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Darf das Jugendamt persönliche Gegenstände einbehalten, um ein persönliches Gespräch zu erzwingen?

Frage von dana2806 dana2806

Die Tochter meines Mannes aus erster Ehe hat für 2 Monate bei uns gelebt, weil Ihre Mutter sich mal wieder überfordert mit der weiteren Erziehung ihrer 13 jährigen Tochter sah, und uns sozusagen die "Pistole" auf die Brust gesetzt hat, nach dem Motto: entweder wir nehmen sie auf, oder das Kind kommt in ein Heim. Da dann auch Jugendamt und Familienhilfe eingeschaltet waren, haben mein Mann und ich nicht lange überlegt, und das Kind bei uns aufgenommen. Wir haben ihr dann auch ein Paar Schlüssel überlassen, da wir beide berufstätig sind, und ihr außerdem noch eine Fahrkarte im Abo besorgt, damit sie zur Schule fahren kann. Am Ende kam es dann so, die Mutter hat erkannt, dass ihr das Geld für ihre Tochter fehlt, und und hat dann hinter dem Rücken des Jugendamtes das Kind mit Anrufen und SMS "bombardiert" , so dass sie dann letztendlich wieder zu ihrer Mutter zurückgegangen ist, nachdem mit Ummeldung usw. alles bereits geregelt war. Bis hierhin haben wir ihre Entscheidung voll und ganz akzeptiert, und sie und ihre Mutter gebeten, bei der Übergabe der persönlichen Sachen des Kindes UNBEDINGT auch Schlüssel und Fahrkarte mitzubringen. Das Ende des Ganzen war unschön, denn natürlich hatten sie bei dem Übergabe Termin weder das Eine noch das Andere dabei, das Ganze endete in einer Strafanzeige gegen die Exfrau. Nun hat dann am nächsten Tag das Jugendamt meinen Mann informiert, dass Schlüssel und Fahrkarte dort abgegeben worden sind, und das ein abschließendes Gespräch aufgrund der Vorfälle nötig wäre. Dies lehnte mein Mann allerdings ab, weil er für sich mit der ganzen Angelegenheit abgeschlossen hat, dies teilte er dem Jugendamt bereits telefonisch und schriftlich mit. Auch hat er momentan nicht die Möglichkeit dort persönlich vorzusprechen, da sich das zuständige Jugendamt in einer anderen Stadt befindet. Allerdings weigert sich das Jugendamt nun uns nach fast 8 Wochen unsere persönlichen Sachen per Post zu schicken, und behält diese weiterhin ein. Dürfen die das überhaupt?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von sasaluna sasaluna

    nein ,das dürfen sie nicht ,denn es ist euer eigentum und hat nichts mit der sachlage zu tun, dagegen kann man angehen und sich am familiengericht beschweren,zur niederschrift einen gerichtspfleger nehmen und anzeigen. so etwas geht gar nicht !!! ich würde mir das auf keinen fall gefallen lassen und mich erkundigen ,zur not auch androhen ,an die öffentlichkeit zu gehen,das jugendamt hat mittlerweile so einen schlechten ruf ,das sie sich das überlegen. ich habe das auch schon hinter mir und war mit jugendamt und diakonie vor gericht,habe auch alles übers familiengericht gemacht und hat mir nichts gekostet,die nehmen auch die beschwerde übers jugendamt auf und reagieren,das kann ich nur empfehlen. man kann sich auch an verschiedenen stellen erkundigen ,wie das von statten geht und adressen ergoogln. ich wünsche euch viel glück.

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    Antwort von Dummie42 Dummie42

    Das arme Kind! Ich kann ja gerade noch so nachvollziehen, dass du nichts für das Mädchen übrig hast. Aber dass den Eltern deinen Zeilen nach zu schließen, auch die Liebe zum eigenen Kind fehlt, finde ich schon sehr hart. Ich kann schon verstehen, dass das Jugendamt, da gerne mal mehr drüber hören würde und welche andere Möglichkeit haben die denn, als dafür diese Gegenstände als Pfand zu nehmen?

    Kommentar von bienchen12 bienchen12bienchen12

    ja, das wird immer hin und her geschoben und niemand will sie wirklich haben.

    sollte es nicht hier eher um das kind gehen, also um ein paar wertgegenstände?

    nein, das dürfen sie natürlich nicht, aber das ist doch nicht sooo wichtig.

    sry lg

    Kommentar von Dummie42 Dummie42Dummie42

    Mir ist auch Rätsel, warum das Kind diese Gegenstände nicht behalten durfte.

    Kommentar von dana2806 dana2806dana2806

    Weil es sich bei den "Gegenständen" um die Schlüssel für unsere Wohnung handelt, und um ein Ticket, welches ich ihr auf meinen Namen im Abo besorgt habe, und ich dieses Abo nun wieder gekündigt habe, da sie ja wieder zu Ihrer Mutter gegangen ist.

    Kommentar von dana2806 dana2806dana2806

    Das mit dem nicht haben wollen, trifft hier ganz und gar nicht zu. Wir haben uns, entschuldigt bitte den Ausdruck, den Hintern für dieses Kind "aufgerissen". Wir haben sie ohne darüber nachzudenken bei uns aufgenommen, weil Ihre Mutter angeblich nicht mit Ihr klar kam. Dieses Kind ist ein Problemkind, da ihre Mutter die Erziehung komplett vernachlässigt hat. Sie kennt keine Grenzen und Regeln, ihre Mutter ist Deutsche, die seit einiger Zeit einen auf "Muslima" mit Kopftuch macht, damit man vom Jobcenter nicht so einfach in Arbeit zu vermitteln ist. Die Kinder bleiben dabei auf der Strecke und werden sich selbst überlassen. Wir haben alles versucht, um sie bei uns ins Familienleben zu integrieren, aber ihr fehlten die "Freiheiten" die man bei Muttern so hat, nämlich kommen und gehen wann man will, Schule schwänzen, rauchen..... usw., UND DAS MIT 13!!! Und zum Dank für alles, wird man am Ende, hochschwanger, von der Exfrau, der älteren Tochter, und eben diesem "Sonnenschein" tätlich angegriffen, in der eigenen Wohnung. Man sollte niemanden vorschnell aburteilen, ohne die Hintergründe zu kennen!!!

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    Antwort von xxxnisixx xxxnisixx

    Nein das dürfen die NICHT!!!!

    Das haben die bei uns auch andauernd gemacht, schicken alles nur per Post, sind telefonisch nie erreichbar (immer krank oder im Urlaub) Ich würde da auf jeden Fall was gegen tun

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