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Darf das Jugendamt spionieren und Vorschriften machen?

gefragt von Tigerjessy am 14.12.2008 um 7:01 Uhr

Es gibt sogenannte "Sozialpädiatrische Untersuchungen" welche freiwillig sind und die Entwicklung des Kleinkindes untersuchen. Darf das Jugendamt zu solchen Untersuchungen zwingen? (Das Kind ist gut entwickelt laut U-Untersuchungen und ärztlicher Auskunft, Kindergarten gibt auch nur gute Rückmeldungen). Darf sich das Jugendamt überhaupt in die Erziehung und Pflege etc. einmischen wenn es keinerlei Gründe und Anlässe gibt? Ab wann darf das JA "eingreifen"? Müssen triftige Gründe (z.B. eine anonyme Meldung) vorliegen damit das JA in die Familie "eingreifen" darf oder darf es einfach so vorbeischauen und Vorschriften machen? Muss man die Angestellten des Jugendamtes ins Haus lassen wenn es garkeinen triftigen Grund gibt?

Bitte keine Antworten wie: Wenn man nichts zu verbergen hat kann man sie ja reinlassen.

Darum geht es jetzt nämlich nicht sondern um die rechliche Seite.

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Jugendamt x 469

anonym
beantwortet von docbde am 14. Dezember 2008 07:11
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Grundsätzlich gilt, dass das Jugendamt in der Garantenpflicht steht, d.h. es für Versäumnisse gegenüber deinem Kind haften muss. Ggf. kann das Kind hinterher gegen den Jugendamtsmitarbeiter klagen.

Daher kommt das Jugendamt fast immer in die Wohnung, wenn es das möchte! Hier muss der Mitarbeiter zwischen drei Grundrechten abwägen: 1. Die Unverletzbarkeit der Wohnung, 2. Art 6GG: DIe Erziehung ist grundsätzlich das Recht und die Pflicht der Eltern, 3. Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit.

Notfalls heißt das Zauberwort "Gefahr im Verzug". Sonst kann ein Richter jederzeit die Maßnahmen des Amtes genehmigen.

Grundsätzlich gilt: Gegen jeden Verwaltungsakt einer Behörde kann man Rechtsmittel einlegen: Den Widerspruch und wenn dieser abgelehnt wird, die Klage.

Natürlich kann man auch im nachhinein wegen einer Grundrechtsverletzung Anzeige gegen den Mitarbeiter erstatten, bzw. den Staat verklagen (Art. 6GG in diesem Fall), wenn er ohne Grund eine Maßnahme einleitet.


schildi
beantwortet von schildi am 14. Dezember 2008 07:08
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LittleGiant
beantwortet von LittleGiant am 14. Dezember 2008 07:32
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Vielleicht gibt es da irgendeine Person, die Dir nur Ärger machen will!? Wenn das JA festgestellt hat, daß es wirklich keinen Grund zu Beanstandungen gibt, dann solltest Du die vielleicht mal fragen, wie die auf die Idee kommen, bei Dir reinzuschauen - bzw. wer denen einen Tipp gegeben hat, daß mit Deinem Kind etwas nicht stimmt. Ansonsten schließe ich mich dem Rat von ShyGee an. Also "kooperieren" - nicht "mauern".

Kommentar von Tigerjessy am 22. Dezember 2008 01:49

Also erstmal vielen Dank für Eure Antworten. Aber nunmal seid Ihr leider auf dem Holzweg da es keinen Anlass für das JA gibt bei uns vorbeizuschauen. Ich wollte lediglich die rechtliche Seite wissen und habe nur Ratschläge bekommen. Ich werde also die Tür nicht öffnen da sie hier nicht hinein dürfen. Das JA hat keinerlei Extrarechte und lehnt sich oft ziemlich weit aus dem Fenster.(Ich hoffe, dass sie einmal hinausfallen.) Auch bei irgendwelchen anonymen Tips oder ähnlichem darf das JA sich erstmal einen gerichtlichen Beschluss besorgen und zusehen wie sie den rechtfertigen.


ShyGee
beantwortet von ShyGee am 14. Dezember 2008 07:13
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Wer entscheidet über Gründe und Anlässe? Das JA kommt sicher nicht einfach so auf die Idee "Jetzt schauen wir mal bei XYZ rein!" sondern wird eigentlich immer erst nach Meldungen (Nachbarn, Verwandte, KIndergarten usw.) aktiv. Dann muss es diesen nachgehen, zuviel ist ja gerade in letzter Zeit passiert!

Ich würde mir an Deiner Stelle, dass JA zum Freund machen und nicht zum Feind. Heißt - kooperiere mit denen das hat wirklich Vorteile!

JA-Mitarbeiter sind auch Menschen rede mit Ihnen und Du wirst sehen in erster Linie geht es um das Wohl der Kinder und Du kannst dabei wirklich Hilfe erfahren.


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