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Darf das Jugendamt wenn Kind bei Pflegeeltern lebt dem Vater Auskünfte verweigern?

Frage von Superzwerg Superzwerg

Ich suche Rat als Großmutter für mich und meinen Sohn.Er erfuhr erst als das Kind ca 4 Monate alt war das er Vater ist,er hatte sich von der Mutter (Freundin getrennt) Das Kind lebt seit Februar 09 in einer Pflegefamilie.Er hat schon 2 Gespräche mit dem Jua geführt und nie ein Bild seiner Tochtererhalten und wurde was die Unterbringung in die Pflegefamilie betraf vom Jua angelogen.Er durfte nur 2 Bilder auf dem Pc der Sachbearbeiterin ansehen ,bekommen hat er keines.Ihm wurde beim 2.Gespräch gesagt das er bald das Kind sehen darf,kurz darauf der Anruf vom Jua das ginge nicht (das Kind leidet unter Epilepsie)es würde laut Pflegeeltern in ein tiefes Loch fallen und Anfälle bekommen.Stattdessen musste er ausführliche Auskünfte über seine neue Partnerin deren und seiner Familie geben,er selbst erfuhr über seine Tochter fast nichts,auch nicht warum sie zu 60% behindert ist.Er darf seither nur Bilder und Geschenke schicken und erfährt noch nicht mal ob es der Kleinen gefällt.Sämtliche Auskünfte werden mit der Aussage das fällt unter Datenschutz verweigert.Die Mutter stimmte einem Besuchsrecht aber zu.Seine Partnerin hat einen Brief an den Vorgesetzten der Jua dame geschrieben das sie zb seit 2 Monaten auf einen Brief der dame warten,keine Auskünfte und Bilder erhalten und nun die Kleine doch nicht sehen dürfen.Nun Hat sich die Dame per Brief beschwerd .Ohne Auskünfte zugeben

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Antworten (5)

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    Antwort von bastelspatz bastelspatz

    Guten Morgen, auch ich bin Großmutter und mein Enkelkind lebt als Pflegekind bei mir. Ich kenne also das Jua und wie diese Menschen arbeiten. Als erstes würde ich euch raten einen Anwalt zu nehmen, denn ohne Anwalt kommt man nicht weiter. Leider. Dann ist es natürlich wichtig, ob dein Sohn die Vaterschaft anerkannt hat und als Vater in den Papieren steht. Ich glaube nicht, dass die Behinderung der Kleinen etwas damit zu tun hat, ob er sie sehen darf oder nicht und das entscheiden schon gar nicht die Pflegeeltern. Die können vielleicht etwas sagen, aber die Entscheidung liegt nicht bei Ihnen. Ein guter Kontakt mit dem JUA ist immer wichtig und da müssen alle zusammen halten. Es gibt Recht und Pflichten. Die Rechte kann man als Vater einfordern! Wichtig ist natürlich das man wahrheitsgemäs und ohne vorherige "Vorkommnisse" zur Tat schreitet. Was im Vorfeld vorgekommen ist muß man natürlich im Auge behalten. Hat das Jua die kleine wegen "Vernachlässigung" oder "Kindeswohlgefährdung" der Mutter weggenommen. War sie überfordert? Hat sie die kleine nicht gut versorgt? Verheimlicht sie euch was? War die Beziehung von Streit und Gewalt geprägt (Sorry, aber diese Fragen werden halt gestellt), warum hat die Ex-Freundin deinem Sohn verschwiegen, dass sie ein Kind mit ihm hat? Das sind all solche Fragen, die gestellt, geprüft werden. Es ist schlimm für ein Kind ohne Eltern - ich wünsch euch alles Liebe und viel Kraft und Durchhaltevermögen. Kämpft um und für das Kind, es lohnt sich!!! Strahlende Kinderaugen sind das schönste was es gibt. bastelspatz

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    Antwort von blackshiva blackshiva

    ich denke hier kommt ihr nur mit einem anwalt weiter, meine freundin hat auch ein pflegekind da hat die mutter besuchsrecht

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    Antwort von sinuscon sinuscon

    Der Vater des Kindes sollte einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen. Und dies so bald wie möglich.

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    Antwort von uwe8888 uwe8888

    wenn er die Vaterschaft anerkannt hat , darf das Amt auch keine AUskunft verweigern , es sei denn das Kindeswohl könnte gefährdet werden. Auf das beruft sich wohl auch das Jugendamt. Da wird dein Sohn klagen müssen, um ein Umgangsrecht zu bekommen

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    Antwort von Superzwerg Superzwerg

    Das Problem meines Sohnes ist ,das sein Anwalt meint er solle es nochmal mit Briefen beim Jua versuchen,er köne ohne Beratungsschein nichts tun,den bekommt mein Sohn nicht, er verdient wohl etwas zuviel kann sich einen anwalt trotzdem nicht leisten.der Mutter hat man das Kind genommen ,als derKiga wegen ihrer älteren Tochter das Jua wegen vermutlicher Kindesmisshandlung informiert hat.Mein Sohn hat die Vaterschaft anerkannt.Auch war sie überfordert und wieder schwanger von ihrem neuen Freund,der sie vermutlich geschlagen hat.Auch ichdarf das Kind nicht sehen ,obwohl ich das Kind immer alle 2 bis 3Wochen sehen konnte.Zeugen für das Verhalten der Kindesmutter gibt es nicht da ihre Mutter sich wegen ihrer Tochter das Leben genommen hat,sie verweigerte ihrer Mutter alle Kontakte zu den Kindern.Soweit das mal.das Alles ist dem Jua bekannt und trotzdem behauptet die Jau Dame die Kindesmutter hätte freiwillig um Hilfe gebeten.Was nicht war ist,sie hat1 Woche bevor das Juadie Kleine geholt hat das Kind ihrer Mutter gegeben und erwähnt das das Jua beide Kinder wegholt und sie zum Anwalt will da sie das nicht zulasse,nun habe sie die Kleine geholt und die Große ist noch bei der Mutter,die lügen meinen Sohn an und verweigern alle Auskünfte von wegen datenschutz,aber er muss Alles über sich ,seine Freundin ihre Eltern ,Verwanden und uns preisgeben ,selbst was die einzelnen Personen verdien und beruflich machen.Das ist doch wohl mehr als unverschämt.

    Kommentar von bastelspatz bastelspatz

    Hallo, na, das hört sich aber gar nicht gut an. Das Jua hat wohl (in meinen Augen) richtig gehandelt, dass die kleine von der Mutter weg gekommen ist. ABER, ich bin der Meinung: Diese Eltern-Kind Entfremdung bedeutet seelische Gewalt und emotionalen Missbrauch am Kind und am Elternteil. Der ungewollte Kontaktabbruch zum Kind bewirkt, dass die betroffenen Eltern gnadenlos ausgegrenzt werden, oft mit Unterstützung der Behörden durch Dulden, Wegschauen und Nichthandeln. Kindesmissbrauch im Namen des Volkes. Wie gesagt, meine eigene Meinung! Es gibt eine Seite: http://www.vatersein.de Dort gibt es viele Infos, schau doch mal da rein. Vielleicht gibt es auch Tipps für deinen Sohn, wie er doch noch einen Anwalt bekommen kann. Dazu kann ich auch sagen, dass es auch Ratenzahlung gibt, da kann man sich bestimmt einigen. Versuch ist es wert! viel Kraft bastelspatz

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