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Darf das Odnungsamt in der Feuerwehrzufahrtsstraße parken?

Frage von udullis98 udullis98

Das Ordnungsamt parkte mit seinem Wagen mitten in einer mit absolutem Halteverbot beschilderter Feuerwehrgasse (obwohl daneben freie Parkplätze waren), um mir ein Knöllchen zu geben, während ich ganz an der Seite stand (und eine ggf herankommende Feuerwehr sicher nicht behindert hätte) und ein paar Minuten auf meinen Sohn wartete. Gelten für das Ordnungsamt Sonderregeln?

Gruß Udo

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Antworten (3)

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    Antwort von Morgrain Morgrain

    Ja, gelten sie. Für das Ordnungsamt gelten besondere gesetzlich Rahmen. Diese sind für die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit auch nötig.

    Das Ordnungsamt ist nämlich auch eine "Polizei-Behörde", sprich mit Vollzugsrechten ausgestattet. Denn alle diese Behörden werden aufgrund der geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen tätig. Allerdings auch nur für Ordnungswagen, wenn diese mit ihren privaten Fahrzeugen dort parken, wird das ganze gesetzeswidrig.

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    Antwort von gregorys gregorys

    Ja. § 35 StVO. Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden (Ordnungsamt) sind von den Vorschriften der StVO ausgenommen, sofern für den Einsatz dies notwendig erscheint. "Notwendig" ist übrigens sehr, sehr dehnbar!

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    Antwort von Geochelone Geochelone

    Das Ordnungsamt hat auch nicht geparkt, sondern gehalten, um dir ein Ticket zu geben !

    Und natürlich hat das Ordnungsamt Sonderrechte...

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