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Darf das Job Center die Mietzahlung kürzen, wenn man vor Arbeitslosigkeit die Wohnung schon hatte?

Frage von NewHorizon NewHorizon

Wenn man als Single in einer über 80 QM Wohnung wohnt und ist bei Einzug berufstätig gewesen, dann wurde man arbeitslos, später bezog man Hartz 4, darf das Job Center die Leistungen zur Miete kürzen? Ich habe gehört und es bei einem anderen Menschen gehört, dass das Amt das nicht machen darf. In seinem Fall war es so, dass der Single Mann während des Wohnungsbezuges in eine 75 QM Wohnung gezogen ist, in der Zeit war er berufstätig. Später war er in Hartz 4 Bezug und das Amt musste die Wohnung weiter zahlen (so der Bekannte), er ist gerade in einer Umschulung vom Job Center.

Stimmt es also, dass das Job Center die Leistungen für eine - über der Regel - zu große Wohnung den vollen Regelsatz bezahlen muss, wenn ein Mensch in die Wohnung gezogen ist während er in Arbeit war???

Wenn Ja, wie kann man gegen eine jetzt aus der Widerrufszeit entschiedene Mietzahlungsminderung vom Job Center gegen angehen???

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Antworten (14)

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    Antwort von gitte2007 gitte2007

    Nein, in diesem Fall darf sie nicht kürzen sondern muss die Miete voll bezahlen. Zusätzlich muss sie dich dann auffordern innerhalb von 6 Monaten dir eine angemessene Wohnung zu suchen. Umzugskosten muss die ArGe dann auch übernehmen. Du solltest auch sofort z.B. über immosout24.de dir günstigere Wohnungen suchen. Wenn es in deiner Region keine gibt, brauchst Du auch nicht umziehen. Du musst es aber nachweisen können.

    Wenn die Widerspruchsfrist schon verstrichen ist, würde ich noch mal einen Überprüfungsantrag stellen. Diesen aber bitte freundlich persönlich abgeben und schon mal darauf hinweisen, dass Du beabsichtigst vor das Sozialgericht damit zu gehen. Das kann Wunder bewegen, muss es aber nicht.

    Dann bleibt dir wirklich nur das Sozialgericht.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Die ARGE muss eine unangemessene Wohnung nicht finanzieren.
    Gerät man in den Alg2-Bezug, so muss die ARGE zunächst die tatsächliche Miete übernehmen.
    Ist die Wohnung unangemessen teuer, darf die ARGE zum Umzug auffordern, wobei sie einem ausreichend Zeit für den Umzug geben muss. In der Regel sind dieses 6 Monate.
    Ist die Wohnung nur zu groß, jedoch nicht zu teuer, wird ein Umzug als unwirtschaftlich zu beurteilen sein. Da die ARGE aus haushaltsrechtlicher Sicht eben auch an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden ist, würde eine Umzugsaufforderung in diesem Fall - also nur auf Grund der Größe - vor Gericht wahrscheinlich keinen Bestand haben.
    Eine Ausnahme bildet ggf. der soziale Wohnungsbau. Hier kann auch die Größe ein zentrales Entscheidungskriterium sein, da es hier auch darum gehen muss, Fehlbelegungen von Wohnungen zu vermeiden.

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    Antwort von shivamoonxx shivamoonxx

    Ich dachte,dass Amt kann einen "zwingen" in eine kleinere Wohnung zu ziehen,da die Wohnung für einen alleine viel zu groß ist und das Amt die Miete weiterhin übernehmen soll.

