagen. :( Darf der Vermieter das dann eigentlich? Ich habe ja im Mietvertrag ja stehen, dass ich einen Listi halten darf, macht es wirklich einen großen Unterschied wenn man jetzt einen Pitbull statt einen Staff hält?? Gesetzlich sind es ja beide Kategorie 1 Hunde.
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