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Darf das Hartz 4 Amt Geld einbehalten wenn man weniger Nebenkosten hatte?

Frage von emsrunner emsrunner

Frau A bezieht Hartz 4,letztes Jahr hat sie,laut Nebenabrechnung weniger verbraucht als im Vorjahr.Jetzt wird ihr das Amt das weniger verbrauchte von ihrem Lebensunterhaltsgeld abziehen.Frage-ist das rechtens?Wird sie nicht für sparsames Leben damit"bestraft"?Im letzten Jahr wurde ihr auch schon Geld dafür abgezogen das sie weniger verbraucht hat

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Antworten (9)

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Bis auf die Kosten für das Kaltwasser kann man nicht wirklich was sparen, wenn man sein Verhalten ändert...^^ Und die dürfen das Geld tatsächlich zurückfordern, wenn es nicht um Strom geht. Denn es werden immer die tatsächlichen Kosten übernommen, keine Pauschalbeträge (zumindest im Regelfall noch nicht). Nachlesen kann man das hier in Absatz 3: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Sie wird nicht bestraft, was ist denn das für eine Rechtsauffassung?

    Ihr steht der Regelsatz zu, zzgl. tatsächlicher Mietkosten und tatsächlicher Nebenkosten.

    Kommentar von emsrunner emsrunner

    Ganz genau,Ihr steht der Regelsatz zu.Den bekommt sie aber nicht ausbezahlt,durch die Kürzung,weil sie ja weniger Nebenkosten hatte vieleicht weißt Du ja wie man mit 200 Euro überlebt...

    Kommentar von WetWilly WetWillyWetWilly

    Und was hat Sie mit den rückerstatteten Nebenkosten gemacht?

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Ja, das ist hier die Frage.

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    Antwort von anitari anitari

    Natürlich ist das rechtens. Das Jobcenter hat die Nebenkosten gezahlt, als steht ihm auch die Gutschrift/Rückzahlung zu.

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    Antwort von WTEC456 WTEC456

    keine ahnung aber ich finde es kake man bekommt ja auch nicht mehr geld wen man nachzahlen muss blödes hartz 4 amt

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    wovon plauderst du?

    das Jobcenter übernimmt die tatsächlich anfallenen Mietkosten zzgl. Heiz- und Betriebskosten.

    Nach Vorlage der Jahresabrechnung wird zusätzlich eine mögliche Nachzahlung seitens des Jobcenter übernommen. Bei einer Gutschrift aus der Jahresabrechnung steht logischerweise dem Jobcenter dieser Betrag zu.

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    Antwort von Schnoogele Schnoogele

    dann hat sie wohl auch eine Ersattung der zuviel gezahlten Nebenkosten vom Vermieter bekommen. Ich verstehe jetzt nicht wo das Problem ist

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    Antwort von MichaelSelm MichaelSelm

    Ich gebe dir Recht. Der ALG II Bezieher der kein Stück nach Einsparungen sieht, braucht nichts zurück zahlen und auf Besonderheiten achten.

    Und derjenige der Einspart, bekommt dafür eine Kürzung des Satzes.

    Unterm Strich kann das nur eine Aufforderung bedeuten, die besagt:

    Leute spart nicht ein. Seht zu das ihr nicht über dem Durchschnittsverbrauch liegt. Damit keine Mehrkosten entstehen. Aber spart nicht ein. In Zukunft wird es euch negativ angerechnet wenn ihr wieder mehr verbraucht habt.

    Dazu könnte man jetzt noch viele andere Beispiele anführen die aus den Bestimmungen und der Handhabungsweise beim ALG II eine Lachnummer machen.

    Meiner Meinung nach ein Extrembeispiel dazu:

    Jemand bekommt ALG II Leistungen. Sprich: Den Satz der ihm nach dem ALG II zusteht. Aber von sämtlichen Gegenleistungen ist er befreit.

    In meinem besagten Beispiel bekommt jemand 700,- € ALG II. Aber er braucht keinerlei Gegenleistung zu erbringen. Er ist aus der Vermittlung ganz heraus genommen. Bewerbungen braucht er keinerlei zu schreiben. Ebenso muss er nicht alle drei Monate, oder in irgend welchen anderen Abständen beim Jobcenter vorstellig werden. Nur wenn sich bei ihm etwas geändert hat, muss er das melden.

    Ansonsten bezieht er 700,- € und kann den lieben langen Tag machen was ihm beliebt.

    Und das läuft bereits über Jahre so.

    Warum? Weil er weis wie er mit dem Amt umgehen muss und weil das Amt Druck "von oben" bekommt, wenn es andere Ansprüche an ihn stellt.

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    Antwort von aramis2907 aramis2907

    Wieso ist das eine Strafe? Das gehört doch nicht zum Lebenssatz, das Amt bezahlt doch die Mieter zzgl. Nebenkosten nochmals extra. Also ist es doch nicht mehr recht, wenn zu viel gezahlte Leistungen auch an den Zahlenden rückerstattet werden!

    Kommentar von emsrunner emsrunner

    sie ziehen ihr das ersparte von Ihrem LEBENSUNTERHALT ab und das verstehe ich nicht.Das Amt zieht nach eigenem Ermessen das ersparte von ihrem Lebensunterhalt ab so das Ihr kaum was für Januar bleibt,so wie ich es verstehe müßte sie jeden Monat Geld zur Seite legen und abwarten wieviel sie erspart hat um es dann zurückzuzahle.Richtig?

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    Antwort von SuicideSquad SuicideSquad

    Sie zahlt die nebenkosten doch nicht von ihrem eigl Geld oder?Miete und Nebenkosten werden gesondert gezahlt und dann ist es natuerlich richtig, das dementsprechend zu kürzen.

    Kommentar von emsrunner emsrunner

    sie ziehen ihr das ersparte von Ihrem LEBENSUNTERHALT ab und das verstehe ich nicht.Das Amt zieht nach eigenem Ermessen das ersparte von ihrem Lebensunterhalt ab so das Ihr kaum was für Januar bleibt,so wie ich es verstehe müßte sie jeden Monat Geld zur Seite legen und abwarten wieviel sie erspart hat um es dann zurückzuzahle.Richtig?

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    Antwort von diemeggie diemeggie

    da es alles nicht ihr geld ist, sondern das geld anderer leute, haben diese anderen leute auch das recht, nur soviel zu zahlen, wie wirklich angefallen ist.

    hast du was anderes erwartet? dann hast du das system der sozialversicherung in deutschland nicht verstanden.

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