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    Antwort von mandynrw mandynrw

    im allgemeinen ist es so: die Arge informiert dich darüber, das deine wohnung(sprich Miete) nicht angemessen wäre und du ein halbes jahr zeit hast, dir eine andere wohnung zu suchen,wobei diese nicht grösser als 45-50qm und nicht teurer ist, wie deren Mietspiegel das erlaubt. solange zahlen sie dir deine volle Miete, nach dem halben Jahr, wird nur noch die angemessene Miete bezahlt und die Differenz musst du selbst tragen. wenn du aber in zahlreicher form nachweisen kannst, das du dich bemüht hast, müssten sie dir weiterhin ein halbes jahr die volle miete zahlen. sollten sie das nicht tun, nehme dir einen rechtsanwalt(Proszesskostenhilfe bekommst du) und du wirst sehen, dann klappt es wieder für ein weiteres halbe jahr. hoffe dir damit geholfen zu haben

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    Antwort von hellwach hellwach

    arge muss erst mal bezahlen , doch du wirst umziehen müssen im nächste halben jahr oder musst untervermieten

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    Antwort von casilein casilein

    Entscheidend dürfte die Dauer der Berufstätigkeit sein. Wer einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma annimmt, dann sofort in eine teure Wohnung umzieht und nach 6 Wochen wieder gekündigt wird, kann kaum erwarten, dass die höhere Miete gezahlt wird.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    onate kann niemand von dir verlangen umzuziehen. Danach müsste die ARGE die gesamten Kosten übernehmen, die mit dem Umzug in Verbindung stehen. Da muss das Ergebnis auch verhältnismäßig sein.

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    Antwort von jonas312 jonas312

    Und sag deinem Freund, er soll sich von den Ämtern nur nicht "beschugge" machen lassen. Bei Kürzungen wissen die auch, das man dann ganz schnell in eine weitere Schuldenfalle gerät mit Privatinsolvenz und so. Dann sind die Chancen auf dem Arbeitsmarkt = 0 und das wollen die noch weniger.

    Egal was im Gesetz steht oder nicht, das ist eh realitätsfern!!

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    Antwort von mama10regina mama10regina

    Wenn man Hartz 4 bekommt steht einem nur noch als Einzelperson ca. 40 Quadratmeter Wohnung zu. Das heisst wer die größere Wohnung behalten will muss den Rest an Miete selbst zu bezahlen. Da spielt es keine Rolle ob man die Wohnung noch bei Arbeit bezogen hat.

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    Antwort von jonas312 jonas312

    Die Betonung liegt hierbei auf Ja! Das könnte das Amt - die Zahlung kürzen. Tut es in der Regel aber nicht, da die selber dann auch in der Pflicht wären günstigen Ersatzwohnraum selber anzubieten, oder zusätzlich die Kosten für Umzug usw. zu übernehmen.

    Habe die ganze Ämterlauferei auch hinter mir und das Amt zahlt nach 3 Jahren Hartz IV immer noch für meine angeblich zu große Wohnung, da die a) sonst nix anzubieten haben und b) die Umzugskosten usw. die noch teurer kommen würde.

    Vg Jonas

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    Antwort von Reanne Reanne

    Die Arge muß so eine große Wohnung nicht bezahlen, einem Singl stehen 45 qm zu, es kommt aber auch auf die Höhe der Miete an. Wenn diese sehr sehr günstig ist und eine kleinere Wohnung sogar teurer wäre, kann man mit denen reden. Aber normalerweise fordert die Arge den Betreffenden auf, sich eine andee Wohnung zu suchen. Ganz ohne Ankündigung die Miete kürzen, ich weiss nicht, ob das so statthaft ist.

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    Antwort von nfritz nfritz

    Es ist egal ob du während du Arbeit hattest die Wohnung bezogen hast. Da für einen Single die Wohnung nicht größer als 50qm sein darf, kann es gut sein das die ARGE dir schreibt das du ausziehen musst. Bei mir war es leider so, in dem Fall war zwar nicht die Wohnung zu groß sondern die Miete zu hoch.

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    Antwort von user735 user735

    Leider ist es so und es gibt nur eine 6 monatige Übergangszeit. Danach kürzen die und müssen aber den Umzug bezahlen. Wenn Du allerdings nachweisen kannst das es keine angemessene Wohnung gibt und Du Dich erfolglos beworben hast, so muss weiter gewährt werden. Meine Erfahrung sagt aber das die das nicht machen.

    mfg

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    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Ja, können sie. Du kannst dir ja eine kleinere Wohnung suchen.

    Kommentar von NewHorizon NewHorizonNewHorizon

    muss ich nicht, denn die frage habe ich für einen freund reingestellt

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