Das Ordnungsamt parkte mit seinem Wagen mitten in einer mit absolutem Halteverbot beschilderter Feuerwehrgasse (obwohl daneben freie Parkplätze waren), um mir ein Knöllchen zu geben, während ich ganz an der Seite stand (und eine ggf herankommende Feuerwehr sicher nicht behindert hätte) und ein paar Minuten auf meinen Sohn wartete. Gelten für das Ordnungsamt Sonderregeln?
Gruß Udo
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