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Darf das Jugendamt ohne triftigen Grund Kinder aus einer Fam. reißen

Frage von engelcobra engelcobra

also bei uns ist das problem dass das jugendamt eingeschalten wurde weil unser sohn (3J.) des öfteren rumschreit und auch rumtrampelt, also kurzer hand wegen verdacht der kindeswohlgefährdung aber es ist nicht an dem weil er trampelt und schreit aus dem grund weil er nicht immer sein willen bekommt, wie z.b. süßes wenn wir sagen es reicht denn reicht es auch aber er will immer wieder was haben und ik muß dazu sagen er bekommt schon genug und heute war wieder die fam. hilfe bei uns und dadurch weil ik arbeiten bin müßte meine frau dem entsprechend so manche wege machen unter anderem bei so einem mutter kind treff einmal in der woche sein aber das ganze geht seit ca. 2 wo. aber die termine konnte sie bis jetzt noch nicht war nehmen weil einmal war nen kinderarzt termin an dem tag und an dem anderen lag sie flach mit ner starken erkältung und da hieß es heute sollte sie diesmal den termin verpassen werden uns die kinder weggenommen das sind einmal unser sohn 3j und unsere tochter 11j. und da stellt man sich die frage ist das wirklich ein grund kinder aus einer fam. zu reißen obwohl das kindeswohl nicht gefährdet ist und wir selber nehmen weder drogen noch das alkohol ne rolle spielt die sachen kommen in unseren haushalt nicht vor und außerdem schlagen wir unsere kinder noch nicht einmal also da fragt man sich ist das j-amt im recht die kinder zu nehmen und dazu noch ohne gerichtlichen beschluß und beweise das es den kindern bei uns schlecht geht und die kids sind unser ein und alles, wir würden alles für die kids machen egal was es ist. bitte gibt uns gute antworten was wir machen können bzw die uns weiterhelfen

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Antworten (1)

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    Antwort von Paguangare Paguangare

    Nein, natürlich darf das Jugendamt nicht ohne triftigen Grund Kinder aus ihrer Familie reißen.

    Ein Sorgerechtsentzug wäre erst das allerletzte Mittel. Hierfür sind die Familiengerichte zuständig. Wenn das Jugenamt eines Kindeswohlgefährdung sieht, darf oder muss es in bestimmten Fällen auch einen Antrag auf Sorgerechtsentzug beim Familiengericht stellen. Wenn es zu einem Verfahren kommt, muss das Familiengericht darüber entscheiden.

    In dem geschilderten Fall sehe ich auch keine Kindeswohlgefährdung. Viele Kinder im Alter von 3 Jahren verhalten sich ähnlich wie euer Sohn (Trotzalter), und etliche Eltern haben ihre Mühe damit.

    Es ist jedoch anzuraten, sich gegenüber dem Jugendamt kooperativ zu zeigen, und empfohlene Maßnahmen zur Familienhilfe, wie Elternkurse oder Mutter-Kind-Treffen wahrzunehmen. Außerdem kann man dabei immer noch etwas für den Umgang mit schwierigen Kindern lernen.

    Ihr solltet versuchen, dem Jugendamt zu erklären, warum es mit der Wahrnehmung der Termine bisher nicht geklappt hat und Besserung geloben.

    Jugendamtsmitarbeiter sind aber auch in einer schwierigen Lage. Sie haben zu wenig Zeit, um sich intensiv um die einzelnen Fälle zu kümmern. Und wenn es dann zu einer Katastrophe in der Familie kommt, weil das Jugendamt nicht rechtzeitig aktiv geworden ist, dann stehen die Mitarbeiter mit einem Bein im Gefängnis.

    Nähere Informationen und Fallschilderungen kann man lesen, wenn man unter "Sorgerechtsentzug Jugendamt" oder ähnlich googelt.

    Ich wünsche euch alles Gute bei eurem weteren Umgang mit dem Jugendamt.

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