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Darf das Kino verlangen, dass ich meine mitgebrachten Sachen abgeben muss?

Frage von Spoon Spoon

Ich war neulich im Kino und habe Sachen von zu Hause mitgenommen (Snacks). Als ich da war, sagte man mir, dass ich nichts von zu Hause mitnehmen, sondern nur vom Kino etwas kaufen darf. Dürfen die das?

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Antworten (12)

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    Antwort von Qetan Qetan

    Ja sicher dürfen die das. Du bist bei ihnen als Gast.

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    Antwort von regideur regideur

    Ja, sie haben das Hausrecht.

  • 3
    Antwort von griechesucht griechesucht

    Ja sicher, oder gehst du auch in die Kneipe und verlangst ein Glas um dir dein mitgebrachtes Bier einzugießen???

  • 3
    Antwort von Emanuela80 Emanuela80

    natürlich dürfe Sie das. Ich nehm ja in ein Restaurant auch nicht mein Essen mit.

    Kommentar von option optionoption

    der Vergleich hinkt wohl.. Im Restaurant nimmt dir der Kellner sicher nicht Deinen Laptop weg, wenn Du dort während des Essen darauf einen Film anschaust

    Kommentar von gnat01 gnat01gnat01

    Was ist das denn bitte für ein Vergleich??? Ich kenne kein Restaurant in dem man Laptops kaufen/mieten kann...

    Kommentar von XxAmberxX XxAmberxXXxAmberxX

    Flugzeug? ;) (Bildschirme mit Filmen, wo du für Kopfhörer blechen darfst)

  • 1
    Antwort von Tremor Tremor

    Du darfst keine Speisen oder Getränke mit ins Kino nehmen, falls der Kinobetreiber dies untersagt - steht normalerweise sowohl auf einigen gut sichtbaren Schildern, als auch in der Hausordnung.

    Allerdings ist es dem Personal nicht erlaubt Deine Taschen zu kontrollieren, sowas darf nur die Polizei oder das Ordnungsamt - andererseits hat das Personal natürlich Hausrecht, und kann Dir den Zutritt zum Kino verwehren, wenn Du einer Taschenkontrolle nicht freiwillig zustimmst

  • 1
    Antwort von Szintilator Szintilator

    Das können die wohl verlangen, das Du mitgebrachte Sachen nicht da verzehrst, eine Leibesvisitation dürfen sie nicht vornehmen, genauso, wie Du im Supermarkt den Inhalt Deiner Tasche an der Kasse nicht vorzeigen mußt!

  • 1
    Antwort von hochglanz hochglanz

    Ich war letztens mit einer dicken Zigarre, von zu Hause mitgebracht, im Tabakladen und dieser Mistkerl von Verkäufer war nicht bereit mir Feuer zu geben, mehr wollte ich doch nicht im Laden...

  • 1
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Grundsätzlich haben die das Hausrecht.

    Ich denke auch nicht, daß man aus der Entscheidung bezüglich Mitbringens eigener Getränke ins Fitnesstudio hier Honig saugen kann. (Der Flüssigkeitsverlust beim Filmeschauen wird gering sein.)

  • 1
    Antwort von Flint68 Flint68

    Nein. Würde sofort das Kino unter Protest verlassen- sofern du noch keine Karten gekauft hast. Falls doch, würde ich einfach reingehen. Was dann passiert, wäre vielleicht eine Pressemeldung wert :-))

    Kommentar von simoneFN simoneFNsimoneFN

    Kannst die Karte auch wieder zurückgeben.

    Kommentar von Flint68 Flint68Flint68

    Zu den Antworten: in ein Kino geht man, um einen Film zu schauen. Insofern hinkt der Vergleich mit Restaurant und mitgebrachtem Essen. Er oder sie bringt ja nicht seinen DVD-Player mit- es geht um eine 'Nebeneinkunftssache'des Kinos.

    Kommentar von koira1975 koira1975koira1975

    Der Speisenverzehr ist inzwischen eine der Haupteinnahmequellen des KInos, mal abgesehen davon, darfst Du auch in die Bibliothek keine Speisen mitnehmen, da dort ein Cafe ist.

    Kommentar von option optionoption

    hier geht es nicht daraum mit was ein Kino sein Geld verdient, es wir mit einem Film geworben und das ist der einzige Grund in ein Kino zu gehen. Die Nebeneinnahmequellen interessieren mich nicht. Dann müsste es Restaurant mit Filmbegleitung heissen.

    Kommentar von linguini linguinilinguini

    ist doch völlig egal wie es heisst. und leider sind kinos keine gemeinnützigen einrichtungen.

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    Antwort von Rolfe Rolfe

    Definitiv dürfen die nicht verlangen, dass du dein Essen oder Trinken abgibst. Natürlich gibt es das Hausrecht - insofern können sie dir den Zutritt verwehren. Allerdings würde ich dann auf die Medien verweisen, die dem Kino ziemlichen Ärger machen könnten. Natürlich ist klar, dass die Kinos heute durch Popcorn und Co. mindestens genauso viel verdienen wie mit dem Kino selbst. Dennoch denke ich, dass der Kinobetreiber im Einzelfall besser "bedient" ist, einfach darüber hinwegzusehen, als einen Skandal heraufzubeschwören. Jedenfalls gibt es rechtlich keine Pflicht, als Kinobesucher Essen und Trinken im Kino zu kaufen. Im Restaurant ist das etwas anderes, weil es dort die Hauptleistung ist - das kann man vom Kino wohl nicht behaupten...

    Kommentar von bublegum bublegumbublegum

    Ausnahme ist das man bei einer ALlergie (Allergiepass)eben Allergiesnacks mit hat, die es eben im Kino nicht zu kaufen gibt. Ich denke es lohnt nicht hier einen großen Kasper zu machen. Außerdem wie kommen die Überhaupt darauf das du was mit hattest? Ich nehm immer was mit und hatte nie Probleme, ich zeige den aber auch nichtden Inhalt meiner Tasche schreie herum. "Hab was mit"

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    Antwort von tobi2000 tobi2000

    Sie durfen das... da sie von ihren popkorn oder getränke verkaufen wollen.Lg

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    Antwort von simoneFN simoneFN

    Sie können verlangen dass du sie nicht verzehren darfst, aber abgeben? nein.

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Darfste ja hinterher wieder mitnehmen.

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