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Darf das Nachlasgericht meine Adresse an die Verwandschaft weitergeben?

gefragt von sisi25sisi25 am 17.01.2009 um 15:20 Uhr

Hallo, Ich muss ein Brief an den Nachlassgericht verfassen. Leider will ich nichts mit einen gewissen part der Familie was zu tun haben. (sind nicht wirklich verwand) Und würde gerne dies verhindern.

Kann ich das? Wie muss ich das formulieren?

vielen Dank

Marta

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Recht x 35.218 Nachlass x 63

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 17. Januar 2009 15:21
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Schreib rein: Bitte geben Sie meine Adresse nicht weiter. Oder: Einer Weitergabe meiner Adresse stimme ich nicht zu.


Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 17. Januar 2009 15:22
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Ein einfacher Satz als Fussnote:

An Person X darf meine Adresse nicht herausgegeben werden.


anonym
beantwortet von Klabauter am 17. Januar 2009 15:46
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Ruf aufm Nachlaßgericht an und frag, wie es formuliert werden muß, um gültig zu sein, daß Du gegen 'den Part der Familie' anonym bleibst.


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