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Darf das Jobcenter die Kaution verweigern?

Frage von Dougan Dougan

Ich wohne in Herford, NRW. Darf bei max. 50 qm² maximal 237,50 € Kaltmiete haben plus Nebenkosten. Meine jetzige Wohnung hat 40 qm² und 270 € Kaltmiete plus Nebenkosten. Den Differenzbetrag von 32,50 zahle ich selbst. Nun sagt das Amt, wegen dieser höheren Differenz kann die Kaution nicht übernommen werden. Solls selbst bezahlen.

Dürfen die das?

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von XtraDry XtraDry

    Kommt drauf an. Die Kaution darf bis zu drei Monatsmieten betragen, allerdings nur in Höhe der vom JobCenter gewährten Miethöhe. Liegt diese darüber, verweigert das JobCenter die Bewilligung...

    Kommentar von Dougan DouganDougan

    200 Kalt, 25 Stellplatzmiete, 45 Einbaumöbelmiete.

    Kaution 600 (3 Monatsmieten)

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Und wieviel hat das JobCenter gewährt???

    Und wie hoch sind die Nebenkosten???

    Kommentar von Dougan DouganDougan

    Habe ich doch beschrieben. Ich darf maximal 237,50 + NK bei 50 qm. Ich habe 270 Miete + Nebenkosten auf 40 qm. 32,50 zahle ich selbst.

    200 Kalt, 25 Stellplatzmiete, 45 Einbaumöbelmiete.

    Kaution 600 (3 Monatsmieten)

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Sorry, hatte ich überlesen...

    Ich wüsste jetzt nicht, was gegen Gewährung des Darlehens sprechen würde...

    Allerdings musst Du bedenken, dass das JobCenter grundsätzlich überhaupt keine Darlehen gewähren muss, denn die Kaution ist aus dem Regelsatz zu bezahlen und das JobCenter ist ja auch keine Bank. Es ist frei in seiner Entscheidung, ich denke, einen durchsetzbaren Rechtsanspruch darauf hast Du so oder so nicht...

    Kommentar von Dougan DouganDougan

    Ich beziehe ALG II und:

    http://www.hartz-4-empfaenger.de/umzug

    Hätte denen angeblich mitgeteilt, ich könnte die Kaution selbst bezahlen. Eine solche Aussage habe ich jedoch nur in Bezug auf die Courtage der Maklerin getätigt. Ohne Maklerin war es mir nicht möglich eine Wohnung zu finden.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Jaja, das ist ja auch der Normalfall, da steht aber nichts davon, dass das JobCenter dazu VERPFLICHTET wäre, im Gegensatz zu Miete und Regelsatz ist das nämlich meiner Kenntnis nach reines GoodWill, da die Kaution eben bereits im Regelsatz beinhaltet ist und eigentlich aus diesem gezahlt werden muss. Ich denke, da hast Du schlechte Karten...

    Kommentar von Dougan DouganDougan

    Bleibt nur zu hoffen, daß der Vermieter sich bei der Kaution auf eine Ratenzahlung einläßt.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Z.B. so...

    Oder nochmal mit denen reden, wie gesagt, die sind da frei in der Entscheidung...

    Kommentar von Dougan DouganDougan

    Nur wie will man sowas löhnen bei nur 359 € Regelsatz?

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Das ist eine gute Frage, aber für's Diskussionsforum... ;-)

    Kommentar von Dougan DouganDougan

    THX für die Beratung. Seufz und Lächel

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    Antwort von Feivelinchen Feivelinchen

    Das Amt hat das Recht, Dir die Übernahme der Kosten für die Unterkunft zu verweigern, das gilt auch für die Kaution,wenn die zu hoch sind. Wenn Du allerdings nachweisen kannst, daß Du auf genau diese Wohnung angewiesen bist (ist kurzfristig keine billigere zu bekommen) kannst Du Widerspruch einlegen. Die 32.50 Euro fehlen Dir ja dann zum Leben - das Amt darf garnicht anders entscheiden.

    Kommentar von Dougan DouganDougan

    Kosten für die Unterkunft müssen gewährt werden, soweit diese angemessen sind. Ist was drüber, muß mans selbst bezahlen. Und Kautionen werden gewährt, als Darlehen.

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