Wenn man unter 18 ist , aber schlechte erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht hatte.
also schon X ma in Heimen war und immer abgehaun ist.
darf dann das jugendamt eine in obhut massnahme verweigern ?
danke
Wenn man unter 18 ist , aber schlechte erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht hatte.
also schon X ma in Heimen war und immer abgehaun ist.
darf dann das jugendamt eine in obhut massnahme verweigern ?
danke
er ist doch noch keine 18