1

Darf das Jobcenter zum Umzug zwingen?

Frage von tipsi73 tipsi73

Hallo !

Ich bin chronisch krank( Epilepsie) und darf deswegen kein Autofahren, und bin auch alleinerziehend und habe einen 400€ Job, 500m von meiner Wohnung weg. Die Firma kann mich leider zur Zeit nicht festanstellen, aber sie steht hintermir wg meines leidens.

Meine Eltern versorgen das Kind wenn ich am areiten bin. Und die Schule ist auch 2 Strassen weiter.

Jetzt will das Jobcenter das ich wenn ich nichts am Ort finde das ich umziehen soll. darf sie das ? Bin doch auf meine Eltern angwiesen, allein wenn Kind krank wird, Kleine hat Astma Bronchiale.

LG tipsi

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Peterthb Peterthb

    Sie können dich nicht zum Umzug zwingen und haben eigentlich keine Handhabe, bei einer Weigerung eventuell Leistungen zu kürzen oder zu sperren. Selbst wenn du ALG II beziehen solltest und deine Miete für den offiziell genehmigten Betrag zu hoch wäre. In diesem Fall könnte zwar ein Teil der Miete nicht übernommen werden, der übliche Satz muss aber bezahlt werden. Ggf. kannst du auch hier einen Fall persönlicher Härte geltend machen.

    Die Schwachstelle an der gesamten Hartz-Geschichte sind Mängel bezüglich einer Härtefall-Regelung. So war das zumindest noch beim letzten, von mir erlebten Sozialgerichts-Verfahren, welches mit einer Rückforderungs-freien Nachzahlung von mehr als 20.000,- € endete. Hätte sich die ARGE damals nicht darauf eingelassen, wäre das Ganze vors Bundessozialgericht gegangen und hätte durchaus zur Auflage für den Gesetzgeber zu einer Neuregelung des gesamten Werks führen können.

    Dein Fall ist zweifelsfrei als Härtefall zu bezeichnen. Du solltest dich möglichst umfassend um Nachweise für deine Krankheit und die augenblickliche Regelung der Kindesbetreuung kümmern, die gesamte Situation in Schriftform dem Amt zukommen lassen und die Anerkennung eines Härtefalls einfordern.

    Bei konkreter Forderung (und das ist eigentlich nicht zu erwarten) nach einem Umzug, sollte dir ein klares Jobangebot vorliegen, bzw. ein Job vorhanden sein. Dazu gehört auch deine Vorstellung vor Ort. Hier kannst du schon mal die Anfahrtskosten vom AG fordern, sollte das übernommen werden, kannst du im Gespräch auf deine Problematik hinweisen, alles offen legen. Du musst zwar nicht immer und überall alles offen machen, aber niemand kann dich bestrafen, wenn du es dennoch tust.

    Fast jeder Arbeitgeber, wenn er nicht schon im Vorfeld auf das Gespräch verzichtet, weil er die Anfahrt nicht bezahlen will, wird sich zwei Mal überlegen, ob er eine chronisch kranke Frau in Vollzeit einstellen möchte, die jederzeit mal ausfallen kann. Da helfen auch Förderungen durch die Behörde nichts. Teilzeit wäre ohnehin Quatsch, weil das deine Situation eher verschlechtern würde.

    Gegen eine offizielle Forderung nach einem Umzug würde ich raten, sofort Widerspruch einzulegen, falls diese je kommen sollte. Falls zu dazu Hilfe brauchst, musst du das mit Hilfe eines Anwalts tun. Hier würde ich einen Verwaltungsrechtler dem Sozialrechtler vorziehen, geht natürlich beides und ideal wäre eine Kombi.

    Falls kein Geld dafür da ist, Antrag auf Beratungsgutschein beim Amtsgericht holen, den Anwalt deiner Wahl aufsuchen und mit dessen Unterstützung Prozesskostenhilfe beantragen.

    Zuletzt: Die Idee mit dem Antrag auf Subventionierung deines Jobs (von DerHans) ist sehr gut und überlegenswert.

