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Darf das Jugendamt ihr diese Aussage verweigern?

Frage von Nudelsternchen Nudelsternchen

Ich begleite Mädchen/junge Frauen die früh ein Baby bekommen habe auf ehrenamtlicher Basis, nun ist es so das gegen ein Mädchen eine Anzeige beim Jugendamt gemacht worden ist, wir glauben das ihr damit bewusst geschadet werden sollte!

Nach Prüfung ihrer Lebenslage und so weiter war alles in Ordnung nun ist es so das wir, da wir uns sicher sind von wem diese Anzeige kam, bei der Polizei eine Anzeige wegen Verleumgung machen wollen, weil aus der richtung aus noch andere Dinge vorgefallen sind...

Das Jugendamt verweigert aus Datenschutzgründen aber den Namen rauszugeben, können wir über einen Anwalt vielleicht Einsicht bekommen?

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Antworten (4)

  • 4
    Antwort von rebertho rebertho

    solche Sachen würde ich generell nie ohne Anwaltshilfe vornehmen

  • 3
    Antwort von zetix zetix

    Es geht, wenn Ihr einfach eine Anzeige gegen Unbekannt macht und diejenige/denjenigen, die/den Ihr verdächtigt als Verdächtigte/n angebt. Dann müssen die Staatsanwaltschaft und die Polzizei Eurem Hinweis nachgehen. Sie fragen also beim Jugendamt an, ob die/der von Euch Verdächtigte dort wirklich eine Anzeige erstattet hat. Nun muß das Jugendamt Auskunft geben und die Anzeige kommt ins laufen.

    Kommentar von Nudelsternchen NudelsternchenNudelsternchen

    super vielen Dank!

  • 2
    Antwort von mlna1 mlna1

    Das Jugendamt hat natürlich recht. Musst du schon einen Anwalt nehmen, der das ganze offiziel in die Wege leitet.

  • 1
    Antwort von newcomer newcomer

    ich würde erst mal abwarten. Sobald ein Beschluss aus der Anzeige wird, erfahrt ihr mehr

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