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Darf das Kindergeld so einfach abgezogen werden

Frage von becks290 becks290

Also nun von Anfang an. Meine Eltern sind geschieden schon seit Ewigkeiten und mein Vater zahlt eigentlich immer zu wenig Unterhalt für mich und früher auch für meine Schwester. Ich bin 19Jahre alt und besuche ein Wirtschaftsgymnasium und arbeite nebenher noch auf 400€ Basis. Nun kommt mein Vater auf die Idee das Kindergeld soweit zu kürzen so das mein Gehalt den Rest ausgleicht. Dies ist nach meinem Wissen ja auch rechtskräftig. Er zahlt ca. 360€ aber die Düsseldorfer Tabelle gibt ja den Richtpreis 454€ an. Gestern kam dann ein Brief von seinem Anwalt das er bis ich einen Lohnbescheid abgebe nur noch 200€ zahlen wird, und Zwar schon ab Dezember. Nun zu meiner eigentlichen Fragen: Darf er einfach ohne Angaben meines tatsächlichen Gehaltes einfach so kurzfristig 160€ weniger zahlen? Und wenn ich meinen Job aufgeben würde, dürfte könnte ich dann mit Hilfe eines Anwaltes die 454€ sogar fordern oder darf er weiter dann so wenig zahlen?

Entschuldigung das der Text solang geworden ist, aber das Thema wühlt mich total auf und würde gerne eure Meinung wissen weil ich es nicht aushalte bis Montag und den Anwaltstermin zu warten. Vielen dank im vorraus

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Antworten (5)

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    Antwort von netzotto netzotto

    Hallo es ist sein Anwalt und die Aussage muss nicht stimmen, ab zum Amt mit dem Wisch

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Forum für Familienrecht:

    http://forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=6

    Da gibt es auch eins für Kindergeld.

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Kindergeld:

    Wenn Du bei der Mutter wohnst: Mutter beantragt das Kindergeld.

    Wenn Du selbstständig wohnst: Auszahlung des KG direkt an Dich beantragen

    www.klicktipps.de/kindergeld.php#auszahlungdirektan_Kind

    .

    Unterhalt:

    ich würde mich mal beim Jugendamt beraten lassen.

    Ansonsten: Anwalt für Familienrecht einschalten. Es gibt für Unterhalt klare Spielregeln.

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    Antwort von becks290 becks290

    Und was ist nun wenn ich meinen Minijob kündige? Dann ist doch sein Antrag wie nichtig oder?

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    Antwort von vollimleben vollimleben

    Da dein Vater über einen Anwalt geschrieben hat,wird es wohl seine Richtigkeit haben,denn da das Kindergeld gesetzlich geregelt ist,hätte ihm der Anwalt sonst davon abgeraten.

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Anwälte probieren auch machmal erst mal was.

    Anwälte raten Ihren Kunden nicht immer von sinnlosen Sachen ab. Sie wollen ja was verdienen.

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