  • 2
    Antwort von Adi82 Adi82

    Nein... können sie nicht.

  • 1
    Antwort von DerHans DerHans

    Nur wenn das JobCenter dir eine konkrete Arbeitsstelle nachweist, wo du umziehen müsstest, brauchst du dich auf so etwas einzulassen. . Sie zahlen dir ja sowieso nur einen Zuschuss, wenn du arbeitest. Außerdem hast du in deiner Lage ja schon Schwierigkeiten genug eine Arbeit zu finden.

    Allerdings wäre es auch möglich, für dich bei deinem jetzigen Arbeitgeber eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu subventionieren. Da solltest du mal mit dem Arbeitgeber drüber reden. Den Antrag müsste er stellen.

    Kommentar von Peterthb PeterthbPeterthb

    Schöne Antwort und sehr gute Idee.

  • 1
    Antwort von Januarfeuer Januarfeuer

    In deinem Falle ist das m.E. nicht berechtigt. Ich glaube schon, dass man Alleinstehende verweisen kann weg. Arbeit umzuziehen. Das ist aber ebenfalls ein Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen. Ich denke, dass hat auch mit Menschlichkeit nichts mehr zu tun. Du hast ja erst mal einen Job (wenn auch nur Teilzeit) und sitzt nicht zu Hause rum und kassierst nur Hartz IV, wie es, mit Verlaub, viele tun. Welchen tollen Job hat denn das Jobcenter dir in einem anderen Ort angeboten? Das würde mich mal interessieren. Denn wenn vom Umzug die Rede ist, müssen die ja einen tollen Vollzeitjob für dich haben. Ich weiß nicht, was diese Behörden alles noch mit den Menschen veranstalten. Wie viele artige Menschen sind schon durch die Willkür der ARGE psychisch krank geworden. Du musst kämpfen, lasse dich nicht abwimmeln. Gehe zu Vorgesetzten der ARGE. Wenn nicht, mache denen klar, dass du dich an die Medien wendest. Im Notfall schreibe an RTL oder Escher. Aber lasse dich nicht unterkriegen.

    Kommentar von crashlady crashladycrashlady

    das Sozialsystem von D geht extremst vor die Hunde, und nich erst seit gestern. Das wird noch richtig "lustig" werden.

  • 1
    Antwort von gerd1011 gerd1011

    fährt denn kein Bus oder Bahn?

  • 0
    Antwort von Aral59 Aral59

    Gehe zum Amtsgericht und in die Abteilung Rechtspfleger der kann dir einen Beratungsschein ausstellen für einen Anwalt.

    Für die rechtliche Beratung wäre ein Fachanwalt für Sozialrecht zu raten, für den Fall das es zum Rechtstreit kommt wäre es schon ratsam das du einen Rechtschutz hast, sollte es schief gehen.

    L. G. Aral59

  • 0
    Antwort von akino47 akino47

    das darf das jobcenter nicht, dafür gibt es keine gesetzlichen grundlage.

    andererseits müssen die aber immer die frage der zumutbarkeit prüfen, wenn jemand außerhalb seines wohnortes arbeiten soll, das ist der punkt.

    wenn es zumutbar wäre, können sie dir die leistungen streichen, wenn du dich weigern solltest. aber die können keine fakten ignorieren und dir bei diesen handycaps eine auswärtige tätigkeit zumuten. leider bist du da immer am kürzeren ende des hebels. setze dich aber zur wehr, falls die dich zwingen wollen und drohe am besten mit einem anwalt. das hilft immer.

  • 0
    Antwort von billygirl5444 billygirl5444

    ich vermute, deine Wohnung ist zu teuer ... kann das sein ? Du must das doch schriftlich von der ARGE bekommen. Mit dem Brief zum Vermieter gehen, die wissen oft einen Ausweg.

  • 0
    Antwort von KriLu KriLu

    Zu einem Umzug zwingen kann dich das Jobcenter nicht aber sie können dir die Zahlungen, die du von ihnen beziehst, kürzen bzw. streichen, wenn du dich weigerst.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.